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Bundessozialgericht verhandelt über Zugang zu Grundrente durch freiwillige Beiträge
Das Bundessozialgericht in Kassel verhandelt am Donnerstag (14.15 Uhr) über die 2021 eingeführte Grundrente nach mindestens 33 Versicherungsjahren. Umstritten ist, ob hierfür nur Zeiten mit gesetzlicher Pflichtversicherung oder auch Zeiten mit freiwilligen Beiträgen mitzählen. Der sogenannte Grundrentenzuschlag verhilft Versicherten mit unterdurchschnittlichem Einkommen zu einem Plus bei der Rente. Laut Bundesarbeitsministerium profitieren davon derzeit rund 1,1 Millionen Rentner mit durchschnittlich 86 Euro monatlich. (Az. B 5 R 3/24 R)
Voraussetzung ist eine Versicherungszeit von 33 Jahren oder 396 Monaten. Der Kläger belegte 230 Monate mit Pflichtbeiträgen, zahlte für weitere 312 Monate aber freiwillig in die Rentenkasse ein. Die Rentenversicherung meint, dass nur die Pflichtbeiträge zählen. Darin sieht der Kläger eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.
L.Adams--AT