-
CDU-Präsidium um Bundeskanzler Merz kommt an Wahlabend in Berlin zusammen
-
Mecklenburg-Vorpommern wählt neuen Landtag - enges Rennen von SPD und AfD erwartet
-
Berlin wählt neues Abgeordnetenhaus - CDU und Linkspartei ringen um Sieg
-
Wirtschaftsweise Grimm nennt neuen Tankrabatt "zynisch"
-
Frankreichs Staatsverschuldung erreicht in diesem Jahr höchsten Stand seit 1978
-
Gewaltsame Zusammenstöße bei rechtsextremer Demonstration in den Niederlanden
-
Kein Pünktchen Hoffnung: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Ruhe nach dem Skandalspiel: Hertha siegt 2:1 in Dresden
-
Weißes Haus verweigert Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Trainer-Ikone Peter Hermann ist tot
-
US-Journalistenverband kritisiert Trumps Hausverbot gegen Reporter scharf
-
Huthis melden Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt und Ölanlagen am Roten Meer
-
Volleyball-EM: Deutschland siegt im Drama gegen Bulgarien
-
Nach 1212 Tagen: BVB zurück an Tabellenspitze
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen spricht sich gegen russische Einflussnahme aus
-
Weißes Haus verwehrt Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Bundeswehr-Generalinspekteur Breuer wird neuer Vorsitzender des Nato-Militärausschusses
-
Trotz Zverevs Sieg: Deutschland muss gegen Kroatien zittern
-
Vierte Pleite: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Bann gebrochen: HSV feiert ersten Dreier
-
Die Nationalspieler glänzen: Frankfurt stoppt Freiburgs Lauf
-
Zusammenstöße zwischen Polizei und Rechtsradikalen in Den Haag
-
Neuer Hoffnungsträger: Wagner unterschreibt in Hannover
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für ihr Lebenswerk
-
Zverev müht sich zum deutschen Auftaktsieg beim Davis Cup
-
Bayern-Frauen schießen sich für Champions League warm
-
US-Abkommen mit Dänemark zu Grönland wird von jeder Seite als Erfolg verbucht
-
Trump setzt neues Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
-
Joker Yardimci sticht: FCK siegt gegen Braunschweig
-
Der Club bleibt oben dran, Karlsruhe taumelt
-
Parlamentswahl: Russland meldet Cyberangriff auf elektronisches Wahlsystem
-
Entlastung für Verbrennerfahrer: Neuauflage des Tankrabatts sorgt für Kritik
-
Medwedew fordert "militärische Abschreckung" als Reaktion auf US-Sanktionen
-
Bericht: Geheime Technik von US-Tarnkappenjet F-35 nach Hongkong umgeleitet
-
CNN: KI-Fehler hätte fast zu US-Militäreinsatz gegen chinesisches Schiff geführt
-
"O'zapft is" nach zwei Schlägen: Bürgermeister Krause eröffnet erstmals Oktoberfest
-
Straßenlauf-WM: Meilen-Gold für Farken
-
Neuer Chef der Meyer Werft sieht Kreuzfahrtschiffbauer auf gutem Kurs
-
Nach Trumps Abrissdrohung: Menschenkette um das Kennedy Center in Washington
-
Italienische Fußball-Legende Sandro Mazzola gestorben
-
Google-KI Gemini hat während eines Tests Cyberattacken ausgeführt
-
WNBA: Fiebich gewinnt erstes Spiel nach Heim-WM
-
Trump setzt neue US-Sanktionen gegen Russland in Kraft
-
Kane bescheiden: "Lasse meine Taten auf dem Platz sprechen"
-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
Bundesarbeitsgericht: Betriebsratsschulung auch mit Tablet als "Seminarbeigabe"
Arbeitgeber müssen Schulungen für einen Betriebsrat auch dann bezahlen, wenn es für die Teilnehmer mutmaßlich teure "Seminarbeigaben" wie etwa ein Tablet gibt. Voraussetzung ist, dass ein vergleichbares Seminar ohne "Beigaben" andernorts nicht deutlich günstiger zu bekommen ist, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied. (Az: 7 ABR 27/20)
Im Streitfall geht es um eine Wohn- und Fördereinrichtung für behinderte Menschen in Hessen. Ein neues Mitglied des dort gebildeten Betriebsrats meldete sich für Februar 2019 zu einer Schulung "Betriebsverfassungsrecht Teil I" an. Die Seminargebühr betrug 699 Euro. Diese umfasste ein "Starter-Set", unter anderem mit einem "Tablet für die Betriebsratsarbeit" sowie einem USB-Stick.
Der Arbeitgeber lehnte die Kostenübernahme ab. Mit dem Tablet seien unzulässig Arbeitsmittelkosten in die Seminargebühr eingerechnet worden. Eingerechnet seien zudem Geschenke, "die weit über den Rahmen einer kleinen Anerkennung hinausgehen".
Wie nun das BAG entschied, muss der Arbeitgeber die Seminargebühr aber bezahlen. Zwar müssten Betriebsräte wirtschaftlich handeln und dürften nur angemessene und dem Arbeitgeber zumutbare Kosten verursachen.
Diese Pflichten habe hier der Betriebsrat allerdings nicht verletzt. Nach den Feststellungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts habe es ein vergleichbares Seminar bei anderen Anbietern zwar deutlich teurer gegeben, auch ohne die beanstandeten "Seminarbeigaben" aber nicht nennenswert billiger. Unnötige Kosten habe der Betriebsrat daher nicht verursacht.
P.A.Mendoza--AT