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Bundesrat besiegelt Ende des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche
Der Bundesrat hat das Ende des so genannten Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche besiegelt. Die Länderkammer billigte am Freitag die Abschaffung des Strafrechtsparagrafen 219a. Er hatte bisher die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" unter Strafe gestellt. Praxen und Kliniken war dadurch etwa untersagt, ausführlich über unterschiedliche Methoden der Abtreibung zu informieren.
Kommerzialisierende und banalisierende Werbung für Abtreibungen sollen aber weiterhin verboten sein. Die SPD wollte den Passus schon in der vorherigen Legislaturperiode streichen, wegen Widerstands der Union wurde er aber nur überarbeitet. Danach wurden weiter Ärztinnen und Ärzte deswegen verurteilt. Teil des nun beschlossenen Gesetzes ist es, solche Verurteilungen rückwirkend ab Oktober 1990 aufzuheben.
H.Romero--AT