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Lauterbach und Kassenärzte einigen sich im Streit um Abrechnung von Bürgertests
Im Streit über die Abrechnung der Corona-Bürgertests hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) eine Einigung mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erzielt. Wie das Gesundheitsministerium und die KBV am Montagabend mitteilten, werden die Kassenärztlichen Vereinigungen weiterhin die Abrechnungen der Testzentren entgegennehmen und Auszahlungen vornehmen. Danach werden die Daten an den Bund weitergegeben, der Tests und Ergebnisse auf Plausibilität überprüft und Auffälligkeiten an die Ordnungsbehörden der Kommunen meldet.
An den neuen Regeln zu den Bürgertests ändere sich nichts, betonten beide Seiten. Die bislang für alle kostenlosen Bürgertests gibt es seit Donnerstag nur noch für bestimmte Gruppen wie Kinder bis fünf Jahre, Schwangere oder Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher ohne Zuzahlung. Im Normalfall muss für einen Schnelltest nun eine Selbstbeteiligung von drei Euro gezahlt werden.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte die neuen Regeln als zu bürokratisch kritisiert und angekündigt, fortan keine Bürgertests mehr abzurechnen und auszuzahlen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen könnten "nicht verantworten, sehenden Auges Auszahlungen auf Abrechnungen zu leisten, deren Richtigkeit sie nicht ansatzweise prüfen können", hieß es in einem Brief Lauterbach.
KBV-Chef Andreas Gassen hatte sogar eine komplette Einstellung der Corona-Bürgertests gefordert. "Diese unsinnigen Tests müssen abgeschafft werden", sagte er der "Bild"-Zeitung. "Sie sind viel zu teuer, der bürokratische Aufwand ist riesig und die epidemiologische Aussagekraft ist Null."
Am Montag erklärte die KBV, nach der Einigung mit Lauterbach sei nun "geklärt", dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die neuen Anspruchsvoraussetzungen nicht prüfen müssten und nicht für Betrugsfälle verantwortlich gemacht werden könnten.
D.Johnson--AT