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Thüringen will Mitglieder der AfD entwaffnen
Thüringen will schärfer gegen rechtsextreme Waffenbesitzer vorgehen. Die verschärfte waffenrechtliche Prüfung werde auch Mitglieder der Thüringer AfD treffen, erklärte das Landesinnenministerium am Mittwoch in Erfurt. Die Partei verfolge im Freistaat rechtsextremistische Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Seit einer Gesetzesverschärfung vor zwei Jahres müssen die Waffenbehörden sowohl bei neuen Anträgen als auch bei regelmäßigen Folgeüberprüfungen von Waffenbesitzern beim Verfassungsschutz anfragen, ob es sich bei den Betroffenen um Extremisten handelt. Extremisten gelten danach grundsätzlich als nicht mehr zuverlässig zum Führen von Waffen. Sie dürfen keine Waffen besitzen oder erwerben. "Wir setzen nur geltendes Recht um. Da können und wollen wir vor der AfD nicht Halt machen", betonte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD). Zuvor hatte der "Spiegel" berichtet.
Seit März 2021 wird der Thüringer Landesverband um seinen Vorsitzenden Björn Höcke vom Landesamt für Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Maier kündigte die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft "Waffen und Extremisten" beim Landesverwaltungsamt an, an der sich alle relevanten Sicherheitsbehörden beteiligen sollen und die die Behörden bei der Bearbeitung der Fälle unterstützen soll. Es sei das Ziel, keine Waffen in den Händen von Extremisten zu belassen, betonte der Minister.
In den vergangenen Jahren hatten die unteren Waffenbehörden in Thüringen den Angaben zufolge bereits zahlreiche extremistische Waffenbesitzer aus der sogenannten Reichsbürgerszene entwaffnet. Inzwischen seien in 72 Fällen die Verfahren zum Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse (59 Fälle) beziehungsweise zur Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (13 Fälle) abgeschlossen.
Keiner dieser Reichsbürger verfüge mehr über erlaubnispflichtige Schusswaffen. Darüber hinaus wurden demnach bei weiteren 16 Menschen, die zur Reichsbürgerszene gerechnet werden, die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen.
H.Gonzales--AT