-
Zweifel an Qualifikation: Neue Trump-Sprecherin bezeichnet sich dennoch als Anwältin
-
Staats- und Regierungschefs der EU beraten über Unterstützung der Ukraine
-
Bundesrat wählt neuen Vorsitz und berät über Steuerreform und frühe Bildung
-
Bundestag entscheidet über Frühstartrente
-
Junge Union beginnt "Deutschlandtag" in Bonn - NRW-Regierungschef Wüst als Gast
-
16-Jähriger erschießt in Grundschule in den USA drei Kinder und einen Lehrer
-
Medien: Angreifer erschießt vier Menschen in US-Schule - Drei Kinder unter den Opfern
-
Keine Fortschritte bei Haushaltsverhandlungen auf EU-Gipfel
-
2030 fast zwölf Euro pro Schachtel: Bundestag beschließt höhere Tabaksteuer
-
Mit Traumtoren zum Start: Freiburg mit Pflichtsieg
-
Bundestag billigt Einsetzung von internationaler Schadenersatzkommission für die Ukraine
-
Nübel gewinnt Torhüter-Duell - TSG-Krise verschärft sich
-
Handball: Füchse erreichen Zwischenziel in Porto
-
Opfer von Straftaten sollen in Gerichtsverfahren mehr Unterstützung bekommen
-
Huthi-Miliz greift Regierungssitz in Aden an - Mindestens vier Tote
-
Angreifer von Fort Hood: Trump sagt Liveübertragung der Hinrichtung ab
-
Bayer schlägt Posen: Schick bleibt im Hexenkessel eiskalt
-
Unicredit erhält grünes Licht der EZB für Übernahme der Commerzbank
-
Urbig als Nummer eins? Kahn und Lehmann zweifeln noch
-
Tennis: ATP plant Ranglistenreform und winkt mit mehr Geld
-
Berlin und Paris treffen provisorische Einigung für Aufweichung von Verbrenner-Aus
-
Guterres beklagt "Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit" beim Schutz der Natur
-
Regierung: Huthi-Miliz im Jemen greift Präsidentenpalast in Aden mit Raketen an
-
Gewaltsame Proteste gegen Regierung in Tirana weiten sich auf andere Städte aus
-
Schwedische Behörden geben für kommendes Jahr 72 Wölfe zum Abschuss frei
-
Maduro und seine Frau weisen US-Foltervorwürfe zurück
-
Russland: Chefredakteur der "Nowaja Gaseta" nach Festnahme wieder frei
-
Zeitmessung: Schaltsekunde wird abgeschafft
-
Streit ums Geld: EU-Staats- und Regierungschefs verhandeln über EU-Haushalt
-
Pokal-Ausschreitungen: Zuschauer-Teilausschluss für Mannheim
-
Ministerin Reiche muss Video mit Vorwürfen gegen Linke vorläufig löschen
-
Nach erneuten Vorfällen: Nato will über Drohnenangriffe im Schwarzen Meer beraten
-
Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden
-
Ukraine lagert erstmals seit 2012 wieder Saatgut in Tresor auf Spitzbergen ein
-
Ministerin Reiche muss Video mit Antisemitismusvorwurf gegen Linkspartei entfernen
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen
-
Smartphone als Ausweis: Bundestag macht Weg für digitale Brieftasche frei
-
Netzentgelte für Gas steigen voraussichtlich - Stromnetzkosten im Schnitt stabil
-
Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird nicht live übertragen
-
Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten
-
Jeside gilt nicht mehr als Flüchtling: EuGH soll Fragen aus Deutschland beantworten
-
Geplante Steuererhöhung: Tabakindustrie warnt vor Anstieg des illegalen Handels
-
FIFA-Sitzung: Infantino-Entschuldigung, aber offene Fragen
-
Achillessehnenriss: Ski-Star Kilde wieder schwer verletzt
-
Nach 15 Monaten: Leiche von ertrunkenem Studenten aus Starnberger See geborgen
-
Selenskyj widersetzt sich Trump und kündigt neue Angriffe auf russische Raffinerien an
-
Mindestens drei Tote bei Rekordregenfällen in Istanbul
-
Mausfigur vor Westdeutschem Rundfunk in Köln erhält Zuwachs von Elefant und Ente
-
Vergabeaffäre: Durchsuchungen bei SPD-Politiker Ahmetovic - Immunität aufgeoben
-
Französischer Premier: Schülerproteste werden zu "Bewegung der städtischen Gewalt"
Keine Ausnahme von Verhüllungsverbot für Gesichtsschleier in Rheinland-Pfalz
Für eine Muslimin, die am Steuer ihres Autos einen Gesichtsschleier tragen möchte, gibt es keine Ausnahme vom Verhüllungsverbot. Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Rheinland-Pfalz wies den Antrag der Frau zu Recht ab, wie das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Freitag mitteilte. Es gibt demnach keine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift. (Az.: 7 A 10660/23.OVG)
Die Frau beantragte, wegen ihrer religiösen Überzeugungen am Steuer einen sogenannten Nikab tragen zu dürfen. Mit dem Schleier werden nicht nur die Haare, sondern bis auf die Augen auch das gesamte Gesicht verdeckt. Der LBM wies den Antrag ab, auch der Widerspruch blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße lehnte das Gesuch ebenfalls ab.
Eine Berufung gegen diese Entscheidung lehnte nun das Oberverwaltungsgericht ab. Das Verhüllungsverbot diene der allgemeinen Sicherheit des Straßenverkehrs, hieß es. Das Führen eines Fahrtenbuchs, wie es die Klägerin als Auflage vorgeschlagen hatte, sei nicht annähernd gleich geeignet zur Identifizierung von Verkehrsteilnehmern bei automatischen Verkehrskontrollen. Diese Auflage sei bezogen auf das Fahrzeug, die Klägerin dürfe aber auch andere Autos fahren, für die diese Auflage nicht bestehe.
Zudem wird nach Ansicht des Gerichts durch das Verhüllungsverbot niemand unmittelbar an der Auslebung seines Glaubens gehindert. Wenn sie die Kleidervorschrift befolgen wolle, müsse die Frau lediglich auf das Autofahren verzichten. Die von ihr geschilderten Knieprobleme hinderten sie nicht daran, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Mit ihrem Führerschein dürfe sie Motorroller fahren, wobei wegen der Helmpflicht das Verhüllungsverbot nicht gelte.
A.Clark--AT