-
US-Richter stoppt Impf-Kurswechsel unter Trump
-
Israels Präsident nennt Iran-Krieg "Wendepunkt" für den Nahen Osten
-
Irans Blockade der Straße von Hormus: Trump beklagt mangelnde Hilfe von Verbündeten
-
Nach Angriff auf jüdische Schule: Amsterdamer Polizei verbreitet Bilder von Verdächtigen
-
Hjulmand vor Arsenal: "Eine Chance, die wir nutzen sollten"
-
Israel startet "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon - Merz nennt Offensive "Fehler"
-
Warnstreik von Verdi: Keine Passagierflüge vom Berliner Flughafen am Mittwoch
-
Kritik an Vorstoß der Unicredit zur Übernahme weiterer Anteile an der Commerzbank
-
"Wir missbilligen das": Merz fordert EVP-Chef zu Klärung in Chat-Affäre auf
-
Torhüter Urbig zurück im Bayern-Training
-
Merz bezeichnet israelische Bodenoffensive im Libanon als "Fehler"
-
Straße von Hormus: Trump wirft Ländern mangelnde Hilfsbereitschaft vor
-
Russland greift Kiew am helllichten Tag an – landesweit insgesamt drei Tote
-
Merz fordert EVP-Chef Weber zur Klärung von Absprachen mit Rechtsaußen auf
-
Bayern-Stürmer Jackson für zwei Spiele gesperrt
-
Abfuhr für Trump: Bundesregierung lehnt Marine-Hilfe in Straße von Hormus ab
-
Spritpreise: Mineralölkonzerne sollen Preissteigerungen künftig begründen müssen
-
Wellnessmassagen an Sonn- und Feiertagen: Firma siegt vor Gericht gegen Behörde
-
Unionspolitiker fordern Aufklärung nach Chatgruppen-Affäre im Europaparlament
-
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy steht in Libyen-Affäre wieder vor Gericht
-
Trumps Forderung nach Nato-Beteiligung in Straße von Hormus stößt international auf Ablehnung
-
CDU-Politiker fordern Aufklärung nach Chatgruppen-Affäre im Europaparlament
-
Kommunalwahlen in Frankreich: Ränder gestärkt, Richtungswechsel in Paris möglich
-
Chukwuemeka und Wanner in Österreichs Kader für WM-Tests
-
Fünf Jahre Haft wegen Tötung von Säugling in Nordrhein-Westfalen
-
Israel gibt "gezielten Bodeneinsatz" im Südlibanon bekannt - Kritik aus Berlin
-
Spahn warnt vor Flüchtlingskrise durch Iran-Krieg: "Mit Nachbarländern reden"
-
Bundesregierung weist Trumps Drohung zurück: "Das ist kein Krieg der Nato"
-
Pistorius schließt Bundeswehr-Einsatz zum Schutz der Straße von Hormus aus
-
Unicredit will weitere Anteile an der Commerzbank übernehmen
-
Schrumpfen der Kirchen in Deutschland ungebrochen - weniger Austritte
-
Bestätigung aus Kiew: Sean Penn verpasst Oscar-Verleihung wegen Ukraine-Reise
-
Erste Bundesländer mit Osterferien: ADAC warnt vor erhöhtem Reiseaufkommen
-
Nach Dresden-Debakel: Münster trennt sich von Trainer Ende
-
SPD und CDU besiegeln Koalition: Bündnisvertrag in Brandenburg unterzeichnet
-
Gericht in Aserbaidschan verurteilt Franzosen wegen "Spionage" zu zehn Jahren Haft
-
EVP-Zusammenarbeit mit Ultrarechten auf EU-Ebene: CSU nimmt Weber in Schutz
-
Gericht: Einmaliger Harnstein kein Ausschlussgrund für Polizeibewerber
-
Streiks im Nahverkehr am Donnerstag in mindestens fünf Bundesländern
-
Wadephul sieht die Nato in der Straße von Hormus "nicht zuständig"
-
Ur-Gladbacher Reitz wechselt nach Leipzig
-
Borussia Düsseldorf holt Superstar Fan aus Saarbrücken
-
AOK: Leichter Rückgang bei Krankheitstagen - Anstieg bei Langzeiterkrankungen
-
Spritpreise: Verbraucherschützer fordern Stromsteuersenkung als Entlastung
-
Technische Ursache für Brand an Bundeswehrlastwagen in Lüneburg - Millionenschaden
-
Raubmord in Schrebergarten: Lebenslange Haft für 68-Jährigen in Niedersachsen
-
Schneider geht von Erreichen der Klimaziele für 2030 aus
-
Verdi ruft für Donnerstag in mehreren Bundesländern zu Nahverkehr-Streiks auf
-
Russischer Drohnenangriff auf Kiew am helllichten Tag – Verletzte in weiteren Regionen
-
Steigende Öl- und Gaskosten: Reiche lehnt Preisdeckel ab
Gastwirt scheitert vor Bundesgerichtshof mit Klage gegen Versicherung
Eine Versicherung gegen Betriebsschließungen muss im Corona-Lockdown nicht zahlen, wenn im Vertrag bestimmte Erreger abschließend aufgezählt werden und Sars-Cov-2 nicht darunter ist. Ob gezahlt werden müsse, hänge davon ab, was Versicherung und Versicherter vereinbart hätten, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Im konkreten Fall ging es um ein Lokal in Schleswig-Holstein, die Entscheidung hat aber Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland. (Az. IV ZR 144/21)
Der Gastwirt zog vor Gericht, als seine Versicherung ihm im ersten Lockdown im Frühling 2020 keine Entschädigung zahlen wollte, sondern stattdessen nur eine geringere Einmalzahlung anbot. Im Vertrag war vereinbart, dass beim Auftreten bestimmter Krankheiten oder Erreger eine Entschädigung für bis zu 30 Tage gezahlt wird, wenn die Behörden die Schließung des Lokals anordnen.
Die möglichen Erreger - etwa Salmonellen - waren darin aufgelistet. Sars-Cov-2 oder Covid-19 wurden nicht genannt, allerdings war der Vertrag auch vor der Pandemie abgeschlossen worden. Die Klage des Gastwirts hatte schon in den Vorinstanzen, vor Gerichten in Schleswig-Holstein, keinen Erfolg. Nun entschied auch der BGH gegen ihn.
Es war die erste höchstrichterliche Entscheidung zu solchen Fällen. Mehrere Oberlandesgerichte hatten zuvor bereits ähnlich entschieden. Auch am BGH sind noch viele weitere Fälle anhängig, wie die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen sagte.
Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Gastwirte abschließen können, aber nicht müssen. Viele Klauseln in der Verträgen sind so gefasst wie im strittigen Fall des Lokals an der Ostsee, in anderen wird lediglich auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. Bei Neuverträgen wird eine Zahlung im Pandemiefall inzwischen meist ausgeschlossen.
E.Hall--AT