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CAS bestätigt: Heraskewytsch darf nicht starten
Das Olympia-Aus von Skeletonpilot Wladyslaw Heraskewytsch ist endgültig. Die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofes CAS wies am Freitagnachmittag nach einer Anhörung in Mailand den Antrag des Ukrainers auf Aufhebung seiner Disqualifikation durch den Bob- und Schlitten-Weltverband IBSF wegen der Helm-Kontroverse ab.
"Die Ad-hoc-Kammer des CAS wies den Antrag zurück und urteilte, dass die Meinungsfreiheit bei den Olympischen Spielen zwar gewährleistet sei, nicht aber am Wettkampfort selbst, was ein unantastbares Prinzip darstellt", sagte CAS-Generalsekretär Matthieu Reeb gegenüber Journalisten.
Heraskewytsch hatte beantragt, mit sofortiger Wirkung in den bereits laufenden Wettkampf wiederaufgenommen zu werden oder alternativ einen vom CAS überwachten offiziellen Lauf bis zur endgültigen Entscheidung des Wettkampfs in Cortina d'Ampezzo durchführen zu dürfen. Die ersten beiden Läufe waren am Donnerstagmorgen ausgetragen worden, am Freitag (19.30/21.14) finden die letzten beiden Durchgänge statt.
Heraskewytsch hatte beabsichtigt, im Wettkampf einen Helm mit Porträts ukrainischer Athleten zu tragen, die im Angriffskrieg durch Russland ihr Leben verloren haben. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hatte dies als unvereinbar mit der Olympischen Charta bezüglich der Richtlinien zum Ausdruck von Athleten angesehen.
Heraskewytsch hatte zuvor dem IOC und der IBSF deutlich gemacht, dass er den Helm tragen würde - auch nachdem ihm mitgeteilt worden war, dass er unter diesen Umständen nicht zugelassen würde. Der Helm wurde von ihm bereits während der Skeleton-Trainingseinheiten der Winterspiele verwendet, dies war noch erlaubt.
Heraskewytsch argumentierte gegenüber dem CAS, dass der Ausschluss "unverhältnismäßig" sei, "nicht durch technische oder sicherheitstechnische Verstöße gestützt" werde und ihm "irreparablen sportlichen Schaden" zufüge.
W.Moreno--AT