-
Zusammenstöße zwischen Jugendlichen und Polizei am Rande einer Demo in Brüssel
-
"Schande": Schröder erntet mit Putin-Besuch Sturm der Entrüstung
-
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
-
Fall Kocak: Linken-Bundestagsfraktion sieht "keinen Bedarf für weitere Konsequenzen"
-
CDU unter Druck: Klausurtagung soll Streitthemen ausräumen
-
Selenskyj: "Erhebliche Schäden" am Stromnetz der Ukraine durch russische Angriffe
-
China verkündet Einigung mit EU bei Handel mit Hybridautos
-
UN-Menschenrechtsbüro verfolgt Schülerproteste in Frankreich "mit Sorge"
-
Gesichtsliftings beliebt: Umfrage zu Schönheits-OPs zeigt Einfluss sozialer Medien
-
EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Börsenaufsicht - Ausnahme für Deutsche Börse
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Deutsche Bahn passt Planung an
-
Bessere Chancen für die Kleinsten: Gesetz zu frühkindlicher Bildung im Bundestag
-
Einsatz für Menschenrechte: Südafrikanerin Navi Pillay erhält Friedensnobelpreis
-
UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"
-
"Schande": Scharfe Kritik an Schröders Putin-Besuch von Merz und Bundesparteien
-
Merz "zutiefst empört" über Schröders Besuch bei Putin in Moskau
-
Tödliche Schüsse bei Waffenkontrolle in Bayern: Kein Hinweis auf extremistisches Motiv
-
An Baumspitzen geklammert: Orang-Utans vor Waldbränden in Indonesien gerettet
-
Friedensnobelpreis geht an südafrikanische Juristin Navanethem "Navi" Pillay
-
Zwei Tote bei Waffenkontrolle: Motiv von 60-jährigem Verdächtigen noch unklar
-
Unterwasserlärm: Australische Forscher testen Hörvermögen von Seelöwen und Seebären
-
"Schande": Kritik an Altkanzler Schröder nach Besuch bei Putin
-
Mission 1: Zverev startet trotz Schrecksekunde erfolgreich
-
Tourismus: Neuer Rekord bei Übernachtungen in deutschen Betrieben
-
Tischtennis: Ovtcharov muss für EM absagen
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Bahnstrecke Hamburg-Hannover
-
Trump: Die USA werden den Iran vor den Kongresswahlen nicht mehr angreifen
-
Prien: Frühkindliche Bildung entscheidend für Schulerfolg - Gesetz im Bundestag
-
Brasilien: Drittplatzierter bei Präsidentschaftswahl unterstützt Bolsonaro
-
Vor CDU-Klausurtagung: Frei dringt auf klaren Kurs und "konsequente" Umsetzung von Reformen
-
Schüsse auf Auto mit Kind an Bord: Mann in New York bei ICE-Einsatz verletzt
-
Einstand für die 76ers: James erzielt zehn Punkte
-
Voss zieht positives DTM-Fazit: "Spannend und ausgeglichen"
-
WNBA: Wilson zum fünften Mal als MVP ausgezeichnet
-
Sander über Blessin: "Trainer, der sehr klar kommuniziert"
-
NFL: Buccaneers feiern ersten Saisonsieg
-
Mumbrú: Bayern-Profi Washington keine Option für DBB-Team
-
Kühnen verteidigt Zverev: "Der beste Spieler des Jahres"
-
US-Flugzeugträger "USS Abraham Lincoln" nach elfmonatigem Einsatz wieder in Kalifornien
-
"Führungskraft" auf Rekordjagd: Gidsel stellt Tor-Bestmarke ein
-
Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher
-
Polizei: Mann in New York bei Auseinandersetzung mit Bundeskräften angeschossen
-
"Elon ist unser moderner Thomas Edison": Trump verleiht Musk höchsten US-Wissenschaftspreis
-
USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen
-
Medien: Möglicher Infantino-Kontrahent tritt nicht an
-
Gidsel-Rekord: Füchse feiern zweiten Champions-League-Sieg
-
Mehr als 70.000 Teilnehmer bei neuen Schülerprotesten in Frankreich
-
DESG-Zwist: Erfurter Sportler unterschreiben "unter Protest"
-
Maradona-Prozess: Anklage fordert bis zu zwölf Jahre Haft
-
Bundestag fordert breitere Datengrundlage bei Pränataltests
41 Parteien können an Bundestagswahl teilnehmen
An der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar können 41 Parteien teilnehmen. Wie die Bundeswahlleiterin am Dienstag mitteilte, entschied dies der Bundeswahlausschuss in einer zweitägigen Sitzung. Damit wurden weniger Parteien als bei der letzten Wahl 2021 zugelassen. Für die meisten Parteien gibt es aber für die Teilnahme eine weitere Hürde.
2021 hatte der Bundeswahlausschuss zunächst 53 Parteien grundsätzlich zugelassen. Sofern sie nicht schon im Bundestag oder in einem Landtag mit fünf Abgeordneten vertreten sind, müssen sie aber damals wie heute eine weitere Bedingung erfüllen: Sie müssen für ihre konkreten Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln. Nicht allen gelang dies 2021. Deshalb traten letztlich nur 47 Parteien zur Wahl an.
Der Wahlausschuss stellte für die Bundestagswahl 2025 fest, dass zehn Parteien keine Unterschriftenlisten benötigen, weil sie bereits in ausreichender Zahl in Bundestag oder Landtagen vertreten sind. Auch der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) muss dies als Partei einer nationalen Minderheit nicht tun. Für ihn gilt wegen dieses Status auch die Fünf-Prozent-Hürde für den Einzug in den Bundestag nicht.
Abgelehnt hat der Wahlausschuss diesen Status im Fall der Partei Die Sonstigen. Auch diese hatte beantragt, als Partei nationaler Minderheiten anerkannt zu werden. Die Sonstigen müssen nun Unterstützungsunterschriften für ihre Wahlvorschläge sammeln und unterliegen der Fünf-Prozent-Klausel.
Die Frist für Wahlvorschläge und Unterschriftenlisten läuft bis zum 20. Januar, 18.00 Uhr. Sie müssen als Landeslisten bei den Landeswahlleitungen beziehungsweise als Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitungen eingereicht werden. Über die Zulassung entscheiden dann die Landes- bzw. Kreiswahlausschüsse am 24. Januar.
Seit der Änderung des Bundeswahlgesetzes im Jahr 2023 können Kreiswahlvorschläge einer Partei nur dann zugelassen werden, wenn für die Partei in dem betreffenden Land eine Landesliste zugelassen wird.
W.Stewart--AT