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Gericht: Bürgermeister von Brandenburger Gemeinde Hoppegarten darf im Amt bleiben
Der Bürgermeister der Brandenburger Gemeinde Hoppegarten, Sven Siebert (parteilos), darf vorerst im Amt bleiben. Das Verwaltungsgericht Frankfurt an der Oder gab einem entsprechenden Eilantrag Sieberts gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte am Mittwoch statt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die geltend gemachten Gründe seien nicht gravierend genug, um ein solches Verbot zu rechtfertigen, erklärte das Gericht.
Die Gemeindevertretung Hoppegarten hatte am 2. Januar beschlossen, Siebert das Führen der Dienstgeschäfte zu untersagen. Dieser Beschluss wurde am 3. Januar umgesetzt und Siebert aufgefordert, alle Schlüssel zu Gemeindegebäuden abzugeben. Dagegen legte Siebert einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein, dem nun stattgegeben wurde.
Aus Sicht des Gerichts stellen die Nichtveröffentlichung einer umstrittenen Hauptsatzung sowie weiterer Satzungen durch Siebert keine zwingenden Gründe für ein Verbot dar. Gleiches gelte für die dem Bürgermeister vorgeworfene mangelnde fachliche Eignung oder das mangelnde Vertrauen der Gemeindevertretung in den Bürgermeister. Es sei "problematisch, wenn die Gemeindevertretung den von den wahlberechtigten Bürgern der Gemeinde direkt gewählten Bürgermeister" durch das Verbot an der Amtsausübung hindere, erklärte das Gericht.
W.Stewart--AT