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Bundestag fordert breitere Datengrundlage bei Pränataltests
Für vorgeburtliche Bluttests, mit denen bestimmte genetische Auffälligkeiten beim ungeborenen Kind festgestellt werden können, sollen nach dem Willen des Bundestages genauere Regeln geschaffen werden. Die Abgeordneten votierten am Donnerstag in namentlicher Abstimmung mit großer Mehrheit für einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag. Mehr als hundert Abgeordnete von CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken fordern eine genauere Regelung, wann diese sogenannten "nicht invasiven Pränataltests" (NIPT) zur Feststellung von Trisomie-Erkrankungen angewendet werden sollen.
Die Antragstellerinnen und -steller fürchten, dass diese Untersuchung regelmäßiger zum Einsatz kommen als medizinisch eigentlich erforderlich wäre. Der NIPT ist seit Juli 2022 für Schwangere eine Kassenleistung, wenn die Frau gemeinsam mit ihrer Gynäkologin zu der Überzeugung gelangt, dass der Test in ihrer persönlichen Lage notwendig ist.
Bei dem Test handelt es sich um eine Blutuntersuchung auf die Trisomien 13, 18 und 21. Das sind seltene genetische Veränderungen, die die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes schon im Mutterleib beeinflussen. Am bekanntesten ist die Trisomie 21, das so genannte Down-Syndrom.
Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag die Einrichtung eines Monitorings, um für die Untersuchung eine solidere Datengrundlage zu bekommen. Zudem soll nach dem Willen der Abgeordneten ein interdisziplinäres Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung des NIPT prüft.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, regele nicht ausreichend klar, wann dieser Bluttest angewendet werden sollte, argumentieren die Antragsteller.
Dies lasse befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen werde, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärzte absichern könnten. Damit könnte der Test so regelmäßig angewendet werden, dass es faktisch einer Reihenuntersuchung, vorrangig auf Trisomie 21, gleichkomme.
Die SPD-Abgeordnete Dagmar Schmidt warnte davor, dass die NIPT-Untersuchung "als ganz normaler, regelhafter Teil der Schwangerschaftsvorsorge" nicht das Signal geben dürfe, dass Kinder mit Trisomie 21 "nicht willkommen" seien. "Diesem Spannungsverhältnis müssen wir uns stellen auf einer breiten Basis von Informationen, Daten und Fakten und mit der Unterstützung und Bewertung durch eine Expertenkommission."
Der Gruppenantrag gebe keine abschließende Antwort "auf die großartigen Chancen und die schwierige gesellschaftliche Auswirkung der NIPT-Technik", sagte der Grünen-Abgeordnete Max Lucks in der Debatte. "Er hat nur ein einziges Ziel, uns eine fundierte und vor allem uns eine evidenzbasierte Debatte über diese Auswirkungen zu ermöglichen."
Ergebnisse des Monitorings sollten laut Antrag spätestens bis Ende Juni 2027 dem Bundestag vorliegen. Der Antrag wurde zuvor im Gesundheitsausschuss beraten. Dessen Mitglieder haben sich einvernehmlich dafür ausgesprochen, eine Abstimmung im Plenum des Bundestages herbeizuführen.
W.Stewart--AT