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"Bandenwerbung-Affäre": Osnabrügge und DFB freigesprochen
Freispruch für Stephan Osnabrügge und den DFB: Der frühere Schatzmeister des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) geht unbeschadet aus dem Prozess um die sogenannte "Bandenwerbung-Affäre". Die 2. große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt/Main sah es als erwiesen an, dass sich Osnabrügge und der Verband nicht der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben.
"Dieser Freispruch ist eindeutig, klar - und ohne jede Einschränkung", begründete die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler ihr Urteil. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Zuvor hatte neben der Verteidigung auch die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt. Das Prozess hatte Ende Oktober begonnen. Der DFB wurde wie schon beim "Sommermärchen"-Prozess um die dubiosen Geldflüsse rund um die WM 2006 als "Nebenbeteiligter" geführt.
Es ging um den Vorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 3,5 Millionen Euro - was für den Verband mit Blick auf die mögliche Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 von großer Bedeutung war. Das Finanzamt hat bereits vor drei Jahren die Aberkennung verfügt, der DFB legte dagegen Einspruch ein. Das Urteil vom Mittwoch könnte großen Einfluss auf den weiteren Verlauf haben. Der Verband darf auf die Rückzahlung von 30 Millionen Euro hoffen.
DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner sprach von einem "nachhaltigen Schaden", den der Verband durch die Ermittlungen erlitten habe: "Der DFB wurde diskreditiert. Es gab aber kein Fehlverhalten des DFB, das Fehlverhalten lag auf der Seite der Staatsanwaltschaft."
Auch Osnabrügge wurde deutlich. "Es ist jetzt nicht alles gut. Das ist kein Spiel. Das hätte alles nicht passieren dürfen", sagte der Jurist. Osnabrügge war zu Unrecht vorgeworfen worden, dass der DFB Einnahmen aus der Bandenwerbung bei Heim-Länderspielen der Nationalmannschaft nicht oder zumindest nicht korrekt versteuert habe.
N.Walker--AT