-
Norwegens größter Erfolg: Haaland wirft Brasilien raus
-
Medien: Trump rief Infantino wegen Balogun-Sperre an
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale gegen Sinner
-
Balogun-Sperre aufgehoben: Belgien prüft "alle Optionen"
-
Hurkacz gibt auf: Struff im Viertelfinale
-
Sprecherin: Trump trifft bei Nato-Gipfel in Ankara Selenskyj und al-Scharaa
-
Trauerfeiern im Iran: Chameneis Sohn und Nachfolger fehlt auch am zweiten Tag
-
Wimbledon: Topfavoritin Sabalenka scheitert an Osaka
-
Festnahmen in Türkei vor Nato-Gipfel in Ankara - Kritik der Opposition
-
"Vieles für Arbeitnehmer drin": Klingbeil verteidigt Reformpaket
-
Waldbrände in mehreren Ländern Südeuropas: Lage in Südfrankreich besonders angespannt
-
Für 50 Millionen: Hoffenheimer Touré wechselt nach Newcastle
-
106. Sieg: Djokovic zieht an Federer vorbei
-
Machtdemonstration: Pogacar schenkt del Toro den Etappensieg
-
"Endlich!" Leclerc gewinnt Spektakel - Antonelli punktlos
-
Leclerc gewinnt Spektakel in Silverstone - Antonelli punktlos
-
US-Innenminister: Aufmarsch von Rechtsextremen ist Ausdruck von Meinungsfreiheit
-
Rund 1,5 Millionen Menschen feiern Christopher Street Day in Köln
-
AfD erhebt Machtanspruch und stärkt Doppelspitze - begleitet von Protesten
-
Anti-AfD-Proteste in Erfurt: Positive Polizeibilanz - Bündnis verteidigt Blockaden
-
Neue Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef Farage wegen nicht offengelegter Geschenke
-
Opec+ erhöht abermals die Ölförderquote
-
Waldbrand bedroht dritte Tour-Etappe
-
"Wir werden siegen": AfD-Spitze bekräftigt zum Ende des Parteitags Machtanspruch
-
Polizeibilanz zu Protesten gegen AfD in Erfurt: "Überwiegend friedlich"
-
Zehntausende Iraner nehmen Abschied von Machthaber Ali Chamenei
-
Proteste gegen AfD in Erfurt: Linkes Bündnis wertet Blockaden als Erfolg
-
Merz sieht Reformbereitschaft in Deutschland - und kündigt weitere Schritte an
-
Bauprojekt von Trump-Familie in Albanien: Zehntausende fordern Regierungsrücktritt
-
Bei Rot über die Ampel: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Niedersachsen
-
Unbeschwerte Freizeit für alle: Spender zahlt in Schwalmstadt Freibad für Kinder
-
Rohr über afrikanische WM-Bilanz: "Das ist noch ein Manko"
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und die Kinder nach London
-
AfD-Parteitag in Erfurt fortgesetzt - Reden von Weidel und Chrupalla
-
Feier im Madison Square Garden: Taylor Swift und Travis Kelce haben geheiratet
-
Zweiter Tag der Trauerfeiern im Iran: Gebete an Chameneis Sarg ohne Modschtaba
-
250 Jahre USA: Trump feiert sich selbst und warnt vor "Kommunisten"
-
250 Jahre USA: Trump warnt vor Übernahme durch "Kommunisten"
-
Trump führt Telefongespräche mit Putin und Selenskyj über Lage in der Ukraine
-
250 Jahre USA: Trump-Rede wegen Gewitters verspätet
-
AfD-Parteitag geht mit Reden von Weidel und Chrupalla zu Ende
-
Hunderttausende Menschen zu CSD-Demonstration in Köln erwartet
-
Zehntausende protestieren in Albanien gegen Kushner-Bauprojekt - und gegen Regierungschef Rama
-
250 Jahre USA: Feiern in Washington wegen Gewitters unterbrochen
EuGH: Kinder schützen Mutter nicht vor Strafvollstreckung in anderem EU-Land
Kleine Kinder schützen eine Mutter nicht vor der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg im Fall einer in Belgien wegen Menschenhandels verurteilten Frau. (Az: C-261/22)
Konkret war sie in Belgien wegen Menschenhandels und der Beihilfe zur illegalen Einwanderung in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Ein belgisches Gericht erließ zudem einen Europäischen Haftbefehl. Einige Monate später wurde die Frau in Bologna in Italien festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war sie schwanger und in Begleitung ihres fast drei Jahre alten Sohnes.
Das Berufungsgericht in Bologna bat die belgische Justizbehörde um Informationen zur Strafvollstreckung in Belgien gegen Mütter, die mit minderjährigen Kindern zusammenleben. Da keine Antwort kam, lehnte es die Auslieferung der Frau ab. Die Generalstaatsanwaltschaft wandte sich an den italienischen Kassationsgerichtshof. Dieser setzte das Verfahren aus und rief den EuGH an.
Der entschied, "dass das Gericht die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nicht allein deshalb ablehnen darf, weil die gesuchte Person Mutter von Kleinkindern ist, die mit ihr zusammenleben". Zur Begründung verwiesen die Luxemburger Richter auf den "Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten". Dieser spreche für die Vermutung, dass die Haftbedingungen einer Mutter mit Kleinkindern in dem um die Auslieferung ersuchenden EU-Staat dieser Situation angepasst sind.
Eine Ausnahme komme nur dann in Betracht, wenn allgemeine Mängel bei den Haftbedingungen die Gefahr begründeten, dass das Recht auf Familie oder das Wohl der Kinder verletzt werden, entschied der EuGH. Ob dies in Belgien der Fall ist, müssen nun die italienischen Gerichte prüfen.
P.A.Mendoza--AT