-
Bahnrad-WM: Teamsprinterinnen fahren um Bronze - Männer raus
-
Rechenzentrum von größter russischer Bank von Drohne getroffen
-
JVA Gablingen: Prozess wegen Gefangenenmisshandlung beginnt im Januar in Augsburg
-
Kabinett macht Weg frei für Zuckersteuer
-
Mont-Blanc-Vermesser: Frankreichs höchster Berg zwei Meter höher als 2023
-
Nordrhein-Westfalen: Ermittler finden illegale Cannabisplantage - eine Festnahme
-
Tödliche Messerattacke auf Kind in Bayern: Urteil gegen Jugendlichen abgeändert
-
Polizist aus Baden-Württemberg soll fast 250.000 Euro veruntreut haben - Anklage
-
Urteil zu Porno-Seite Stripchat: Betreiber muss strengere Auflagen erfüllen
-
Bundesverfassungsgericht: Handel mit Flensburger Punkten bleibt verboten
-
Von Schnurbein zur neuen Antisemitismusbeauftragten berufen
-
Bericht: Globale Entwaldung 2025 zurückgegangen - allerdings kein Langfrist-Trend
-
Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines mit Anklageverlesung begonnen
-
CDU bringt sich nach Sondierungsunterbrechung in Berlin in Stellung
-
Zwölf US-Senatoren: Trumps Diesel-Deal mit Putin ist "Verrat" an den Ukrainern
-
Verstöße gegen Geldwäschegesetze: Bank of America muss Milliardenstrafe zahlen
-
Tischtennis-EM: Deutsche Doppel spielen um Medaillen
-
24-Jähriger bei tödlichem Arbeitsunfall in Bremen in Maschine eingeklemmt
-
Regierung setzt Pflegekommission ein - erste Ergebnisse Ende Januar
-
Kabinett gibt grünes Licht für Zuckersteuer
-
Medien: FIFA plant Milliardenausschüttung an Verbände
-
Urteil gegen Ex-Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig
-
AfD-Politiker Moosdorf scheitert mit Antrag gegen Bundestagsfraktion in Karlsruhe
-
Fußfessel statt Haftanstalt: Österreichischer Investor Benko darf in Hausarrest
-
Bahnrad-WM: Teamsprinterinnen auf Medaillenkurs - Männer raus
-
"Nicht unterschätzen": Freiburg hofft auf guten Europa-Start
-
Google stellt seine KI-Modelle ausgewählten europäischen Forschern zur Verfügung
-
Trump kündigt "massive" Erkundungen von Öl- und Gasvorkommen auf Grönland an
-
"Keine Warnung": Selenskyj kritisiert westliche Partner nach neuen russischen Angriffen
-
Lungenkrebs: Papst Leo XIV. erholt sich von Operation
-
Unterbrochene Sondierungen in Berlin: Evers bringt CDU-geführte Koalition ins Gespräch
-
Grünen-Chef Banaszak: Interne Diskussionen bei Berliner Linkspartei nicht beendet
-
Baumann hofft auf DFB-Rückkehr: "Fühle mich fit"
-
Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke
-
Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt: CDU bei drittem Wahlgang in Plenum
-
US-Chipriese Nvidia investiert in Arzttermin-Plattform Doctolib
-
Linken-Vorsitzende Schwerdtner bedauert Sondierungsstopp in Berlin
-
"Großartig": Tripic feiert Olise-Rot
-
NHL: Draisaitl trifft, Stützle verliert
-
MLB: Tampa Bay gleicht aus
-
NHL: Stützle verliert, Grubauer glänzt
-
Kompany kritisiert Spielweise: "Einfach nicht schlau"
-
"Weltklasse": Sonderlob für Matchwinnerin Bühl
-
Ricken wiegelt ab: "Keine Ausreden"
-
US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung
-
Merz gibt im Bundestag Regierungserklärung zum EU-Gipfel ab
-
Prozess gegen Ukrainer wegen Nord-Stream-Sprengung beginnt in Hamburg
-
EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat
-
Kabinett befasst sich mit Stärkung von Kinderschutz im Netz
-
Welthungerhilfe: Weltweite Krisen treiben den Hunger weltweit an
BGH: Holocaustleugnung in Schreiben an Finanzamt keine Volksverhetzung
In einem Schreiben an das Finanzamt den Holocaust zu leugnen, ist keine Volksverhetzung. Mit dem Steuerverfahren, mit dem der strittige Brief zusammenhing, seien nur wenige Menschen beruflich befasst, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Das grundsätzlich strafbare Leugnen des Holocausts wurde demnach nicht verbreitet und fällt nicht unter den Tatbestand der Volksverhetzung. (Az. 3 StR 32/24)
Es ging um eine bereits mehrmals wegen Volksverhetzung vorbestrafte Frau. Im August 2023 stellte das Landgericht München II fest, dass Sylvia S. in ihrem mehrere hundert Seiten langen Schreiben an die Behörde zwar den Holocaust geleugnet habe. Vom Vorwurf der Volksverhetzung sprach es sie aber trotzdem frei.
Es sah den Tatbestand nicht erfüllt, weil die Angeklagte ihre Thesen nicht öffentlich verbreitet, sondern nur an das Finanzamt geschickt habe. Die Angeklagte habe damit gerechnet, dass ihr Schreiben als Einspruch in dem Steuerverfahren behandelt werde und nur die Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter es lesen würden, befand das Münchner Gericht.
Daraufhin wandte sich die Staatsanwaltschaft an den BGH, um das landgerichtliche Urteil überprüfen zu lassen. Die Angeklagte habe nicht kontrollieren können, an wen ihr Schreiben weitergeleitet werde, argumentierte sie. Der BGH verwarf nun aber die Revision. Er fand keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts.
Als Volksverhetzung kann die Leugnung des Holocausts demnach nur dann verurteilt werden, wenn die Äußerungen in einer bestimmten Weise getätigt werden - beispielsweise verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das sei hier nicht geschehen. Das gelte auch, wenn die Angeklagte sich vorgestellt habe, dass es zu einem Strafverfahren komme und dadurch weitere Menschen ihr Schreiben lesen würden.
M.Robinson--AT