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Streit über Kohl-Buch vor Bundesgerichtshof: Witwe steht kein Geld zu
Im Dauerstreit über ein Buch über den verstorbenen früheren Bundeskanzler Helmut Kohl hat dessen Witwe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine teilweise Niederlage erlitten. Der Autor muss nicht sagen, wie viel Gewinn er mit dem Werk erzielte, wie der BGH am Donnerstag entschied. Schadenersatz könne Maike Kohl-Richter ohnehin nicht beanspruchen. Über das Verbot einiger umstrittener Passagen wird aber noch einmal verhandelt. (Az. I ZR 41/24)
Das 2014 erschienene Werk "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan basiert auf Gesprächen mit Kohl. Schwan zeichnete in den Jahren 2001 und 2002 insgesamt 630 Stunden Unterhaltungen auf, die er mit Kohl in dessen Haus in Ludwigshafen-Oggersheim führte. Sie sollten zur Abfassung der Kohl-Memoiren dienen. 2009 kündigte der Altkanzler aber nach einem Streit die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf.
Das Buch von 2014 wurde zum Bestseller. Darin wurde Kohl mit drastischen angeblichen Äußerungen über frühere Weggefährten zitiert. Es enthält außerdem begleitende Passagen der Verfasser. Kurz nach der Veröffentlichung zog zunächst Kohl selbst vor Gericht. Er verlangte, dass einige der Textabschnitte nicht verbreitet werden dürften. Zudem klagte er auf eine Entschädigung von fünf Millionen Euro.
Im April 2017 verbot das Landgericht Köln den beiden Autoren und dem Verlag, die Zitate zu verbreiten, und sprach Kohl eine Entschädigung in Rekordhöhe von einer Million Euro zu. Zwei Monate später starb der Altkanzler. Seine Witwe hatte keinen Erfolg mit dem Versuch, die Entschädigung zu erhalten. Allerdings erreichte sie, dass Gerichte einige Passagen aus dem Buch verboten.
Nun klagte sie erneut - da Jens bereits starb, nur noch gegen Koautor Schwan. Sie wollte zunächst Auskunft über den mit dem Buch erzielten Gewinn, um dann später womöglich Schadenersatz fordern zu können. Außerdem verlangte sie, dass weitere Abschnitte verboten werden.
Das Oberlandesgericht Köln verbot daraufhin 2024 einige der Passagen. Es kam zu dem Schluss, dass zwischen Schwan und Kohl im Zusammenhang mit dem Memoirenprojekt zwar keine ausdrückliche Verschwiegenheit vereinbart worden war, jedoch eine stillschweigend begründete Rechtsbeziehung bestand. Daraus sei eine Verschwiegenheitspflicht abzuleiten. Außerdem entschied es, dass Schwan Kohl-Richter Auskunft über seinen Gewinn geben müsse.
Beide Seiten wandten sich an den BGH. Dieser überprüfte das Kölner Urteil und kippte es nun teilweise. Mit der Auswertung der Aufnahmen von Kohl habe Schwan nicht in die vermögenswerten Bestandteile von dessen Persönlichkeitsrecht eingegriffen, erklärte der BGH. Anders wäre es, wenn er die Tonbänder mit Kohls Stimme darauf veröffentlicht hätte. Ein Anspruch auf Herausgabe des Gewinns kann der Witwe darum nicht zustehen.
Kohl-Richters Revision hatte aber auch teilweise Erfolg. Der BGH bestätigte das Verbot einiger Passagen. Das Oberlandesgericht hatte außerdem die Verbreitung von weiteren strittigen Abschnitten erlaubt. Einige Punkte seien erst durch den Prozess öffentlich bekannt geworden. Darüber muss das Kölner Gericht noch einmal verhandeln.
E.Hall--AT