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Das neue Infektionsschutzgesetz passiert den Bundestag
Der Bundestag hat das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Das Parlament billigte den Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lautenbach (SPD), um den die Parteien der Ampel-Koalition lange gerungen hatten, am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit. Das neue Gesetz schreibt bundeseinheitlich eine FFP2-Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern sowie im Fernverkehr von Bussen und Bahnen vor. Auf eine solche Pflicht verzichtete die Koalition aber anders als zunächst geplant im Luftverkehr.
In namentlicher Abstimmung votierten 386 von 702 Abgeordnete für den Entwurf von Lauterbach, dagegen 313. Es gab drei Enthaltungen.
Neben den bundeseinheitlichen Maskenpflichten können die Länder in Eigenregie können zusätzliche Maßnahmen wie etwa Maskenpflichten im öffentlichen Nahverkehr sowie in Innenräumen anordnen. Noch härtere Maßnahmen - wie etwa eine Maskenpflicht im Außenbereich - dürfen sie bei einer Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens vorschreiben. Dafür ist dann aber jeweils ein Parlamentsbeschluss erforderlich.
Die Neuregelung will der Bundesrat am 16. September abschließend beraten. Sie soll dann vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten.
Lauterbach verteidigte insbesondere die Regelung, dass in Bussen und Bahnen des Fernverkehrs auch künftig eine Maskenpflicht gelten soll, im Luftverkehr hingegen nicht. In den Flugzeugen sei die Luftdurchwälzung deutlich intensiver als in Bussen und Bahnen, zudem sei die Zahl der Reisenden im Flugverkehr geringer.
Getragen werden müssen in den betroffenen Bereichen FFP2-Masken, einfache medizinische Masken sind nicht ausreichend. Dies sei geboten, weil die jüngsten Omikron-Varianten deutlich ansteckender seien, betonte Lauterbach. Und dabei böten eben nur FFP2-Masken einen effektiven Schutz. Damit folge die Ampel-Koalition dem Stand der Wissenschaft.
Lauterbach sieht Deutschland mit der Neuregelung gut auf eine mögliche neue Corona-Welle vorbereitet. "Wir werden die Lage im Herbst im Griff haben", sagte er in der Debatte.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte die Erwartung, dass künftig keine Maßnahmen erforderlich sein werden wie die jetzt beschlossenen. "Wir können natürlich nicht ewig weitermachen mit der An- und Abschaltung von Maßnahmen", sagte er in der Debatte. Und ab einem bestimmten Zeitpunkt werde Corona zum allgemeinen Lebensrisiko gehören. "Meine persönliche Hoffnung ist, dass das der letzte Winter mit Corona-Schutzmaßnahmen war." Er verwies darauf, dass die Neuregelung keine Lockdowns, Betriebsschießungen, Schulschließungen oder Demonstrationsverbote zulasse.
Die Union warf der "Ampel" handwerkliche Fehler bei der Erarbeitung des Gesetzes vor. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge (CDU) sprach wegen des Hin und Hers bei der Maskenpflicht im Luftverkehr von "Chaos am Verhandlungstisch". Notwendig sei "Pragmatismus statt Alarmismus". Es bleibe zudem unklar, unter welchen Grundvoraussetzungen die Länder ihre Maßnahmen anwenden könnten.
Zufrieden mit der Neuregelung zeigten sich hingegen die Grünen. Die Koalition achte darauf, "dass die Schutzmaßnahmen so wenig eingreifend wie irgend möglich sind", sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Maria Klein-Schmeink. Die Kombination aus bundesweiten Basismaßnahmen und zusätzlichen Möglichkeiten der Länder "entspricht dem, was Wissenschaft empfiehlt".
Nach Einschätzung des Deutschen Handelskammertages (DIHK) fürchten viele Unternehmen wegen der Möglichkeit unterschiedlicher Maßnahmen in den Ländern einen neuerlichen Flickenteppich. "Die Betriebe sollten Klarheit darüber haben, was in diesem Pandemieherbst auf sie zukommen kann", erklärte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks.
T.Wright--AT