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Olympia: Sportgerichtshof bestätigt Ausschluss von ukrainischem Skeleton-Fahrer
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den Ausschluss des ukrainischen Athleten Wladislaw Heraskewytsch von den Olympischen Winterspielen in Italien wegen eines Gedenkhelms bestätigt. Das Gericht wies nach eigenen Angaben am Freitag einen Antrag des Skeleton-Fahrers auf Aufhebung seiner Disqualifizierung durch den Internationalen Bob- und Skeletonverband (IBSF) und das Internationale Olympische Komitee (IOC) ab.
CAS-Generalsekretär Matthieu Reeb sagte nach der Anhörung in Mailand, das Gericht habemit seiner Entscheidung bestätigt, dass die Meinungsfreiheit auch bei den Olympischen Spielen gelte, allerdings nicht an den Wettkampfstätten. Dies sei ein "heiliges Prinzip".
Heraskewytsch wollte im Wettkampf einen Helm mit Porträts von ukrainischen Sportlerinnen und Sportlern tragen, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine getötet wurden. Weil er trotz Warnungen des IOC an dieser Absicht festhielt, wurde er am Donnerstag disqualifiziert. Das IOC begründete die Maßnahme mit Heraskewytschs "Weigerung, sich an die Richtlinien des IOC zur Meinungsäußerung von Athleten zu halten".
Bei Olympia sind politische Meinungsäußerungen und Gesten an Wettkampfstätten oder auf dem Medaillenpodest verboten. Die Sportlerinnen und Sportler dürfen jedoch ihre politische Meinung in Pressekonferenzen und in Onlinediensten äußern.
Der Ausschluss von Heraskewytsch sorgte vor allem in seiner Heimat für große Empörung. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erklärte, seine Disqualifizierung spiele dem Aggressor Russland in die Hände. "Wir sind stolz auf dich, Wladislaw, und auf das, was du getan hast. Mut zu haben ist mehr wert als eine Medaille", erklärte Selenskyj und kündigte eine staatliche Auszeichnung für den 27-Jährigen an.
S.Jackson--AT