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Alter Schufa-Wert: BGH erleichtert Einklagen von Informationen
Die Schufa muss Verbraucher darüber informieren, wie ihr Schufa-Wert zustande gekommen ist - unter bestimmten Voraussetzungen. Welche das sind, hat am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe präzisiert. Dass die Voraussetzungen vorliegen, müssen demnach die Verbraucher beweisen. Der BGH erleichtert das mit seinen Urteilen aber. (Az. I ZR 227/25 u.a.)
Die Entscheidungen betreffen den alten Schufa-Basisscore und die bisherige Rechtslage. Seit März gibt es einen neuen Schufa-Score, der die alten Werte bis spätestens Ende 2028 komplett ablösen soll. Außerdem tritt am 20. November eine Neuregelung des Datenschutzgesetzes in Kraft. Beides macht es Verbrauchern ohnehin leichter, die über sie gespeicherten Daten einzusehen.
Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit einzelner Verbraucher anhand von gesammelten Daten. Auf dieser Grundlage können Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einschätzen, ob jemand seine Rechnungen zahlt. Banken, Kreditvermittler, Onlinehändler oder beispielsweise auch Energieversorger nutzen ihn.
In den Fällen, über die der BGH nun entschied, klagten Privatleute in Sachsen noch nach der alten Rechtslage und zum alten Score. Sie forderten Informationen über die Berechnung ihres Schufa-Werts. Das Oberlandesgericht Dresden gab ihnen größtenteils Recht. Es verlangte von der Schufa unter anderem eine verständliche Auskunft über die Gewichtung der Kriterien, welche den Score der Kläger am stärksten beeinflussten.
Die Schufa zog vor den BGH, wo sie nun formal Erfolg hatte. Der BGH hob die Dresdner Urteile auf, da das Oberlandesgericht nicht herausgefunden hatte, ob alle Voraussetzungen vorlagen. Es muss nun noch einmal verhandeln. Die europäische Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass eine automatisierte Datenverarbeitung zur Auskunft verpflichtet - wenn sie Betroffene erheblich beeinträchtigt und Entscheidungen anderer davon abhängen.
Mit Blick auf die Schufa kann das beispielsweise der Fall sein, wenn jemand wegen eines zu schlechten Bonitätsscores keinen Kredit bekommt. Ob das so war, muss der Verbraucher beweisen. An diesen Beweis dürfen aber nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden, wie der Vorsitzende Richter Jörn Feddersen sagte. Es genügt, wenn der Kläger vorträgt, dass sein Wert an ein Unternehmen weitergegeben wurde und in zeitlichem Zusammenhang damit eine für ihn nachteilige Entscheidung fiel.
Die BGH-Urteile gelten für die aktuelle Lage. In Zukunft werden sie wohl keine große Rolle spielen, da das Gesetz ohnehin mehr Transparenz vorsieht. Die Schufa begrüßte die BGH-Entscheidungen und verwies darauf, dass ihr neuer Wert ohnehin "alle Score-Kriterien und deren Einfluss auf den Score" komplett offenlege. "Wir kennen die Kritik an der Blackbox der Schufa, die wollen wir auflösen", sagte Sprecherin Tanja Panhans in Karlsruhe.
H.Romero--AT