-
CDU-Präsidium um Bundeskanzler Merz kommt an Wahlabend in Berlin zusammen
-
Mecklenburg-Vorpommern wählt neuen Landtag - enges Rennen von SPD und AfD erwartet
-
Berlin wählt neues Abgeordnetenhaus - CDU und Linkspartei ringen um Sieg
-
Wirtschaftsweise Grimm nennt neuen Tankrabatt "zynisch"
-
Frankreichs Staatsverschuldung erreicht in diesem Jahr höchsten Stand seit 1978
-
Gewaltsame Zusammenstöße bei rechtsextremer Demonstration in den Niederlanden
-
Kein Pünktchen Hoffnung: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Ruhe nach dem Skandalspiel: Hertha siegt 2:1 in Dresden
-
Weißes Haus verweigert Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Trainer-Ikone Peter Hermann ist tot
-
US-Journalistenverband kritisiert Trumps Hausverbot gegen Reporter scharf
-
Huthis melden Angriffe auf saudiarabische Hauptstadt und Ölanlagen am Roten Meer
-
Volleyball-EM: Deutschland siegt im Drama gegen Bulgarien
-
Nach 1212 Tagen: BVB zurück an Tabellenspitze
-
Französische Rechtspopulistin Le Pen spricht sich gegen russische Einflussnahme aus
-
Weißes Haus verwehrt Journalisten von CNN und weiteren US-Medien den Zutritt
-
Bundeswehr-Generalinspekteur Breuer wird neuer Vorsitzender des Nato-Militärausschusses
-
Trotz Zverevs Sieg: Deutschland muss gegen Kroatien zittern
-
Vierte Pleite: Gladbach-Krise immer schlimmer
-
Bann gebrochen: HSV feiert ersten Dreier
-
Die Nationalspieler glänzen: Frankfurt stoppt Freiburgs Lauf
-
Zusammenstöße zwischen Polizei und Rechtsradikalen in Den Haag
-
Neuer Hoffnungsträger: Wagner unterschreibt in Hannover
-
Naomi Watts erhält bei Filmfestival in San Sebastián Preis für ihr Lebenswerk
-
Zverev müht sich zum deutschen Auftaktsieg beim Davis Cup
-
Bayern-Frauen schießen sich für Champions League warm
-
US-Abkommen mit Dänemark zu Grönland wird von jeder Seite als Erfolg verbucht
-
Trump setzt neues Sanktionspaket gegen Russland in Kraft
-
Joker Yardimci sticht: FCK siegt gegen Braunschweig
-
Der Club bleibt oben dran, Karlsruhe taumelt
-
Parlamentswahl: Russland meldet Cyberangriff auf elektronisches Wahlsystem
-
Entlastung für Verbrennerfahrer: Neuauflage des Tankrabatts sorgt für Kritik
-
Medwedew fordert "militärische Abschreckung" als Reaktion auf US-Sanktionen
-
Bericht: Geheime Technik von US-Tarnkappenjet F-35 nach Hongkong umgeleitet
-
CNN: KI-Fehler hätte fast zu US-Militäreinsatz gegen chinesisches Schiff geführt
-
"O'zapft is" nach zwei Schlägen: Bürgermeister Krause eröffnet erstmals Oktoberfest
-
Straßenlauf-WM: Meilen-Gold für Farken
-
Neuer Chef der Meyer Werft sieht Kreuzfahrtschiffbauer auf gutem Kurs
-
Nach Trumps Abrissdrohung: Menschenkette um das Kennedy Center in Washington
-
Italienische Fußball-Legende Sandro Mazzola gestorben
-
Google-KI Gemini hat während eines Tests Cyberattacken ausgeführt
-
WNBA: Fiebich gewinnt erstes Spiel nach Heim-WM
-
Trump setzt neue US-Sanktionen gegen Russland in Kraft
-
Kane bescheiden: "Lasse meine Taten auf dem Platz sprechen"
-
Angriff auf Polizeiwache in Pakistan: Zahl der Todesopfer auf 31 gestiegen
-
Bayern in Feierlaune auf die Wiesn: "Es sollte lustig werden"
-
Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"
Frauen mit Zeitverträgen dürfen bei Elterngeld nicht benachteiligt werden
Beschäftigte mit befristeten Engagements in Form von Kettenbeschäftigungen, die während einer Schwangerschaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, dürfen bei der Berechnung von Elterngeldansprüchen nicht benachteiligt werden. Das entschied das Landessozialgericht der Bundesländer Niedersachsen und Bremen nach Angaben vom Montag im Fall einer als Kameraassistentin bei Filmproduktionen beschäftigten Mutter. Ihr war eine Anschlussbeschäftigung deshalb unmöglich, und sie bezog während dieser Zeit nur Arbeitslosengeld.
Der für die Frau zuständige Landkreis berechnete ihr nach der Geburt ihres Kinds unter Verweis auf die Gesetzeslage ein Elterngeld, bei der er für die letzten fünf Monate ein Arbeitseinkommen von null Euro zugrunde legte. Demnach dürfen nur Einkommensausfälle wegen Krankheit bei der Berechnung ausgeklammert werden. Dagegen ging die Frau vor.
Das Landessozialgericht gab ihr Recht und verpflichtete die Behörde, bei der Berechnung des Elterngelds analog zur gesetzlichen Regelung bei Krankheit die letzten zwölf Arbeitsmonate zugrunde zu legen. Eine derartige "erweiterte Gesetzesauslegung" sei in diesem Fall mit dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag für werdende Mütter zu begründen.
Bei der Abfassung des Gesetzes habe der Gesetzgeber die Situation von Frauen übersehen, die mit befristeten Zeitverträgen beschäftigt seien und für die in der Schwangerschaft aus Gründen des Arbeitsschutzes eine Anschlussbeschäftigung nicht möglich sei, erklärte das Gericht. Daraus dürfe bei der Elterngeldberechung aber kein Nachteil erwachsen.
Die Frau hatte in dem Verfahren betont, dass sie wegen der in ihrem Beruf üblichen körperlichen Belastung bereits lange vor der Geburt nicht mehr habe arbeiten können. Dazu gehöre zum einen das Tragen schwerer Lasten, so etwa bei Umbauten der Kamera. Dazu kämen bei Filmproduktionen auch Nachtarbeit sowie tägliche Arbeitszeiten von 13 Stunden.
Ch.Campbell--AT