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Mann plädiert nach Würgegriff-Tod von Obdachlosem in New York auf nicht schuldig
Der nach dem Würgegriff-Tod eines Obdachlosen in der New Yorker U-Bahn angeklagte Mann hat vor Gericht auf nicht schuldig plädiert. Der Ex-Soldat Daniel Penny wies am Mittwoch vor einem Gericht in Manhattan die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte.
Dem 24-Jährigen wird sogenannter Totschlag zweiten Grades sowie fahrlässige Tötung zur Last gelegt. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags zweiten Grades, des schwerer wiegenden Anklagepunkts, drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Der auf einem Handyvideo festgehaltene Tod des 30-jährigen Jordan Neely, der in der Vergangenheit als Michael-Jackson-Imitator Geld verdient hatte, hatte Anfang Mai Empörung und Proteste ausgelöst. Der Afroamerikaner hatte nach Zeugenaussagen in einer U-Bahn angefangen, Passagiere anzuschreien. Er soll aber niemanden körperlich angegriffen haben. Der Passagier Penny überwältigte Neely und nahm ihn auf dem Boden liegend minutenlang in einen Würgegriff.
Neely verlor das Bewusstsein und wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo er für tot erklärt wurde. Die Gerichtsmedizin stufte den Fall als Tod durch Fremdverschulden ein, Todesursache war demnach ein Zusammendrücken des Halses.
Der Tod des Obdachlosen, der nach Angaben seiner Familie unter psychischen Problemen litt, sorgte landesweit für Schlagzeilen. Aktivisten und linksgerichtete Abgeordnete forderten die Festnahme Pennys, der nach einer Befragung durch die Polizei zunächst auf freien Fuß gekommen war.
Es gibt aber auch Stimmen, die den früheren Marineinfanteristen verteidigen. Demnach griff Penny mit Zivilcourage ein, um eine Gefahr von anderen Passagieren abzuwenden. Für seine Anwaltskosten sind über eine Online-Plattform bereits Spenden von mehr als 2,9 Millionen Dollar (rund 2,7 Millionen Euro) zusammengekommen.
Penny selbst hat in einem Interview Bedauern über Neelys Tod geäußert. Er bestritt zugleich jegliche rassistische Motivation. Der 24-jährige befindet sich derzeit gegen Kaution auf freiem Fuß.
T.Perez--AT