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Opfer von Straftaten sollen in Gerichtsverfahren mehr Unterstützung bekommen
Opfer schwerer Straftaten sollen in Strafverfahren mehr Unterstützung bekommen. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstagabend einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dabei geht es vor allem um den Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung. Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderungen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, sollen künftig von Amts wegen eine solche Beratung erhalten. Sie müssten dann keinen Antrag mehr stellen.
Erwachsene Opfer einer schweren Straftat sollen künftig ebenfalls einen Anspruch auf kostenfreie Prozessbegleitung haben - ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Bislang müssen sie ihre besondere Schutzbedürftigkeit darlegen. Einen Anspruch auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung soll es auch für Betroffene häuslicher Gewalt geben. Diese Gruppe soll zudem auch Anspruch auf eine kostenfreie anwaltliche Vertretung haben.
Eine Aussage vor Gericht koste Betroffene von Gewalt enorm viel Kraft - "erst recht, wenn auf der Anklagebank der eigene Ex-Partner sitzt", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Eine professionelle Unterstützung könne Betroffenen von häuslicher Gewalt helfen, Mut für eine Aussage zu fassen. Deshalb sollten sie einen Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben. Das Gesetz sei ein klares Signal an alle Betroffenen: "Ihr seid nicht allein. Der Staat steht an eurer Seite", betonte Hubig.
Ebenfalls geplant ist eine Hinweispflicht: Ermittlungsbehörden und Gerichte sollen auf die Möglichkeit der kostenfreien Inanspruchnahme der psychosozialen Prozessbegleitung hinweisen. Gleichzeitig soll die Vergütung für psychosoziale Prozessbegleiterinnen und -begleiter erhöht werden.
Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine nicht-rechtliche Betreuung von Betroffenen von Straftaten. Dabei geht es unter anderem um Informationsvermittlung und Unterstützung im Strafverfahren. Seit 2017 haben minderjährige und besonders schutzbedürftige Erwachsene, die durch eine Sexual- oder eine schwere Gewaltstraftat verletzt wurden, einen Anspruch auf eine solche Begleitung. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz soll der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert werden.
A.Taylor--AT