-
NHL: Dämpfer für Draisaitl - Debüt-Treffer für Peterka
-
Südkorea: Abgeordneter bestätigt Ankunft nordkoreanischer Kriegsgefangener aus Ukraine
-
US-Justiz erhebt Anklage gegen von ICE-Mitarbeitern angeschossenen Venezolaner
-
WNBA: Fiebich mit New York im Halbfinale
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten
-
Merz nimmt an Jahrestreffen von Wirtschaftsinitiative "Made for Germany" teil
-
Urteil gegen deutsche Person Maja T. in Berufungsverfahren in Ungarn erwartet
-
Sparkurs bei VW: Gespräch über 2024 vereinbarte Investitions- und Produktzusagen
-
Abgeordneter: Zwei nordkoreanische Kriegsgefangene kürzlich aus Ukraine in Südkorea eingetroffen
-
Trump: Tech-Chefs verpflichten sich zur KI-Selbstkontrolle
-
Nach Blitztor von Yamal: Spanien besiegt Kroatien
-
Auch Kane trifft: England betreibt Wiedergutmachung in Prag
-
Künstliche Intelligenz: Trump setzt auf Selbstregulierung der Tech-Branche
-
Mehr als 100 israelische Siedler attackieren Dorf im Westjordanland
-
Frankreich: 440 Festnahmen und 31 Verletzte bei Schülerprotesten
-
DFB-Elf wohl mit Urbig im Tor
-
Künstliche Intelligenz: Tech-Chefs zu Gespräch mit Trump eingetroffen
-
OpenAI veröffentlicht neues KI-Modell - Nach Aus für ein anderes
-
Kasachstans Präsident preist bei Besuch in Berlin "exzellente" Beziehungen zu Putin
-
Erste Regierungschefin Marokkos: König ernennt Fatima Ezzahra El Mansouri
-
Proteste gegen Sparpläne und Missstände an Schulen erschüttern Frankreich
-
Offiziell: Manchester City im Finanzskandal schuldig
-
AfD muss Bundesgeschäftsstelle räumen - noch keine neuen Räume
-
Britischer Premier Burnham: "Der Brexit hat mehr geschadet als genutzt"
-
Merz: Russland "nicht an ernsthaften" Ukraine-Gesprächen interessiert
-
Ceferin attackiert Infantino: "Fußball braucht keine Kaiser"
-
Bericht: Berliner Linken-Spitzenkandidatin Eralp war Mitglied von Roter Hilfe
-
Französische Gewerkschaften: Mehr als 300.000 Menschen demonstrieren für höhere Löhne
-
U21: Tresoldi Kapitän auf Malta und gegen Georgien
-
Sachsen-Anhalt: AfD-Chef Siegmund will im Dezember Ministerpräsident werden
-
Pistorius will 16 neue Airbus-Transportmaschinen vom Typ A400M kaufen
-
Müller verlängert bei den Whitecaps
-
Siegmund will sich im Dezember zu Sachsen-Anhalts Ministerpräsident wählen lassen
-
Gericht: Polizei in Aachen darf Klimaaktivist erkennungsdienstlich behandeln
-
Merz: Klimaschutz und Nachhaltigkeit als Wachstumschance sehen
-
Proteste an französischen Schulen weiten sich aus - Lehrer streiken
-
Autos trotz Embargo nach Russland verkauft: Ermittlungen gegen Unternehmer
-
Ölmagnat Dangote: Afrika wird bis 2030 bei Treibstoffen weitgehend autark sein
-
Nach Protesten: Spanische Regierung beschließt Maßnahmenpaket für Mieter
-
Korridorsanierung Hannover-Berlin: Bahn verspricht "Investition, die sich auszahlt"
-
Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben
-
Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen
-
Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden
-
Feuerwehr rettet Schwan aus sechs Meter tiefer Kanalschleuse in Nordrhein-Westfalen
-
OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz
-
Koalition ringt vor geplantem Kabinettsbeschluss um Einigung bei Pflegereform
-
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
-
Rechtspopulistin Le Pen weist Antisemitismusvorwurf gegen Bardella als Manipulation zurück
-
Faustschlag während Jubelkorsos in Berlin: Polizist zu Geldstrafe verurteilt
-
71-Jähriger in den USA nach vier Jahrzehnten im Todestrakt freigelassen
Bundesgerichtshof bekräftigt Recht auf Umbauten für Barrierefreiheit
Barrierefreie Umbauten in Mehrfamilienhäusern auf eigene Kosten sind im Normalfall erlaubt. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag mit zwei Urteilen, in denen es um einen Außenaufzug und eine Terrasse mit Rampe ging. In beiden Fällen klagten Wohnungseigentümer gegen die Eigentümergemeinschaft. (Az. V ZR 244/22 u.a.)
Nach einer rechtlichen Neuregelung von 2020 können Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Das gilt aber nicht, wenn die Wohnanlage dadurch grundlegend umgestaltet oder ein Eigentümer ohne sein Einverständnis benachteiligt würde.
Der erste dem BGH vorliegende Fall betraf zwei denkmalgeschützte Jugendstilhäuser in München. Eigentümer von Wohnungen im dritten und vierten Stock des schlichteren Hinterhauses wollten einen Außenaufzug am dortigen Treppenhaus bauen. Das lehnte die Eigentümerversammlung aber ab, woraufhin sie vor Gericht zogen. Das Landgericht München entschied, dass ein Aufzug am Hinterhaus errichtet werden sollte. Das bestätigte der BGH nun.
Es handle sich um eine angemessene bauliche Veränderung zur Barrierefreiheit, erklärte er. Nur ausnahmsweise dürfe die Angemessenheit verneint werden - wenn nämlich untypische Nachteile entstünden. Das habe der Gesetzgeber als Regel vorgesehen und die Eigentümergemeinschaft müsse darum aufzeigen, warum es sich um einen untypischen Fall handle. Das sei bei dem Haus in München nicht geschehen.
Ähnlich entschied der Bundesgerichtshof im zweiten Fall, in dem es um eine Wohnanlage in Nordrhein-Westfalen ging. Die Erdgeschosswohnungen haben Sondernutzungsrechte am Garten. Um die Wohnung von dort aus barrierefrei erreichen zu können, beantragte eine Wohnungseigentümerin eine 65 Zentimeter aufzuschüttende Terrasse und eine Rampe als Zugang. Die Eigentümergemeinschaft erlaubte das, außerdem durfte sie das Doppelfenster im Wohnzimmer durch eine verschließbare Tür ersetzen.
Dagegen klagten andere Eigentümer von Wohnungen in der Anlage. Vor dem Amtsgericht Bonn und dem Landgericht Köln hatten sie damit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aus Köln nun jedoch auf und wies die Klage ab.
N.Mitchell--AT