-
Frankreich stellt bei Konferenz in Santa Marta Fahrplan für Ausstieg aus Fossilen vor
-
16-Jährige in Niedersachsen vor Zug gestoßen: Unterbringung in Psychiatrie
-
Trump droht Iran im Atomstreit: Teheran soll "besser schnell zur Vernunft kommen"
-
Kreml: Siegesparade am 9. Mai ohne Panzer - Wegen Bedrohung aus Ukraine
-
Mutmaßlicher Russland-Spion in Untersuchungshaft genommen
-
Haushalt 2027: Rekordinvestitionen und hohe Neuschulden - Fokus auf Verteidigung
-
Weniger Bürokratie für Landwirte: Bundesregierung bringt neues Düngerecht auf den Weg
-
Merz lobt Krankenkassen-Reform als "historisch" - Kritik an Sparpaket hält an
-
Durchsuchungen wegen Geldwäsche in großem Stil in mehreren Bundesländern
-
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Verbot von Neonazisekte Artgemeinschaft
-
Illegale Cannbisplantage in Lagerhalle entdeckt - vier Männer festgenommen
-
Jüdische Organisation: Zwei Menschen in London niedergestochen
-
Kleindienst bei Gladbach zurück im Team-Training
-
Energiepreisschock: Inflationsrate steigt im April auf 2,9 Prozent
-
Bekannten mit Messer getötet: Mehr als fünf Jahre Haft für 68-jährigen Zwickauer
-
Buckelwal: Backhaus dankt Beteiligten von Rettungsmission
-
Nach Trump-Attacke: Merz bekräftigt seine Kritik am Iran-Krieg
-
Deutscher Benjamin Weber bei Oscars für technische Leistungen prämiert
-
Warken: Zuckerabgabe förderlich für die Gesundheit
-
"KI gegen Kriminalität": Polizeibehörden sollen technologisch aufgerüstet werden
-
Brandenburg: Vermessungstechniker bei Arbeiten auf Autobahn erfasst und getötet
-
Kretschmann verabschiedet sich mit Appell zu Stärkung von Demokratie und Vertrauen
-
Chemikalien in Kosmetik: EU-Parlament stimmt für gelockerte Regeln
-
410.000 Euro bei fingiertem Überfall erbeutet: Bewährungsstrafe für 25-Jährigen
-
Reise nach Rabat: Wadephul wirbt für Ausbau der Beziehungen zu Marokko
-
Bericht: Trump will Iran mit Seeblockade zur Aufgabe von Atomprogramm zwingen
-
Mehr Mieterschutz bei möbliertem Wohnen, Kurzzeitvermietung und Indexmieten geplant
-
Reiche: Neue Stromleitungen sollen wieder oberirdisch gebaut werden
-
Staatsanwaltschaft fordert 15 Jahre Haft für mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Klette
-
Im Hitzestress: Europa erwärmt sich doppelt so schnell wie andere Kontinente
-
Womöglich Anschlag geplant: Razzia bei mutmaßlichen Islamisten in Norddeutschland
-
König Charles III. setzt US-Staatsbesuch in New York fort
-
Merz verteidigt hohe Haushaltsausgaben für Aufrüstung
-
Digitale Abfertigung: Schnellerer Check-in am Flughafen schon im Sommer
-
Merz bleibt nach Trump-Attacke bei seiner Kritik am Iran-Krieg
-
"Durchaus historisch": Merz lobt Beschluss zur Krankenkassen-Reform
-
Studie: Zerstörung tropischer Regenwälder 2025 nach Rekordjahr leicht zurückgegangen
-
Beschwerde ohne Erfolg: Thüringer Landtagswahl bleibt gültig
-
Kabinett beschließt Anstieg der Renten um 4,24 Prozent zum 1. Juli
-
Bis 2031: Leverkusen verlängert mit Tapsoba
-
Kabinett beschließt Eckpunkte für Haushalt 2027 - Milliardenlücken bleiben
-
Nach Rücktritt von Berliner Kultursenatorin Wedl-Wilson: Finanzsenator Evers übernimmt
-
Bundeskabinett billigt Reform von Krankenversicherung - Projekt weiterhin umstritten
-
Potenzielle Beweise aus Durchsuchung bei SPD-Fraktion in Sachsen-Anhalt beschlagnahmt
-
Woidke sieht Rohölversorgung von PCK Schwedt im Mai zu 80 Prozent gesichert
-
US-Pharma-Firma Purdue vor Abwicklung wegen Opioid-Krise strafrechtlich verurteilt
-
US-Moderator Kimmel nennt Überprüfung von Sendelizenzen nach Trump-Witz "lächerlich"
-
Verdacht auf Spionage für Russland: Kasache in Berlin festgenommen
-
Illegale Cannabisplantage mit hunderten Pflanzen in Niedersachsen entdeckt
-
Appell an die Bayern-Fans: Kompanys einzige Bitte
30 Jahre nach gescheitertem Anschlag in Berlin: Bewährungsstrafen für Linksextreme
30 Jahre nach einem fehlgeschlagenen linksextremistischen Anschlag in Berlin hat das dortige Kammergericht die beiden noch lebenden Täter zu Haftstrafen von jeweils zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Es sprach den 65 Jahre alten Peter K. und den 62 Jahre alten Thomas W. am Dienstag wegen einer Verabredung zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schuldig. Dem Urteil zufolge hatten sie 1995 eine Justizvollzugsanstalt in Berlin-Grünau sprengen wollen, die damals zu einem Abschiebegefängnis umgebaut wurde.
Dazu schlossen sie sich mit einem inzwischen schon gestorbenen Komplizen zu einer Gruppe namens Das Komitee zusammen. Mit dem geplanten Anschlag wollten sie Abschiebungen von Menschen kurdischer Herkunft in die Türkei verhindern und so den bewaffneten Kampf der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) unterstützen. Die drei Männer wussten, dass sich zum Zeitpunkt des geplanten Anschlag nachts niemand in dem Gebäude aufhalten würde.
Zu dem Anschlag kam es letztlich nicht, weil eine Polizeistreife zufällig beobachtete, wie die Angeklagten Propangasflaschen, die mit einem Sprengstoffgemisch befüllt waren, in einen Transporter luden. Daraufhin flohen die drei ohne das Fahrzeug. Sie ließen unter anderem Personaldokumente zurück. Die Männer tauchten unter und flohen aus der Bundesrepublik, zuletzt nach Venezuela.
Vor dem Urteil verständigten sich Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigung. Demnach war bei Geständnissen eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bis zu zwei Jahren auf Bewährung vorgesehen. Die Verständigung fand am 20. Februar 2025 statt, während die Angeklagten noch im Ausland waren.
Am 12. März reisten sie dann ein, wurden festgenommen und einen Tag später dem Haftrichter vorgeführt. Sie saßen zunächst in Untersuchungshaft in Berlin-Moabit und wurden am ersten Verhandlungstag, am 17. März, vorerst aus der Haft entlassen. An dem Tag wurden auch ihre Geständnisse verlesen.
Das Gericht erklärte nun, dass die Tat noch nicht verjährt sei. Zwar beträgt die Verjährungsfrist normalerweise 20 Jahre, sie wurde aber mehrmals unterbrochen, beispielsweise durch den Erlass der Haftbefehle.
Das Gericht hielt W. und K. zugute, dass sie sich den deutschen Strafverfolgungsbehörden stellten, nachdem sie in Venezuela politisches Asyl bekamen. Die Auslieferungshaft von K. in Venezuela wird auf seine Freiheitsstrafe angerechnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, noch kann Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.
A.Moore--AT