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DFB bildet Steuerrückstellungen von über 50 Mio. Euro
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) muss Vorkehrungen für das Schultern einer großen wirtschaftliche Last treffen: Wegen der drohenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit für mehrere Jahre wurden vom größten Einzelsportverband der Welt Steuerrückstellungen in Höhe von über 50 Millionen Euro gebildet. Dies geht aus einer Mitteilung des DFB nach der Präsidiumssitzung am Freitag hervor.
"Die notwendigen Steuerrückstellungen in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro sind für den Haushalt des DFB eine sehr große Belastung", sagte DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald: "Wir sind aber davon überzeugt, dass dem DFB die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2006, 2014 und 2015 nicht aberkannt werden darf. Die neuen finanziellen Rahmenbedingungen fordern für die Zukunft eine konsequente Haushaltspolitik, die es uns ermöglicht, die finanzpolitische Stärke des Verbandes für die Zukunft zu sichern."
Das DFB-Präsidium hatte am Freitag die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 sowie die Ergebnisverwendung und Rücklagendotierung beschlossen. In der Jahresbilanz für 2021 sind 20,992 Millionen Euro vom DFB e.V. zurückgestellt worden. Darüber hinaus wurde wegen der "angekündigten Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 eine weitere Rückstellung in Höhe von 30,914 Millionen Euro gebildet".
Diese Summe werde, wie für das Jahr 2006, als Verlustvortrag in der Bilanz abgebildet. Das operative Haushaltsergebnis hingegen ist trotz der schwierigen Lage positiv. Der Jahresüberschuss des DFB e.V. nach Abzug der laufenden Ertragsteuern jedoch ohne die Berücksichtigung der steuerlichen Sondereffekte beträgt 18,408 Millionen Euro.
Anfang November hatte der Verband wegen dreier steuerlich relevanter Vorgänge bereits Rückstellungen in Höhe von 46 Millionen Euro in der Jahresbilanz für 2021 angekündigt. Die Summe fällt nun noch höher aus.
Bekannt war bereits, dass er DFB vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel Klage gegen die 2017 erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr WM-Jahr 2006 eingereicht hatte. Im Falle eines Erfolgs vor Gericht könnte dies dem DFB eine Steuerrückzahlung von 25 Millionen Euro einbringen.
E.Hall--AT