-
Rechter Hardliner De la Espriella gewinnt Präsidentschaftswahl in Kolumbien
-
Rechter Hardliner De la Espriella bei Präsidentschaftswahl in Kolumbien vorne
-
Rechte Hardliner bei Präsidentschaftswahl in Kolumbien vorne
-
Syriens Präsident al-Scharaa weist Trump-Vorschlag zu Intervention im Libanon zurück
-
Richtungsweisende Stichwahl um Präsidentenamt in Kolumbien: Enges Rennen erwartet
-
In Überzahl: Iran trotzt enttäuschenden Belgiern ein Remis ab
-
Libanon-Konflikt belastet Auftakt US-iranischer Verhandlungen über dauerhaften Frieden
-
Rückkehr mit 44: Serena Williams spielt Einzel in Wimbledon
-
Staatsmedien: Nach Trumps Drohung verlässt Irans Delegation Verhandlungsort
-
Rückkehrer Yamal glänzt: "Das ist nun wirklich Spanien"
-
Rückkehrer Yamal glänzt: Spanien überrollt Saudi-Arabien
-
Alba ist Meister - und vermiest Pesic den Abschied
-
Regierungspartei von Ministerpräsident Abiy gewinnt Parlamentswahl in Äthiopien
-
Schweizer Doppelsieg: Pogacar dominiert wie zuletzt Junkermann
-
"Für Juden unwählbar": Zentralrat kritisiert Linke für Israel-Beschlüsse
-
Triumph in Halle: Tiafoe knackt Zverev-Schreck Fritz
-
Rentenkommission empfiehlt grundlegende Änderungen - und erntet viel Kritik
-
"Haltet fest am Glauben": Heiner Wilmer als neuer Bischof von Münster eingeführt
-
Pistorius: Trump hat "Korken in die Straße von Hormus gedrückt"
-
Stichwahl um Präsidentenamt in Kolumbien begonnen - Enges Rennen erwartet
-
"Historische" Verhandlungen über Ende des Iran-Kriegs in der Schweiz begonnen
-
Neues Führungsduo und Streit über Verhältnis zur Union: Linke beendet Parteitag
-
US-Vize Vance nennt Verhandlungen mit dem Iran "historisch"
-
Rentenkommission empfiehlt weit reichende Änderungen - und erntet viel Kritik
-
Sieg auch auf letzter Etappe: Lipowitz gewinnt in Slowenien
-
Stichwahl um das Präsidentenamt in Kolumbien begonnen
-
Heiner Wilmer als neuer Bischof von Münster eingeführt
-
Linke beschließt verbindlichen Gehaltsdeckel für Abgeordnete
-
Abschiebeflüge: Grüne fordern Dobrindt zu Offenlegung von Absprachen mit Taliban auf
-
Trump: "Vandalen" verantwortlich für Probleme an renoviertem Wasserbecken in Washington
-
Verhandlungen über endgültiges Ende des Iran-Kriegs in der Schweiz begonnen
-
Massive ukrainische Angriffe auf die Krim - Russische Behörden stellen Treibstoffverkauf ein
-
Grüne reagieren mit Lob und Kritik auf Empfehlungen der Rentenkommission
-
Minister: Britischer Premier Starmer denkt über "politische Realitäten" nach
-
Peseschkian: USA werden iranisches Recht auf Urananreicherung akzeptieren müssen
-
Auf nach Boston! Noch 15 mögliche DFB-Gegner
-
Streit um Weltkriegsvergangenheit belastet Verhältnis zwischen Kiew und Warschau
-
Innenministerium weitet Abschiebungen nach Afghanistan in Absprache mit Taliban aus
-
Russische Behörden: Vier Tote durch ukrainische Angriffen auf die Krim
-
77-Jähriger stirbt im Saarland nach Angriff von zwei Spendensammlerinnen
-
Pantisano: Werde alles für Widerstand gegen Rentenkürzungen tun
-
23-Jähriger in Göttingen lebensgefährlich verletzt - Täter auf der Flucht
-
19-Jähriger stirbt bei Bergunfall nahe Garmisch-Partenkirchen
-
Polizei findet bei Drogenrazzia in Pariser Vorort Picasso-Gemälde
-
Bahnkonzern Italo erwartet sinkende Preise bei Einstieg in deutschen Markt
-
14 Verletzte nach Feuer in Hamburger Hotel
-
Islamabad: Pakistanische Delegation für US-iranische Gespräche in der Schweiz angekommen
-
Massenproteste gegen Kushner-Bauprojekt in Albanien reißen nicht ab
-
Top-Quote für ZDF: 18 Millionen Fans sehen nächsten DFB-Sieg
-
Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Willingmann sieht Fehler im Umgang mit AfD
Urteil in Stuttgart: Lebenslange Haft für Mann wegen Kriegsverbrechen in Syrien
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat einen 33-jährigen Syrer wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen im syrischen Bürgerkrieg zu lebenslanger Haft verurteilt. Der heute 33-Jährige schloss sich nach Gerichtsangaben vom Dienstag 2011 als Anführer einer bewaffneten schiitischen Miliz der Hisbollah an, die im syrischen Bürgerkrieg auf der Seite der Staatsführung von Machthaber Baschar al-Assad kämpfte.
Hintergrund der vorgeworfenen Taten war die gewaltsame Zerschlagung von Protesten in Syrien durch die syrischen Sicherheitsbehörden ab April 2011. Nach der Anordnung der Regierung unter Assad, die Protestbewegung gewaltsam im Keim zu ersticken, wurden tausende Menschen festgenommen, gefoltert und teilweise getötet.
Nach den Urteilsfeststellungen schloss sich der Angeklagte in Syrien kurz nach Beginn der Unruhen 2011 in seiner Heimatstadt Busra Al Sham, einer Kleinstadt im Süden von Syrien, einer örtlichen schiitischen Miliz an, die von der Hisbollah unterstützt wurde.
Ziele der von ihm geführten Miliz waren laut den Feststellungen die Einschüchterung und Vertreibung der sunnitischen Bevölkerung in der von der Assad-Regierung kontrollierten Stadt. Um das zu erreichen, terrorisierte die Miliz die sunnitische Bevölkerung mit brutalen Misshandlungen bis hin zu Tötungen.
Der Angeklagte überfiel demnach im August 2012 mit weiteren Kämpfern seiner Miliz eine sunnitische Familie in deren Haus. Eines der Opfer, ein 21-jähriger unbewaffneter Student, wurde von einem der Milizionäre während des Angriffs erschossen. Anschließend plünderte und zerstörte die Miliz das Haus.
Bei einer weiteren Tat nahm der Angeklagte im April 2013 einen damals 27-jährigen Sunniten fest und übergab ihn mit zwei weiteren, auf der Straße festgenommenen jungen Männern dem Militärgeheimdienst. Die drei Männer wurden während der einstündigen Fahrt in ein Gefängnis von dem Angeklagten und den Milizionären mit Kalaschnikows geschlagen und nach Übergabe an die Geheimdienstmitarbeiter durch diese gefoltert.
Sie blieben unter katastrophalen Bedingungen in verschiedenen Haftanstalten inhaftiert. Der 27-Jährige gelangte erst nach 46 Tagen wieder in Freiheit.
Der Angeklagte und seine Milizionäre trieben im Jahr 2014 bei einem weiteren Übergriff einen 40-jährigen sunnitischen Warenhändler mit seiner Familie in einen Innenhof, durchsuchten sein Haus und stahlen Geld und Gold. Der 41-Jährige wurde festgenommen und nach 24 Stunden Folter gehunfähig auf die Straße geworfen.
Nach den Urteilsfeststellungen führte der Angeklagte jedenfalls bei den Taten im April 2013 und im Jahr 2014 die aus fünf bis acht Milizionäre bestehende Gruppe an.
Das Urteil fiel am Dienstag nach 42 Prozesstagen. Während des seit Mitte Oktober laufenden Verfahrens wurden 30 überwiegend aus Syrien stammende Zeugen vernommen, die aus zahlreichen Ländern anreisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden.
W.Nelson--AT