-
Nach Landtagswahl in Rheinland-Pfalz: Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD
-
Traumpass von Güler: WM-Traum der Türkei lebt
-
Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette
-
Trump drängt Iran zu ernsthaften Verhandlungen - Teheran legt Gegenvorschlag vor
-
Nagelsmann legt sich fest: Rüdiger vorerst Ersatz
-
Streit zwischen AfD-Kreisverband und Stadt Nürnberg geht in die nächste Runde
-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro erscheint in New York vor Gericht
-
Trump nennt Kontrolle über Irans Öl "eine Option"
-
Paul McCartney kündigt neues Album an - Erster Song veröffentlicht
-
Geheimnisverrat: Verteidigungsministerium suspendiert Bundeswehr-Offizier
-
Merz lobt Klingbeil-Reformrede - indirekte Kritik an Söder
-
Nach US-Urteil: Reichinnek fordert Regulierung von Social-Media-Plattformen
-
EU-Parlament votiert mit AfD-Stimmen für Abschiebezentren
-
Trump-Unterhändler Witkoff sieht "starke Anzeichen" für Einigung mit Iran
-
Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden
-
Neue Frau hat kein Visum: Vater muss Unterhaltsvorschuss trotzdem zurückzahlen
-
Eiskunstlauf-WM: Malinin auf Goldkurs, Gartung im Kür-Finale
-
Zwei Festnahmen bei europaweiten Durchsuchungen gegen Wirtschaftskriminalität
-
Kallas wirft Moskau Unterstützung des Iran bei Angriffen auf US-Ziele vor
-
FDP-Landeschef Höne kandidiert für Bundesvorsitz – Strack-Zimmermann zieht zurück
-
Nato-Partner der USA steigern Verteidigungsausgaben um knapp 20 Prozent
-
Geldstrafe wegen Tätigkeit für verbotene Reichsbürgervereinigung in Brandenburg
-
Trump erhält "Amerika zuerst"-Preis von eigener Partei
-
Lange Haftstrafen in Prozess um Drogenhandel mit 40 Tonnen Kokain in Köln
-
Bundesländer vereinbaren Mechanismus für Preissteigerungen des Deutschlandtickets
-
Festnahme in Berlin in Zusammenhang mit Signa-Pleite
-
Iran-Krieg: Wadephul fordert "abgestimmte Politik" mit den USA
-
Tod von Jugendlichem bei Zahnbehandlung: Bewährungsstrafe für Narkosearzt in Hamburg
-
Iran lässt Öltanker aus Malaysia durch Straße von Hormus
-
Finanztip kritisiert Kostenproblem bei neuer privater Altersvorsorge
-
Zwei Pferde verenden bei Unfall mit Kutsche in Potsdam
-
IOC kehrt ab Olympia 2028 zu Geschlechtstests zurück
-
Warnung von Wohnungsbauwirtschaft und Verbänden: Zu wenig Neubau
-
Chemieagenda: Bundesregierung will Unternehmen bei Energiepreisen entlasten
-
Venezuelas entmachteter Präsident Maduro soll in New York vor Gericht erscheinen
-
Stellwerksignale an Bahnstrecke in Sachsen manipuliert - Landeskriminalamt ermittelt
-
"Ruinöse Importschwemme": Thyssenkrupp fährt Spezialstahlproduktion weiter zurück
-
Sechs Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Ausbeutung und Schleusungen in Hessen
-
Französischer Ex-Bischof wegen Vergewaltigung zu Schadensersatz verurteilt
-
GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"
-
Musiala trainiert individuell beim FC Bayern
-
Veruntreutes Vermögen von Filmstar Ursula Andress: Beschlagnahmung in Italien
-
Jugendschutz: Brüssel sieht Mängel bei Porno-Seiten und geht gegen Snapchat vor
-
Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD
-
EU-Parlament ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittländern
-
Entlassung von Polizeianwärtern wegen Zweifeln an Verfassungstreue rechtens
-
Filmemacher und Schriftsteller Alexander Kluge mit 94 Jahren gestorben
-
WTO-Chefin sieht schlimmste Störungen des globalen Handelssysstems seit 80 Jahren
-
Finnlands Staatschef Stubb: Ukraine-Verhandlungen womöglich vor dem Aus
-
Dobrindt: Einigung mit Drittstaaten zu Abschiebezentren bis Ende 2026 angestrebt
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro scheitert mit erneuter Berufung gegen Haftstrafe
Das Oberste Gericht in Brasilien hat eine erneute Berufung des inhaftierten Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro gegen seine Verurteilung wegen eines Putschversuchs abgewiesen. Laut einem Gerichtsdokument, das die Nachrichtenagentur AFP am Freitag einsehen konnte, erklärte Richter Alexandre de Moraes die Berufung für unzulässig. Das Gericht lehnte auch eine Verlegung Bolsonaros in den Hausarrest ab. Einer Behandlung des 70-Jährigen im Krankenhaus unter anderem wegen eines Leistenbruchs stimmte das Gericht hingegen zu.
Das Gericht hatte den ultrarechten Ex-Präsidenten im September wegen eines geplanten Umsturzes zu mehr als 27 Jahren Haft verurteilt. Im November trat Bolsonaro in der Hauptstadt Brasília seine Gefängnisstrafe an, nachdem das Oberste Gericht erklärt hatte, Bolsonaro habe alle seine Berufungsmöglichkeiten ausgeschöpft. Dennoch reichten seine Anwälte einen weiteren Berufungsantrag ein, der nun abgewiesen wurde.
Bolsonaro erhielt aber die gerichtliche Erlaubnis, sich im Krankenhaus zwei Eingriffen zu unterziehen. Dabei sollen eine Blockade des Zwerchfellnervs sowie ein Leistenbruch behoben werden. Bolsonaro leidet an Unterleibsproblemen, seit er bei einem Messer-Attentat während seiner Präsidentschaftskampagne 2018 schwer verletzt worden war. Er musste sich seither immer wieder Operationen unterziehen.
Bolsonaros Anwälte hatten zudem beantragt, dass ihr Mandant seine Strafe im Hausarrest verbüßen kann, was Moraes jedoch ablehnte. Der Ex-Staatschef hatte sich bereits vor dem Antritt seiner Haftstrafe zwischenzeitlich im Hausarrest befunden. Er beschädigte damals seine elektronische Fußfessel mit einem Lötkolben und wurde deshalb ins Gefängnis verlegt. Bolsonaro sagte, er habe unter einer von seinen Medikamenten ausgelösten Paranoia gelitten, als er die Fußfessel beschädigte.
Der rechtsradikale Politiker hatte das größte lateinamerikanische Land von 2019 bis 2022 regiert. Im vergangenen September wurde er schuldig gesprochen, eine "kriminelle Organisation" angeführt zu haben, die seine Wahlniederlage gegen seinen linksgerichteten Nachfolger Luiz Inácio Lula da Silva kippen wollte.
Das Oberste Gericht gelangte zu dem Schluss, dass Bolsonaro seine Anhänger zur Erstürmung des Obersten Gerichts, des Präsidentenpalastes und des Kongresses in Brasília am 8. Januar 2023 angestiftet hatte. Hunderte Unterstützer Bolsonaros waren damals in die Gebäude eingedrungen und hatten dort schwere Verwüstungen angerichtet. Die Szenen erinnerten an den Angriff von Anhängern des damals abgewählten US-Präsidenten Donald Trump auf das Kapitol in Washington zwei Jahre zuvor.
Bolsonaro, der oft als "Tropen-Trump" bezeichnet wurde und mit dem US-Präsidenten politisch verbündet ist, hat stets seine Unschuld beteuert. Er beschreibt sich als Opfer politischer Verfolgung.
Nach derzeit geltendem Recht muss Bolsonaro mindestens acht Jahre seiner Strafe absitzen. Der Senat stimmte am Mittwoch jedoch mit 48 zu 25 Stimmen für einen Gesetzentwurf, durch den Bolsonaros Haftstrafe auf etwas mehr als zwei Jahre verkürzt werden könnte. Lula hat angekündigt, sein Veto gegen das Gesetz einzulegen, der Kongress hat allerdings das letzte Wort und kann den Präsidenten überstimmen.
Ch.P.Lewis--AT