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Nach S-Bahn-Unglück bei München Ermittlungen gegen einen der Zugführer
Nach dem Zusammenstoß zweier S-Bahnen nahe München wird gegen einen der beiden Zugführer ermittelt. Der 54-jährige werde als Beschuldigter geführt und sei am Mittwoch erstmals vernommen worden, sagte Oberstaatsanwältin Anne Leiding von der Staatsanwaltschaft München I am Donnerstag. Den Ermittlern zufolge wurde vermutlich ein Haltesignal überfahren - das entsprechende Signal stand auf rot.
Der Lokführer, der schwer verletzt in einem Krankenhaus liegt, machte laut Staatsanwaltschaft bislang noch keine Angaben. Die Wohnung des 54-Jährigen sei bereits in der Unfallnacht durchsucht worden.
Die beiden S-Bahnen waren am Montagnachmittag auf der eingleisigen Strecke bei Schäftlarn frontal zusammengeprallt. Ein 24 Jahre alter Fahrgast erlitt dabei tödliche Verletzungen. Zahlreiche Menschen wurden teils schwer verletzt. Nach Angaben von Steffen Küpper, Leiter der Verkehrspolizei des Polizeipräsidiums München, "zeigte das Signal auf der Fahrt in Richtung München, also Richtung Norden rot". Ein Atemalkoholtest bei beiden Zugführern war demnach negativ.
Nach den bisherigen Ermittlungen überfuhr der 54-jährige Triebfahrzeugführer nach einem Halt am Bahnhof Ebenhausen auf der Weiterfahrt Richtung München vermutlich ein Haltezeichen. Zur gleichen Zeit fuhr ein 21-jähriger Triebfahrzeugführer auf demselben Gleis aus entgegengesetzter Richtung auf den Bahnhof Ebenhausen zu. Wegen der entgegenkommenden S-Bahn erhielt er ein Haltesignal, weshalb er seine Bahn abbremste. Auch der 54-Jährige leitete eine Schnellbremsung ein, ein Zusammenstoß war aber nicht mehr zu verhindern.
Bei dem Toten handelt es sich nach Polizeiangaben um einen 24-jährigen afghanischen Staatsangehörigen. Neben den beiden Zugführern wurden demnach vier weitere Fahrgäste schwer verletzt. Insgesamt kamen 18 Menschen ins Krankenhaus, 25 weitere Menschen wurden leicht bis mittelschwer verletzt vor Ort behandelt. In jeder der beiden S-Bahnen saßen demnach etwa 60 Fahrgäste.
Sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft betonten, dass es noch keine abschließende Aussage darüber geben könne, ob der Unfall auf menschliches oder technisches Versagen zurückzuführen sei. Es sei "noch zu früh und falsch, sich jetzt sich schon festzulegen", betonte Leiding. Zunächst müssten die erheblichen Datenmengen, etwa aus den Datenschreibern der S-Bahnen und der internen Kommunikation, ausgewertet werden.
Sollte menschliches Versagen die Unglücksursache sein, käme laut Staatsanwaltschaft eine Reihe von Straftatbeständen in Betracht, darunter fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Bahnverkehrs. Die Unfallstelle wurde nach Polizeiangaben am Mittwoch freigegeben, so dass die verunglückten Bahnen geborgen werden können. Der entstandene Gesamtschaden bewegt sich in Millionenhöhe.
Th.Gonzalez--AT