-
Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf
-
Masters in Cincinnati: Gauff und Fils gewinnen
-
Vorsitzende des AOK-Bundesverbands für Erhalt der telefonischen Krankschreibung
-
Fortuna nach dem Abstieg weiter in der Krise
-
Mit Teamgeist: Gladbach auf Ligastart "gut vorbereitet"
-
SPD-Präsidium erteilt "zukunftsfeindlicher" Sparpolitik vor Kabinettsklausur eine Absage
-
UEFA-Boss Ceferin verzichtet auf FIFA-Kandidatur
-
"Neue" Hockey-Männer im Halbfinale: "Das ist Aura, Jungs"
-
WM-Fazit: Beckers "große Freude" - und eine Sorge
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Zandvoort
-
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Wiese warnt Koalition vor "neuen Grundsatzdebatten"
-
Chatbot ChatGPT für viele Nutzer ab Montag mit Werbung
-
Ukraine-Unterstützer beraten über weiteres Vorgehen
-
Online-Riese Shein geht am 1. September in Hongkong an die Börse
-
AOK-Bundesverband fordert mehr Prävention - Kritik an niedrigen Preisen für Tabak und Alkohol
-
SPD-Präsidium verteidigt vor Kabinettsklausur Sondervermögen gegen Kritik
-
Neuer britischer Premier Burnham unternimmt erste Auslandsreise am Montag nach Kiew
-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
Urteil zu verwertbarem Vermögen bei Bürgergeld: Kein Toleranzpuffer mehr bei Wohnflächen
Eine nur geringfügige Überschreitung der sogenannten angemessenen Wohnfläche ohne Vorliegen etwaiger Härtefallgründe führt einem Urteil des sächsischen Landesozialgerichts dazu, dass ein selbstgenutztes Hausgrundstück bei der Berechnung von Bürgergeld als verwertbares Vermögen eingestuft werden muss. Das entschied das Gericht in Chemnitz nach Angaben vom Dienstag in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. (Az. L 7 AS 379/24 B ER)
Das Gericht verwies auf die bei einer Reform des Sozialgesetzbuchs II im vergangenen Jahr erstmals eingeführten klaren gesetzlichen Bestimmungen zu Wohnflächengrenzen bei der Prüfung von Ansprüchen auf Bürgergeld. Demnach gelten selbstgenutzte Hausgrundstücke ab einer Fläche von 140 Quadratmetern und Eigentumswohnungen mit einer Fläche ab 130 Quadratmetern generell als verwertbares Vermögen - wobei sich diese Grenzwerte bei einer Nutzung durch mehr als vier Menschen noch einmal um jeweils 20 Quadratmeter erhöhen.
Größere Wohnflächen sind nur noch ausgenommen, wenn deren Einstufung als verwertbares Vermögen für die Betroffenen einen Härtefall oder eine sogenannte besondere Härte darstellen würde. Einen Toleranzpuffer bei nur geringfügigen Grenzwertüberschreitungen, wie er bis zur Gesetzesänderung praktiziert wurde, ist laut Entscheidung des Landessozialgerichts nicht mehr vorgesehen. Das gehe aus den gesetzlichen Bestimmungen klar hervor.
Im vorliegenden Fall scheiterte der Kläger deshalb gegen die zuständigen Behörden. Er bewohnt nach Gerichtsangaben allein ein Hausgrundstück mit 147 Quadratmetern, welches die zulässige Wohnflächengrenze somit um sieben Quadratmeter überschreitet. In dem Verfahren ging es demnach um die Prüfung von Leistungsansprüchen für die Monate Juli bis Dezember 2024.
Das Gesetz verlangt, dass Menschen vor dem Bezug von Bürgergeld zunächst ihr sogenanntes verwertbares Vermögen einsetzen, um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Als verwertbar gilt Vermögen oberhalb bestimmter Freibeträge. Geschützt sind unter anderem auch Rücklagen für die eigene Altersversorgung sowie die Ausstattung mit angemessem Hausrat und ein Auto. Im ersten Bezugsjahr gilt zudem ein pauschaler Freibetrag von 40.000 Euro.
Das Bürgergeld entspricht dabei dem ehemaligen Hartz IV beziehungsweise dem Arbeitslosengeld II. Es ist eine staatliche Sozialleistung für prinzipiell erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder andauernder Krankheit nicht selbst bestreiten können. Es wird gezahlt, sofern andere staatliche Sozialleistungen wie etwa das Arbeitslosengeld oder das Sozialgeld nicht greifen oder nicht ausreichen.
L.Adams--AT