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Bundesrat macht Weg frei für Anspruch auf Internet-Grundversorgung
Der Bundesrat hat den Weg freigemacht für den Rechtsanspruch auf eine Internet-Grundversorgung. Die Länder billigten am Freitag eine Verordnung der Bundesnetzagentur, die dafür auch bestimmte Mindeststandards festlegt. In einer Entschließung drang die Mehrheit der Länder darüber hinaus auf weitere Verbesserungen, da die nun beschlossene Neuregelung nicht den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an "schnelles Internet" gerecht werde.
Die neue Verordnung soll rückwirkend zum 1. Juni in Kraft treten. Ziel sei die wirtschaftliche und soziale Teilhabe für alle durch ein "digitales Auffangnetz", hieß es. Bürgerinnen und Bürger, die bislang keinen ausreichenden Zugang zu Internet- oder Sprachkommunikationsdiensten hatten, erhalten damit erstmals einen individuellen rechtlichen Anspruch.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die den Bund zur sogenannten Universaldienstgewährleistung verpflichtet. Der Verordnung zufolge müssen Unternehmen künftig Bandbreiten von mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload leisten. Die Latenz - also Verzögerungszeit - darf höchstens 150,0 Millisekunden (ms) betragen.
In der zusätzlichen Entschließung forderte der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Mindestversorgung vor dem Hintergrund der stetig steigenden technischen Anforderungen an Internetzugangs- und Sprachtelekommunikationsdienste zügig weiterzuentwickeln. Insbesondere in Mehrpersonen-Haushalten reichten die vorgegebenen Bandbreiten nicht aus, hieß es zur Begründung. Auch die Bundesnetzagentur sieht die neue Verordnung laut Bundesrat nur als ersten Schritt.
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßte, dass der Bundesrat trotz Bedenken der Verordnung letztlich zustimmte. "Die Forderungen nach höheren Bandbreiten und Latenzanforderungen waren aus rechtlicher sowie aus technischer Sicht nicht begründbar", hieß es. Der Verband warnte aber auch, das Recht auf Internet-Grundversorgung dürfe nun nicht zu einer Ausbaubremse für schnelle Glasfaser-Leitungen werden.
Kritisch zu der neuen Verordnung äußerte sich der Digitalverband Bitkom. Zwar herrsche nach langen Diskussionen "jetzt Klarheit", hieß es in einer Erklärung. Mit den Vorgaben für die Latenzzeit werde jedoch der Einsatz geostationärer Satellitenkommunikation für die Internet-Grundversorgung de facto ausgeschlossen. Dies werde "den Breitbandausbau insgesamt verlangsamen". Zudem seien mit Satelliten-Internet deutlich höhere Bandbreiten möglich als von der Verordnung nun vorgeschrieben.
P.Smith--AT