-
IWF hebt Wachstumsprognose für Deutschland und warnt vor "zweigeteiltem" Ausblick für Welt
-
Nach Rennunfall: BGH prüft Versicherungsschutz von Motorradfahrer
-
Strafmaß in Prozess um Mord an Rapper Tupac Shakur wird verkündet
-
Spaniens König Felipe VI. besucht Exklave Ceuta in Nordafrika
-
Wadephul nimmt an internationalem Sicherheitsforum in Warschau teil
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Privilegien von Firmenerben
-
IWF hebt Wirtschaftsprognose für Deutschland auf 1,3 Prozent an
-
"Breaking Bad"-Schauspieler RJ Mitte im Alter von 34 Jahren gestorben
-
Klingbeil lässt erneute Kandidatur für SPD-Spitze offen
-
Gericht gestattet Flávio Bolsonaro Besuch seines inhaftierten Vaters wieder
-
Brand in Starlink-Station in Polen: Tusk gibt zwei Festnahmen in Deutschland bekannt
-
Ukraine-Krieg: Merz telefoniert mit Selenskyj
-
Vorfall in Fairford: USA und Verbündete verurteilen "gewaltsame Angriffe" des Iran
-
Oberstes Gericht bestätigt Aussetzung von Wahlrecht für bestimmte Auslands-Spanier
-
Neuer angeschlagen: Bayern in Stavanger mit Urbig im Tor
-
London: Teheran "fast sicher" für Vorfall an Luftwaffenstützpunkt verantwortlich
-
Becker adelt Zverev: "Nummer eins wird man nicht zufällig"
-
EU und Großbritannien planen Gipfeltreffen für den 20. November
-
Stromsteuer-Senkung und klare Worte zur AfD: CDU will sich aus Krise arbeiten
-
Nato-Kommandeur warnt Russland: Jeder Angriff auf das Bündnis wäre "sinnlos"
-
Bayern will Erbschaftsteuer selbst festsetzen: Karlsruhe verhandelt über Klage
-
Haus von prominenter Trump-Kritikerin Ilhan Omar durchsucht
-
Mit Picknick-Korb: Neue E-Ente auf Pariser Automesse vorgestellt
-
Mit Picknick-Korb: Neue E-Ente auf Pariser Automesser vorgestellt
-
Schülerproteste in Frankreich: Acht Schulmitarbeiter verletzt
-
CDU will Stromsteuer "für alle" auf EU-Minimum absenken: Merz sieht "Spielräume"
-
Bas-Rücktritt erschüttert die SPD - Parteitag soll gesamte Führung neu wählen
-
Überall gleich oder regional unterschiedlich: Karlsruhe prüft Erbschaftsteuer
-
Sexueller Übergriff mit Roboter: Ermittlungen gegen junge Männer in Köln
-
Verfassungsschutz sieht "langfristig angelegten" Angriff Russlands gegen Deutschland
-
Verwirrung um von Trump verkündete "Energie-Waffenruhe" - Kiew meldet neue russische Angriffe
-
Fingierte Hausbesuche: Urteil gegen Arzt aus Bayern rechtskräftig
-
Mögliche Pumasichtung in Bayern: Weitere keine Nachweise von Raubkatze
-
Merz nach Wahl von AfD-Landtagspräsident: Unterstützer haben "in CDU keinen Platz"
-
Merz verlangt von SPD Ende der Gespräche mit Linken in Berlin über Regierung
-
Hurrikan "Simon" soll zur Wochenmitte in Mexiko auf Land treffen
-
Drei Wochen nach Wahl: Koalitionsverhandlungen in Schwerin gestartet
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Bayerns Klage zu Erbschaftsteuer
-
Vatikan: Papst kommt am Dienstag für Entfernung von Lungenknoten ins Krankenhaus
-
Arzt soll dutzende Kinder missbraucht haben: Potsdamer Prozess beginnt im November
-
Offiziell: Zverev Weltranglistenerster zum Jahresende
-
US-Medien: Trump könnte Botschafterin in Athen wegen peinlicher Enthüllungen feuern
-
Wirtschaftspolitik in Krisenzeiten: Nobelpreis geht an US-Ökonomen Woodford und Hall
-
Trotz Boom: Fußballerinnen erwägen vorzeitiges Karriereende
-
Mit vier kleinen Kindern nach Syrien: Prozess gegen IS-Rückkehrerin in Hamburg
-
Endgültiges Ergebnis: Berliner Parlament hat fünf Sitze weniger
-
Tausende demonstrieren erneut in Neu Delhi gegen Leiter der Wahlkommission
-
Klingbeil nennt Angriffe auf Bas "unanständig" und rechnet mit AfD ab
-
Wirtschaftsnobelpreis geht an US-Ökonomen Michael Woodford und Robert Hall
-
Vergewaltigungsprozess gegen Komiker Russell Brand beginnt mit Geschworenenauswahl
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
Wer als Schüler in einer Schultoilette Pfefferspray versprüht, darf laut einer Gerichtsentscheidung aus Berlin sofort für zehn Schultage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Schüler habe den Schulfrieden erheblich beeinträchtigt, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Seine Aussage, dass er von einem vergleichsweise harmlosen Spray ausgegangen sei, sei eine Schutzbehauptung. (Az.: 3 L 511/26)
Den Eilantrag gestellt hatte ein zwölf Jahre alter Fünftklässler einer Berliner Grundschule. Mit einem Mitschüler hatte er in einer Schultoilette Pfefferspray versprüht. Weil mehrere Menschen über Atemwegsbeschwerden klagten, folgte ein Einsatz von Polizei und Rettungskräften. Der Zwölfjährige wurde daraufhin für zehn Schultage vom Unterricht ausgeschlossen.
Gegen den Ausschluss ging der Zwölfjährige gerichtlich vor. Das Verwaltungsgericht wies den Antrag jedoch zurück. Es sei davon auszugehen, dass der Junge die Aufschrift auf der Dose wahrgenommen habe, hieß es zur Begründung. Außerdem liege es fern, dass er die Reizwirkung des Sprays beim Besprühen der Toilettenwände nicht selbst bemerkt habe.
Mitschülern zufolge hatten sich die beiden beteiligten Kinder darüber unterhalten, das Spray auch im Klassenraum einzusetzen, um für einen Unterrichtsausfall zu sorgen. Schon in der Vergangenheit sei der Zwölfjährige mit störendem und respektlosen Verhalten aufgefallen, erklärte das Gericht. Es gewichtete die Wiederherstellung des Schulfriedens höher als einen Lernrückstand durch den Unterrichtsausschluss.
M.Robinson--AT