-
USA und Iran führen nach gegenseitigen Angriffen indirekte Gespräche in Katar
-
"Ambitioniert und leidenschaftlich": Krüger legt beim HSV los
-
Kanada nimmt 2027 an Eurovision Song Contest teil
-
Anstieg der Spritpreise schon vor Ende des Tankrabatts
-
Hohe Erwartungen an Koalitionsausschuss - Merz rechnet mit "großem Sprung"
-
Attentäter von Magdeburger Weihnachtsmarkt geht gegen Urteil vor
-
Grüne bekommen Generalsekretärsamt - Partei stimmt für Satzungsänderungen
-
Nach Unterbrechung: Altmaier scheitert in Runde eins
-
RKI: Cannabiskonsum bei jungen Männern steigt weiter an
-
Schweden: Gericht verurteilt Google zur Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an Klarna
-
Handball-Nationalspieler Uscins wechselt zu PSG
-
Spritpreise mit Auslaufen des Tankrabatts massiv gestiegen - ADAC kritisiert scharf
-
Merz: Europäer wollen beim Nato-Gipfel in Ankara "selbstbewusst" auftreten
-
Merz erwartet von Koalitionsausschuss "großen Sprung nach vorn"
-
Frankreichs nächster Präsident wird am 2. Mai gewählt
-
Bayerische Juristin Angerer wird neue Präsidentin von Bundesgerichtshof
-
Urteil: Nachbarin muss sechs Meter hohe Bambushecke nicht zurückschneiden
-
Kabinett beschließt Gesetze zu Stärkung von Bundeswehr - Pflicht-Reserveübungen
-
Seltenes Kinderglück: Vierlinge in Sachsen geboren
-
Festnahme in Hassen: Verdächtiger soll 25 Morde in Ruanda angeordnet haben
-
Gericht: Für Touristenfahrer gilt auch auf Rennstrecken Tempo 130 als Richtwert
-
Diplomat: USA und Iran führen am Mittwoch indirekte Gespräche in Katar
-
Erneut mehr Kegelrobben in Wattenmeer gezählt
-
Sänger Bill Kaulitz leidet unter Schlafproblemen
-
Durchsuchungen auch beim DFB: EM 2024 im Visier der Justiz
-
Mehr und hochpreisige Ware angelandet: Deutsche Fischer steigern Erlöse
-
Rekordwert im ersten Halbjahr: Erneuerbare deckten 58 Prozent des Stromverbrauchs
-
Razzien in Deutschland in Zusammenhang mit Fußballeuropameisterschaft 2024
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Wohnkomplex in Monschau
-
Feuer in Lagerhalle für Holzsärge in Bayern - vier verletzte Einsatzkräfte
-
Nagelsmann zurück in Deutschland - Sky: Klopp bereit
-
AfD-Klage zu Kontrollkommission in Thüringen scheitert aus formalen Gründen
-
Knapp ein Drittel von 25-Jährigen wohnt noch bei Eltern
-
Förderprogramm "Demokratie leben" neu aufgelegt - Überarbeitung umstritten
-
Brandenburg: Sechsjähriger Junge stürzt von Balkon in elftem Stock und stirbt
-
Geburtenrate in Deutschland sinkt mit 1,32 Kindern auf tiefsten Stand seit 1997
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote bei Brand in Gebäude in Monschau
-
CDU-Politiker Bilger lehnt Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung ab
-
Wirtschaftsverbände haben großen Erwartungen an Koalitionsausschuss
-
NGO: Mehr als 100.000 Tote seit Putsch in Myanmar
-
Auto prallt gegen Motorrad: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Baden-Württemberg
-
"Das sitzt": DFB-Stars richten sich an Fans
-
Fraunhofer-Analyse: Mehr Batteriespeicher machen Milliardenentlastung möglich
-
Nagelsmann verlässt USA Richtung München - Sky: Klopp bereit
-
UNO ändert Regeln: Keine Rückerstattungen mehr an säumige Zahler
-
Statement-Sieg: Mexiko stürmt ins Achtelfinale
-
Zverev will sich in Wimbledon "die beste Chance geben"
-
CDU-Politiker Kuban fordert Söder zu Verzicht auf Mütterrenten-Ausweitung auf
-
EU führt neuen Zoll auf Päckchen ein
-
Irland übernimmt rotierende EU-Ratspräsidentschaft von Zypern
Bundesarbeitsgericht: Betriebsratsschulung auch mit Tablet als "Seminarbeigabe"
Arbeitgeber müssen Schulungen für einen Betriebsrat auch dann bezahlen, wenn es für die Teilnehmer mutmaßlich teure "Seminarbeigaben" wie etwa ein Tablet gibt. Voraussetzung ist, dass ein vergleichbares Seminar ohne "Beigaben" andernorts nicht deutlich günstiger zu bekommen ist, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschied. (Az: 7 ABR 27/20)
Im Streitfall geht es um eine Wohn- und Fördereinrichtung für behinderte Menschen in Hessen. Ein neues Mitglied des dort gebildeten Betriebsrats meldete sich für Februar 2019 zu einer Schulung "Betriebsverfassungsrecht Teil I" an. Die Seminargebühr betrug 699 Euro. Diese umfasste ein "Starter-Set", unter anderem mit einem "Tablet für die Betriebsratsarbeit" sowie einem USB-Stick.
Der Arbeitgeber lehnte die Kostenübernahme ab. Mit dem Tablet seien unzulässig Arbeitsmittelkosten in die Seminargebühr eingerechnet worden. Eingerechnet seien zudem Geschenke, "die weit über den Rahmen einer kleinen Anerkennung hinausgehen".
Wie nun das BAG entschied, muss der Arbeitgeber die Seminargebühr aber bezahlen. Zwar müssten Betriebsräte wirtschaftlich handeln und dürften nur angemessene und dem Arbeitgeber zumutbare Kosten verursachen.
Diese Pflichten habe hier der Betriebsrat allerdings nicht verletzt. Nach den Feststellungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts habe es ein vergleichbares Seminar bei anderen Anbietern zwar deutlich teurer gegeben, auch ohne die beanstandeten "Seminarbeigaben" aber nicht nennenswert billiger. Unnötige Kosten habe der Betriebsrat daher nicht verursacht.
P.A.Mendoza--AT