-
Nach Wechsel von Schweitzer nach Berlin: Rauschkolb neue SPD-Fraktionschefin in Mainz
-
Verkehrsminister fordern Geld vom Bund für höhere Schienenmaut im Regionalverkehr
-
Macron: Staatenlenker machen nach Ausschreitungen Wahlkampf auf Kosten Frankreichs
-
Mitarbeiterbefragung: Bahn-Angestellte etwas zufriedener - Pessimimus überwiegt
-
Ein Toter nach Explosion in Gewerbegebiet in Nordrhein-Westfalen
-
Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz
-
Erster Ebola-Fall in Nigeria: Gefährlicher Bundibugyo-Virusstamm nachgewiesen
-
Verstöße gegen Parteiengesetz: Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef Schledde
-
Gewalt bei Protesten in Frankreich: Lecornu trfft Gewerkschaftsvertreter
-
Brüssel geht wegen gefälschter Hotelanzeigen gegen Booking vor
-
Service zu Rundfunkbeitrag gegen Geld: BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband
-
Geplante "Gen Z"-Proteste in Deutschland: Warnungen vor linksextremer Einflussnahme
-
Nvidia-Chef Huang fordert schnellen Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Merz betont Bedeutung von Handelsbeziehungen zu China
-
Putin: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ist frei
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" nach 50 Jahren ein
-
Söder für stärkere Regulierungen von Social Media
-
Nvidia-Chef Huang fordert Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Britische Regierung genehmigt umstrittene Förderung in Nordsee-Gasfeld
-
FC Bayern: Kimmich fehlt wegen eines Trauerfalls
-
Merz optimistisch hinsichtlich Einigung über Rentenreform
-
Kwarazchelia erleidet Kreuzbandriss
-
Bekannten verwechselt und erschossen - Anklage gegen 43-Jährigen in Rheinland-Pfalz
-
Hessen: Berauschter 15-Jähriger zieht Spur der Verwüstung mit gestohlenem Lastwagen
-
Israel wird Partner des Pazifischen Inselforums
-
Schauspieler Hardy Krüger Jr. bricht sich bei Treppensturz den Oberschenkelhals
-
Berichte: Deutscher in Russland wegen "Söldnertums" für Ukraine festgenommen
-
Zwangsverkauf von City offenbar möglich
-
DOSB-Wahl: Engelhardt kandidiert gegen Mronz
-
SpaceX macht dank Rechenzentren 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn
-
Alter Schufa-Wert: BGH erleichtert Einklagen von Informationen
-
Hainer verteidigt Urbig: "Trauen ihm für die Zukunft sehr viel zu"
-
Erlösung für Wirtz - und viel Lob
-
Düsseldorf: Bauarbeiter bei Deckeneinsturz in Hotel verletzt
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger stirbt nach Sturz mit Krankenfahrstuhl in Kanal
-
Formulierungspanne lässt Tabaksteuer auf dem Papier vorzeitig steigen
-
Bericht: Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage direkt bedroht
-
Australische Abgeordnete verliert nach Angriff mit Fahrzeug auch ihr zweites Bein
-
Bayerns Verkehrsminister Bernreiter: Bund muss für höhere Schienennmaut aufkommen
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" ein
-
"Verdammt schnell": James kommen Schröder-Erinnerungen
-
UN-Bericht: Menschheit "gefährlich weit" vom Erreichen ihrer Klimaziele entfernt
-
Doppelter Draisaitl: Oilers schlagen Wild
-
NBA: James und 76ers gewinnen beim Meister
-
Vor Stichwahl in Brasilien: Lula und Bolsonaro wollen Ausschluss des jeweils anderen erreichen
-
VfB enttäuscht: "Zwei verlorene Punkte"
-
"Total verdient": Kovac zufrieden mit seinem BVB
-
Ex-Gunner Mustafi: So ist Arsenal zu knacken
-
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
-
Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa
Verfassungsbeschwerde zu Tagebuchzitaten in Cum-Ex-Skandal gescheitert
Der frühere Warburg-Bankchef Christian Olearius ist vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einer Beschwerde wegen der Veröffentlichung von Tagebuchzitaten gescheitert. Das Gericht teilte am Montag in Karlsruhe mit, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig sei und nicht zur Entscheidung angenommen werde. Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof (BGH) gegen Olearius entschieden. (Az. 1 BvR 2279/23)
Der BGH urteilte im Mai vergangenen Jahres, dass die "Süddeutsche Zeitung" in einem Artikel über den Cum-Ex-Skandal Auszüge aus Olearius' Tagebüchern veröffentlichen durfte. Die Tagebücher waren vor Erscheinen des Artikels bei Ermittlungen gegen den Bankier wegen Steuerhinterziehung von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden. Die Warburg-Bank war wie andere Institute in den Cum-Ex-Skandal verstrickt, in dem der Staat von Banken und Investoren um Milliarden geprellt wurde.
Der Artikel, den die Zeitung im September 2020 veröffentlichte, handelte von einer möglichen Einflussnahme der Hamburger Politik auf Entscheidungen der Finanzbehörde. Die Hamburger Steuerverwaltung hatte 2016 auf die Rückzahlung von 47 Millionen Euro durch die Warburg-Bank verzichtet. Durch den strittigen Artikel und Veröffentlichungen in anderen Medien wurde bekannt, dass Olearius sich mehrmals mit dem damaligen Hamburger Bürgermeister und heutigen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hatte.
Der Bundesgerichtshof begründete seine Entscheidung im Mai unter anderem mit dem "überragenden" Interesse der Öffentlichkeit an dem Thema. Er erklärte, dass es sich bei den Tagebüchern nicht um amtliche Dokumente handle - aus solchen darf in Strafverfahren vor einer öffentlichen Verhandlung oder dem Abschluss des Verfahrens nicht wörtlich zitiert werden.
Gegen dieses Urteil wandte sich Olearius mit seiner Verfassungsbeschwerde und machte unter anderem eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend. Er kritisierte, dass der BGH zwischen seinem Persönlichkeitsrecht und der Medienfreiheit abgewogen hatte. Dass der BGH falsch gehandelt habe, habe der Bankier aber nicht ausreichend begründet, und es sei auch nicht ersichtlich, erklärte das Verfassungsgericht nun.
M.O.Allen--AT