-
Tödliche Überflutungen: Brasiliens Staatsanwaltschaft verklagt Shell auf Schadenersatz
-
Umstrittener Royal: Prinz Harry bei Besuch von Rugby-Spiel ausgebuht
-
Bau-Präsident: Bereits "verheerende Folgen" durch Vergesellschaftungspläne der Linken
-
US-Gesandter Witkoff: "Konstruktive Gespräche" mit Kiew und Europäern zum Ukraine-Krieg
-
Panamas Staatschef: Erdbeben ist eine "große Katastrophe"
-
Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung fordert weltweite Abkehr von Todesstrafe
-
Früherer ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser gestorben
-
Trump ernennt Katie Zacharia zu seiner neuen Sprecherin
-
Später Ausgleich: Füllkrug klaut BVB den Sieg
-
Doppelpack Kössler: DFB-Frauen mit gutem Start in die WM-Saison
-
Trump: Mit Putin russische Diesel-Lieferung für USA und Weltmarkt vereinbart
-
US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung
-
Heidenheim verpasst Sprung auf Platz zwei
-
Ermittler: Copilot von Flydubai-Maschine plante Selbstmordanschlag auf Flughafen Tel Aviv
-
Rodeln: Wendl/Arlt machen doch bis 2030 weiter
-
Lisa Cook: Trump treibt Plan zur Entlassung von Zentralbank-Vorständin voran
-
USA verhängen nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Türkei trennt sich von Trainer Montella
-
Steinmeier und Macron besuchen französische Raumfahrt- und Rüstungsunternehmen
-
Bericht: Koalition erzielt Kompromiss im Streit um Zuckersteuer
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verhängen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Tausende demonstrieren in Berlin gegen Energiepolitik der Bundesregierung
-
Verstappen holt Sprint-Pole - keine nachträgliche Strafe
-
Nach Nobelpreis für frühere IStGH-Richterin: USA verschärfen Sanktionen gegen Haager Tribunal
-
Sturz bei Diensttermin: Nordrhein-Westfalens Innenminister Reul bricht sich Hüfte
-
Gericht: AfD-Fahnenschwenken auf Brücke über Autobahn zu Recht verboten
-
EU und China einigen sich auf Begrenzung chinesischer Hybridauto-Exporte
-
Gedenken an Anschlag in Halle: Studenten versperren AfD-Politiker Tillschneider Weg
-
Friedensnobelpreis geht an Südafrikanerin Pillay für ihren Einsatz für Menschenrechte
-
Sachsen-Anhalt: BMW stellt AfD-Politiker Rausch keinen Dienstwagen zur Verfügung
-
Formel 1: Verstappen holt Sprint-Pole, muss aber zittern
-
Mecklenburg-Vorpommern: Rot-Rot-Grün vereinbart Koalitionsverhandlungen
-
Schuster: DFB-Debütanten haben "Schwung mitgebracht"
-
Scharfe Kritik an geplanter Liveübertragung von Hinrichtung in den USA
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Bahn streckt Baustellenplanung
-
Ex-Prinz Andrew erhielt 302.000 Pfund Entschädigung für Auszug aus Royal Lodge
-
Zusammenstöße zwischen Jugendlichen und Polizei am Rande einer Demo in Brüssel
-
"Schande": Schröder erntet mit Putin-Besuch Sturm der Entrüstung
-
Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren
-
Fall Kocak: Linken-Bundestagsfraktion sieht "keinen Bedarf für weitere Konsequenzen"
-
CDU unter Druck: Klausurtagung soll Streitthemen ausräumen
-
Selenskyj: "Erhebliche Schäden" am Stromnetz der Ukraine durch russische Angriffe
-
China verkündet Einigung mit EU bei Handel mit Hybridautos
-
UN-Menschenrechtsbüro verfolgt Schülerproteste in Frankreich "mit Sorge"
-
Gesichtsliftings beliebt: Umfrage zu Schönheits-OPs zeigt Einfluss sozialer Medien
-
EU-Staaten einigen sich auf gemeinsame Börsenaufsicht - Ausnahme für Deutsche Börse
-
Deutlich weniger Korridorsanierungen bis 2031: Deutsche Bahn passt Planung an
-
Bessere Chancen für die Kleinsten: Gesetz zu frühkindlicher Bildung im Bundestag
-
Einsatz für Menschenrechte: Südafrikanerin Navi Pillay erhält Friedensnobelpreis
-
UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"
Sexueller Übergriff und Verleumdung: Berufungsgericht bestätigt Verurteilung Trumps zu Geldstrafe
Wenige Wochen vor dem Amtsantritt von Donald Trump als US-Präsident hat ein Berufungsgericht seine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen eines sexuellen Übergriffs auf die Journalistin E. Jean Carroll bestätigt. Trump habe seinen Vorwurf nicht belegt, dass es in der Vorinstanz Verfahrensfehler gegeben habe, urteilte das dreiköpfige Richtergremium des zuständigen Bundesberufungsgerichts am Montag.
Die Geschworenen eines New Yorker Gerichts hatten Trump vergangenes Jahr nach einem neuntägigen Zivilprozess schuldig gesprochen, 1996 in einem Kaufhaus in Manhattan einen sexuellen Übergriff auf Carroll begangen zu haben. Trump wurde verurteilt, der früheren Kolumnistin des Frauenmagazins "Elle" zwei Millionen Dollar (1,92 Millionen Euro) wegen des sexuellen Übergriffs sowie weitere drei Millionen Dollar wegen Verleumdung zu zahlen.
Trump wies die Anschuldigungen zurück und legte nach seiner Verurteilung Berufung ein. Er argumentierte, zwei Frauen, die ebenfalls aussagten, sie seien Opfer sexueller Übergriffe Trumps geworden, hätten nicht als Zeuginnen in dem Zivilprozess gehört werden dürfen.
Carroll wirft Trump vor, sie 1996 im New Yorker Luxuskaufhaus Bergdorf Goodman in einer Umkleidekabine vergewaltigt zu haben. Ihren Vorwurf machte die langjährige Kolumnistin des Magazins "Elle" erstmals 2019 öffentlich, als Trump Präsident war. Der Republikaner bezichtigte Carroll daraufhin der Lüge und erklärte, sie sei nicht sein "Typ". In den folgenden Jahren warf der Republikaner der Journalistin immer wieder vor, den sexuellen Angriff erfunden zu haben. Außerdem bezeichnete er Carroll als "Verrückte".
In einem anderen Verleumdungsprozess hatten die Geschworenen Trump im Januar verurteilt, 83,3 Millionen Dollar an Carroll zu zahlen. Auch gegen dieses Urteil hat der frühere und künftige US-Präsident Berufung eingelegt.
Der Rechtsstreit mit Carroll ist nicht Trumps einziger juristischer Ärger. Zwei Verfahren der Bundesjustiz gegen Trump wegen Wahlmanipulation sowie wegen Lagerung geheimer Regierungsdokumente in seiner Privatresidenz Mar-a-Lago wurden nach Trumps Sieg bei der Präsidentschaftswahl am 5. November allerdings eingestellt. Zur Begründung hatte der Sonderermittler Jack Smith auf die seit dem Watergate-Skandal gängige Praxis der US-Bundesjustiz verwiesen, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Abgesehen von diesen Verfahren wurde Trump im Mai wegen der Fälschung von Geschäftsunterlagen zur Vertuschung einer Schweigegeldzahlung an die Porno-Darstellerin Stormy Daniels schuldig gesprochen. Trump ist damit der erste Politiker in der US-Geschichte, der als verurteilter Straftäter ins Weiße Haus einzieht. Der zuständige Richter hatte Mitte Dezember eine Einstellung des Verfahrens abgelehnt, die Verkündung des Strafmaßes allerdings auf unbestimmte Zeit vertagt.
M.King--AT