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Pflegende Angehörige sollen weiterhin kostenlose Corona-Tests bekommen
In den Genuss kostenloser Corona-Tests sollen weiterhin auch pflegende Angehörige sowie Menschen mit Behinderungen und deren Betreuungskräfte kommen. Eine entsprechende Änderung der neuen Testverordnung veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium am Mittwoch in Berlin. "Damit erweitern wir den Kreis der Anspruchsberechtigten, behalten aber das Kriterium dafür bei", erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). "Wir schützen Risikogruppen durch kostenlose Bürgertests."
Mit der neuen Testverordnung, die am Mittwoch im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, sind die Bürgertests ab Donnerstag nicht mehr für alle gratis. Kostenlos bleiben sie für Kinder bis fünf Jahre, Schwangere in den ersten drei Monaten, Krankenhaus- und Pflegeheimbesucher, Haushaltsangehörige von Infizierten, sowie Bewohner von Einrichtungen der Eingliederungshilfe und all diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Wer sich etwa wegen des Besuchs einer Großveranstaltung oder eines Familienfestes testen lassen will, muss einen Eigenanteil von drei Euro bezahlen.
D.Johnson--AT