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Kulturstaatsminister Weimer bereitet Gesetz zur Rückgabe von Raubgut vor
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) bereitet ein Restitutionsgesetz vor. Dieses solle eine gesetzliche Grundlage für die Rückgabe von Raubgut insbesondere aus der Zeit des Nationalsozialismus sowie der deutschen Kolonialzeit schaffen, sagte Weimer im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks. Die Neuregelung solle in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden, also spätestens bis Anfang 2029.
Was unrechtmäßig in Deutschland sei, müsse "ohne Umstände" sofort zurückgegeben werden, sagte Weimer. "Das ist eine Frage der Moral", fügte er hinzu. Das Vorhaben sei aber komplex, da es viele verfassungsrechtliche und finanzielle Ebenen habe.
Besonders wichtig seien ihm die so genannten "Human Remains", also die menschlichen Überreste, die in der Kolonialzeit nach Deutschland gekommen sind, sagte Weimer weiter. Hier müsse nicht nur katalogisiert werden. Hier müssten auch "Rückgabeangebote gemacht werden". Weimer fügte hinzu, Deutschland brauche einen Ort der Erinnerung an die Kolonialverbrechen, den es bisher noch nicht gebe. Der Staatsminister kündigte ein Konzept der Bundesregierung zur Erinnerung an den deutschen Kolonialismus an.
Für NS-Raubgut war im vergangenen Jahr eine neue Schiedsgerichtsstelle eingerichtet worden. Diese soll in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern entscheiden, die Menschen infolge der Verfolgung durch die NS-Herrschaft entzogen wurden. Dabei geht es in erster Linie um Kulturgut in öffentlichem Besitz. Das neue Restitutionsgesetz soll eine Grundlage auch für die Rückgabe von Kulturgut schaffen, das sich in Privatbesitz befindet. Dies hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.
K.Hill--AT