-
Medien: FIFA plant Milliardenausschüttung an Verbände
-
Urteil gegen Ex-Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig
-
AfD-Politiker Moosdorf scheitert mit Antrag gegen Bundestagsfraktion in Karlsruhe
-
Fußfessel statt Haftanstalt: Österreichischer Investor Benko darf in Hausarrest
-
Bahnrad-WM: Teamsprinterinnen auf Medaillenkurs - Männer raus
-
"Nicht unterschätzen": Freiburg hofft auf guten Europa-Start
-
Google stellt seine KI-Modelle ausgewählten europäischen Forschern zur Verfügung
-
Trump kündigt "massive" Erkundungen von Öl- und Gasvorkommen auf Grönland an
-
"Keine Warnung": Selenskyj kritisiert westliche Partner nach neuen russischen Angriffen
-
Lungenkrebs: Papst Leo XIV. erholt sich von Operation
-
Unterbrochene Sondierungen in Berlin: Evers bringt CDU-geführte Koalition ins Gespräch
-
Grünen-Chef Banaszak: Interne Diskussionen bei Berliner Linkspartei nicht beendet
-
Baumann hofft auf DFB-Rückkehr: "Fühle mich fit"
-
Nordrhein-Westfalen: Castortransport erreicht Ahaus nach Protestaktion an Brücke
-
Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt: CDU bei drittem Wahlgang in Plenum
-
US-Chipriese Nvidia investiert in Arzttermin-Plattform Doctolib
-
Linken-Vorsitzende Schwerdtner bedauert Sondierungsstopp in Berlin
-
"Großartig": Tripic feiert Olise-Rot
-
NHL: Draisaitl trifft, Stützle verliert
-
MLB: Tampa Bay gleicht aus
-
NHL: Stützle verliert, Grubauer glänzt
-
Kompany kritisiert Spielweise: "Einfach nicht schlau"
-
"Weltklasse": Sonderlob für Matchwinnerin Bühl
-
Ricken wiegelt ab: "Keine Ausreden"
-
US-Zentralbank-Vorständin Cook hat keine Zeit für von Trump einberufene Anhörung
-
Merz gibt im Bundestag Regierungserklärung zum EU-Gipfel ab
-
Prozess gegen Ukrainer wegen Nord-Stream-Sprengung beginnt in Hamburg
-
EU-Gericht urteilt über strengere Regeln für Porno-Seite Stripchat
-
Kabinett befasst sich mit Stärkung von Kinderschutz im Netz
-
Welthungerhilfe: Weltweite Krisen treiben den Hunger weltweit an
-
Papst Leo XIV. hat Lungenkrebs - Teil von Lungenflügel entfernt
-
Ukrainischer Präsident Selenskyj zu Besuch bei Burnham in London erwartet
-
Trump-Pläne durchkreuzt: US-Richterin stoppt Baumfällungen auf Golfplatz bis 26. Oktober
-
Vatikan: Papst an Lungenkrebs erkrankt - Unterlappen von Lungenflügel entfernt
-
Dreierpack in Mailand: Tresoldi schießt Brügge zum Sieg
-
Dank Kane: Bayern wenden Kunstrasen-Katastrophe ab
-
Nach Bundesliga-Gala: Leipzig gelingt Befreiungsschlag
-
Mord an Tupac Shakur: Bandenchef zu mindestens 40 Jahren Haft verurteilt
-
Attentatspläne gegen Tusk: Sprengsätze bei Verdächtigem gefunden
-
Eurojackpot geknackt: 120 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen
-
Felipe VI. nennt Exklaven Ceuta und Melilla "unveräußerlichen Teil" Spaniens
-
Vatikan: Lungen-OP von Papst Leo XIV. "erfolgreich" vollzogen
-
Antisemitismusstreit: Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linker
-
FC Bayern mit Urbig und sechs Wechseln
-
Dank Bühl und Dallmann: DFB-Frauen schlagen auch Japan
-
Grüne und SPD in Berlin unterbrechen Sondierungen mit Linkspartei
-
Nach Skandal-Berichten: Trump fordert US-Botschafterin in Athen zu Rückzug auf
-
Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Missbrauchsgesetz
-
Deutschland für drei Jahre in UN-Menschenrechtsrat gewählt
-
Lobeshymne auf den Präsidenten: Trump-Sprecherin Zacharia absolviert ersten Auftritt
Urteil gegen Ex-Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig
Mehr als ein halbes Jahr nach Prozessende ist das Urteil gegen einen früheren Bundestagsabgeordneten wegen sexuellen Kindesmissbrauchs rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision als unbegründet, wie das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mitteilte. Das Gericht hatte den Mann im März zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Berichten zufolge handelt es sich dabei um den ehemaligen FDP-Abgeordneten Hartmut Ebbing.
Laut Urteil ereignete sich die Tat im Herbst 2021, der Angeklagte saß zu diesem Zeitpunkt noch im Bundestag. In die verhängte Strafe floss eine vorherige andere Verurteilung ein. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass er das Kind einer Bekannten bei einem Besuch bei ihr sexuell missbraucht hatte. Diese Bekannte war in dem Verfahren mitangeklagt.
Beide hatten sich über ein Datingportal kennengelernt. Die Frau wurde unter anderem wegen Herstellens und sogenannten Drittbesitzverschaffens kinderpornografischer Inhalte in drei Fällen zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Laut Urteil hatte sie ihr Kind missbraucht und dem früheren Abgeordneten Fotos davon geschickt. Auch ihre Revision verwarf der BGH.
K.Hill--AT