-
Mittelmaß? Matthäus sieht "Mentalitätsproblem" bei DFB-Elf
-
Pflegebeauftragte zuversichtlich zu Kabinettsbeschluss von Pflegereform
-
14 Festnahmen und 50 Millionen beschlagnahmt: Razzia gegen Banden
-
NHL: Dämpfer für Draisaitl - Debüt-Treffer für Peterka
-
Südkorea: Abgeordneter bestätigt Ankunft nordkoreanischer Kriegsgefangener aus Ukraine
-
US-Justiz erhebt Anklage gegen von ICE-Mitarbeitern angeschossenen Venezolaner
-
WNBA: Fiebich mit New York im Halbfinale
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten
-
Merz nimmt an Jahrestreffen von Wirtschaftsinitiative "Made for Germany" teil
-
Urteil gegen deutsche Person Maja T. in Berufungsverfahren in Ungarn erwartet
-
Sparkurs bei VW: Gespräch über 2024 vereinbarte Investitions- und Produktzusagen
-
Abgeordneter: Zwei nordkoreanische Kriegsgefangene kürzlich aus Ukraine in Südkorea eingetroffen
-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
EuGH: Erziehungszeit in anderem EU-Land zählt oft für Erwerbsminderungsrente
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen Kindererziehungszeiten in anderen EU-Ländern für die Erwerbsminderungsrente zählen. Das kann dem Urteil vom Donnerstag zufolge auch dann der Fall sein, wenn die Betreffenden vor Geburt der Kinder nicht in die Rentenkasse einzahlten, aber beispielsweise Ausbildung oder Praktikum als Versicherungszeit zählen. Im konkreten Fall ging es um eine Deutsche, die lange in den Niederlanden lebte. (Az. C‑283/21)
Die 1958 geborene Frau machte in Deutschland eine Ausbildung zur Erzieherin und ein unbezahltes Praktikum, während sie in den Niederlanden wohnte. Vor der Geburt ihrer Kinder hatte sie noch keine Beiträge zur deutschen Rentenversicherung bezahlt. Die Kinder erzog sie in den Niederlanden. Als diese größer waren, pendelte sie einige Jahre für einen Minijob nach Deutschland. Später zog sie wieder nach Deutschland, war einige Jahre versicherungspflichtig beschäftigt und zahlte in die deutsche Rentenkasse ein.
Danach wurde sie erwerbsunfähig und bekam eine Erwerbsminderungsrente. Die deutsche Rentenversicherung berücksichtigte jene Zeiten als maßgeblich, in denen sie in Deutschland mit oder ohne Versicherungspflicht tätig war. Die zwölf Jahre, in denen die Frau in den Niederlanden Hausfrau und Mutter war, wurden nicht angerechnet. Dagegen zog sie vor Gericht.
Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht in Essen legte dem Fall dem EuGH vor. Dieser hatte zwar bereits mehrmals entschieden, dass Kindererziehungszeiten im EU-Ausland für die Rente zählen. Dabei ging es aber um andere Konstellationen, nämlich Fälle, in denen die Betroffenen vor und teils auch nach Geburt der Kinder in dem entsprechenden Land Beiträge entrichteten.
Als Maßstab entwickelte der Gerichtshof das Kriterium einer hinreichenden Verbindung mit den Versicherungszeiten in dem betroffenen Mitgliedsstaat, in dem die Rente beantragt wurde. Für den aktuellen Fall sah er eine solche Verbindung. Dass die Frau während Ausbildung, Praktikum und Minijob vor 2013 keine Beiträge zur Rentenkasse zahlte, sei hier nicht entscheidend. In den Niederlanden habe die Frau dagegen keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, weil sie dort nie gearbeitet habe.
Über die Klage der Frau muss nun das Gericht in Essen entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
M.King--AT