-
Durch Autorennen getötetes Kind: In Hamburg verhängte Haftstrafen rechtskräftig
-
Medizin-Nobelpreis für Forscher aus Deutschland und den USA
-
Drei Jahre nach Hammerskins-Razzia: Geldstrafe wegen Waffenbesitzes
-
Verbände fordern Stopp einer Plastiksteuer "im Schnellverfahren"
-
Neuer Höchststand bei Beziehern von Grundsicherung im Alter
-
Netanjahu: Hamas wird nie wieder im Gazastreifen herrschen
-
ADAC: Entlastung durch Tankrabatt schmilzt - Spritpreise steigen wieder leicht
-
Nachrichtendienste warnen vor einem "gewaltsamen Konflikt mit Russland"
-
Neuer Marinehafen soll in Emden entstehen
-
Prozess gegen 18-Jährigen wegen mutmaßlicher Anschlagspläne in Hamburg gestartet
-
Schülerproteste in Frankreich: Jugendlichem wird von Polizei-Granate die Hand abgerissen
-
Hacker greifen Dänemarks Melderegister an - Daten von 8,8 Millionen Menschen betroffen
-
Millionendiebstahl aus Schließfächern in Berlin: Weiterer Mittäter verurteilt
-
Bosnisch-serbischer Hardliner Dodik erklärt seine Partei zum Wahlsieger - Dank an Trump und Putin
-
Linke zieht gegen Ministerin Reiche vor das Bundesverfassungsgericht
-
Gericht: Berliner Feuerwehr durfte fehlende Impfnachweise Gesundheitsamt melden
-
Umfrage: Konsumlaune verdüstert sich - schlechte Aussichten für Weihnachtsgeschäft
-
Trotz Leistungseinbruch: Alcaraz beendet Final-Durststrecke
-
Strafbarkeit von Leugnung des Existenzrechts Israels: Hessen pocht auf Gesetz
-
Baden-Württemberg: Drei Katzenbabys in Regionalzug ausgesetzt
-
Zwei Forscher aus Deutschland erhalten Medizin-Nobelpreis - Auch US-Kollege geehrt
-
Außenbandriss: Gwinn fällt mehrere Wochen aus
-
Verfassungsschutz sieht "besorgniserregende Entwicklung" bei Rechtsextremismus
-
Schlagerlegende Mouskouri und weitere Persönlichkeiten mit Verdienstorden geehrt
-
Schülerproteste in Frankreich: Unterricht fällt in gut 400 Schulen aus
-
Staugefahr steigt: ADAC erwartet stärkeren Verkehr durch Herbstferien
-
Rekord: Anteil von E-Autos an Neuzulassungen steigt auf 34,5 Prozent
-
Medizin-Nobelpreis geht an Forscher aus Deutschland und den USA
-
Bolsonaro-Sohn gewinnt erste Wahlrunde in Brasilien - – Stichwahl gegen Lula
-
Zahl unerlaubter Einreisen im September weiter gesunken
-
Wohnungskrise in Spanien: Regierungschef Sánchez kündigt vorgezogene Neuwahlen an
-
E-Auto-Boom im September: Anteil an Neuzulassungen steigt auf mehr als ein Drittel
-
Nach Dämpfer: Zverev fehlen weiter über 1000 Punkte auf Sinner
-
Geheimdienst-Chefs verteidigen Reform ihrer Behörden als dringend notwendig
-
BND-Chef Jäger sieht Gefahr eines "gewaltsamen Konflikts mit Russland"
-
UN-Klimagipfel: Möglicherweise entscheidende Vorverhandlungen auf Fidschi-Inseln
-
Iran-Sanktionen: Hotel darf nicht mit eingefrorenen Geldern weiterbetrieben werden
-
Galeria-Miteigentümer kritisiert Geschäftsführung für erneuten Insolvenzantrag
-
Hackerangriff auf dänisches Melderegister - Daten von 8,8 Millionen Menschen betroffen
-
Spaniens Regierungschef Sánchez kündigt vorgezogene Neuwahlen im November an
-
Nürnberg: 17-Jähriger Rollerfahrer stirbt nach Zusammenstoß mit Linienbus
-
Ministerpräsident Schulze: Kein CDU-Abgeordneter wechselt in Sachsen-Anhalt zu AfD
-
Pflegeversicherung: Krankenkassen erwarten trotz Reformen noch Defizit
-
E-Auto-Prämie: Rund 100.000 Anträge bewilligt
-
"Formel Farce": Pressestimmen zum Großen Preis in Malaysia
-
Japans Regierungschefin wirbt für stabile Beziehungen mit China
-
Berliner CDU-Chef Evers sieht "fehlende Empathie und Nahbarkeit" bei Merz
-
Umfrage: Stimmung in der Autoindustrie deutlich verdüstert
-
Matthäus über DFB-Elf: "Haben das Potenzial"
-
Vorverhandlungen zu UN-Klimagipfel auf Fidschi-Inseln begonnen
US-Supreme Court erlaubt Abschiebungen nach Gesetz aus dem 18. Jahrhundert
Der Oberste Gerichtshof der USA hat der Regierung von Präsident Donald Trump die Abschiebung von Migranten ohne Ausweispapiere auf Grundlage eines Gesetzes aus dem 18. Jahrhundert ermöglicht. Der Supreme Court hob am Montag (Ortszeit) ein Urteil eines Bundesgerichts auf, das Abschiebungen nach dem "Alien Enemies Act" aus dem Jahr 1798 untersagt hatte. In der Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshof hieß es jedoch, Migranten müsse die Möglichkeit gewährt werden, rechtlich gegen ihre Ausweisung vorzugehen.
Die Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs stimmten mit einer Mehrheit von fünf zu vier für den Beschluss. Sie begründeten ihre Entscheidung vor allem mit der fehlenden Zuständigkeit des Gerichts in der Hauptstadt Washington, das die Abschiebungen untersagt hatte. Die von den Abschiebungen betroffenen Migranten hatten sich in einem Gefängnis in Texas befunden. Die Obersten Richter und Richterinnen ließen damit grundsätzlich die Möglichkeit offen, die von Trump forcierten Abschiebungen vor niederen Gerichten anzufechten.
Trumps Regierung hatte im März mehr als 200 venezolanische Migranten für eine Inhaftierung in einem berüchtigten Großgefängnis nach El Salvador abgeschoben und dafür teilweise das 1798 verabschiedete Gesetz gegen "ausländische Feinde" angewandt, das bisher nur zu Kriegszeiten angewandt worden war. Die US-Regierung warf den Venezolanern vor, Mitglied der venezolanischen Drogenbande Tren de Aragua zu sein.
Ein Bundesrichter in Washington DC hatte am 15. März Abschiebeflüge auf Grundlage des sogenannten "Alien Enemies Act" aus dem Jahr 1798 untersagt. Ein Bundesberufungsgericht der Hauptstadt betätigte den Stopp der Abschiebeflüge später.
Der US-Präsident begrüßte das Urteil des Obersten Gerichtshofs. "Der Supreme Court hat die Rechtsstaatlichkeit in unserer Nation aufrecht erhalten, in dem er dem Präsidenten, wer immer das auch sein mag, ermöglicht, unsere Grenzen zu sichern und unsere Familien und unser Land selbst zu schützen", schrieb er in seinem Onlinedienst Truth Social. "Ein großartiger Tag für Amerika", fügte Trump in Großbuchstaben hinzu.
Der Oberste Gerichtshof wies in seinem Urteil daraufhin, dass die von den Abschiebungen Betroffenen über ihre Ausweisung informiert werden müssten. Zudem müssten sie die Möglichkeit erhalten, rechtlich dagegen vorzugehen.
Ein Anwalt der US-Bürgerrechtsgruppe ACLU, die gegen die Abschiebungen der Venezolaner geklagt hatte, bezeichnete dies als "wichtigen Sieg". Menschenrechtsanwälte hatten bereits zuvor darauf hingewiesen, dass einige der Abgeschobenen nichts mit Bandenkriminalität zu tun hätten und selbst mutmaßliche Straftäter vor einer Abschiebung das Recht auf eine Anhörung hätten. Verwandte und die venezolanische Regierung bezeichneten die Menschen als unschuldig.
T.Perez--AT