-
Unwetter im Süden - Wetterdienst erwartet weitere Gewitter
-
EU gewährt wehrfähigen Ukrainern künftig keinen automatischen Schutzstatus mehr
-
Waldbrand in Müritz-Nationalpark breitet sich weiter aus
-
Medienbericht: Schufa speichert alte Daten von Verbrauchern länger als angenommen
-
Kanada will noch 2026 Handelsabkommen mit südamerikanischen Mercosur-Staaten
-
Kolumbien: Ex-Guerillachef wirft designiertem Präsidenten Schüren von Gewalt vor
-
Klopp-Deal "auf der Zielgeraden"
-
Fast 13 Millionen sehen erstes WM-Halbfinale im ZDF
-
Drehbuchautoren klagen gegen Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
Stromausfall und überflutete Straßen nach schwerem Unwetter in Reutlingen
-
Abschaffung von Heizungsgesetz bringt Großteil von geplantem Bürokratiekostenabbau
-
Mehrere Festnahmen bei Drogenrazzia in Deutschland und Niederlanden
-
Polizei: Siebter Castortransport durch Nordrhein-Westfalen ohne Zwischenfälle
-
Mann ersticht Frau in Hessen auf offener Straße - Zeugen überwältigen ihn
-
Digitalminister Wildberger: Arztüberweisung auf Papier wird bald Geschichte sein
-
Bär in Japan dringt in Küche ein und durchwühlt Kühlschrank
-
Chinas Wirtschaftswachstum auf niedrigstem Stand seit mehr als drei Jahren
-
"Freut mich wahnsinnig": Lipowitz setzt auf den Teamgedanken
-
Fußball-WM 2026: Das Spiel am Mittwoch
-
US-Militär greift erneut Ziele im Iran an und nimmt Seeblockade wieder auf
-
Britische Regierung kündigt nächtliche Social-Media-Sperre für ältere Jugendliche an
-
Merz stellt sich in Sommerpressekonferenz Fragen der Medien
-
Bundesregierung tagt als "Entlastungskabinett"
-
EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen reist nach Kiew
-
Von Trump nominiert: US-Senat hört Justizminister und neuen Geheimdienstkoordinator an
-
"Danke": König Felipe VI. gratuliert spanischem Team
-
Argentinien: Gedanke an Maradona soll gegen England helfen
-
Tuchels Engländer vor Duell mit Messi: "Wir sind sehr hungrig"
-
Wetterbehörde: Heißeste erste Sommerhälfte in Spanien seit Beginn der Aufzeichnungen
-
Grenzkontrollen zwischen Spanien und Gibraltar aufgehoben
-
"Emotionaler Moment": Porro widmet Treffer seinem Sohn
-
Macron gedenkt am zehnten Jahrestag des Lkw-Anschlags in Nizza der 86 Toten
-
De la Fuente: "Eine große Verantwortung für das ganze Land"
-
Neue US-Angriffswelle gegen den Iran - US-Militär startet Blockade gegen iranische Häfen
-
Frankreich weint: "Die Spieler sind am Boden"
-
"Spanien im Triumphrausch": Pressestimmen zum WM-Halbfinale
-
Macron nimmt Starmer in französische Ehrenlegion auf
-
Adieu Les Bleus: Eiskalte Spanier zerstören Frankreichs WM-Traum
-
Trump preist Iraks neuen Regierungschef als "Champion"
-
Am Nationalfeiertag: Deschamps alleiniger WM-Rekordtrainer
-
Waldbrand in Müritz-Nationalpark wieder ausgebreitet - neue Evakuierung
-
US-Medien: ICE soll nach Todesschüssen Fahrzeugkontrollen zurückfahren
-
Nach fünf Jahren staatliche Bitte um Entschuldigung für Flutkatastrophe im Ahrtal
-
Schnieder bittet nach Ahrtal-Katastrophe um Entschuldigung für staatliches Versagen
-
Treffen zwischen DFB und Red Bull - Watzke: "Keine Angaben"
-
USA: T-Rex "Gus" bei Auktion für mehr als 50 Millionen Dollar versteigert
-
Dritter landesweiter Stromausfall in Kuba innerhalb von gut einer Woche
-
Ermittler: Britische Ex-Ministerin Widdecombe wurde Opfer von "gezieltem Angriff"
-
Missbrauchsurteil: Trump zahlt 5,6 Millionen Dollar an Journalistin Carroll
-
Israel zu weiteren Schritten bei Teilrückzug aus dem Libanon bereit
BSG: Keine unzulässige Männerdiskriminierung bei Kindererziehungszeiten
Die Benachteiligung von Vätern bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente ist nicht verfassungswidrig. Dies entspricht weiterhin der Lebensrealität und auch dem gesetzlichen Ziel, die Altersversorgung der Mütter zu stärken, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 5 R 10/23 R)
Nach den bisherigen Regeln können Eltern gemeinsam entscheiden, wem die Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten und auch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten gutschreiben soll. Fehlt eine solche Erklärung, werden sie in der Regel der Mutter angerechnet. Um diese Auffangregel zu durchbrechen, müssen Väter ihre überwiegende Sorge nachweisen.
Im Streitfall gelang dem Vater dies nach Ansicht der Rentenversicherung und auch der Vorinstanzen für die ersten sieben Lebensjahre der Tochter nicht. Danach war die Mutter allerdings aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und in ihr Herkunftsland Georgien zurückgekehrt, ihr derzeitiger Aufenthalt ist unbekannt.
Der klagende Vater aus Südhessen meint, das hinter der Auffangregel stehende Rollen- und Familienbild diskriminiere Väter und entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Er selbst sei Busfahrer gewesen und eigens möglichst Wochenendschichten gefahren, um eine gleichberechtigte Betreuung der Tochter zu ermöglichen. Im Zweifel müssten die Kindererziehungszeiten und auch die Kinderberücksichtigungszeiten hälftig aufgeteilt werden.
Auch das BSG wies die Klage nun jedoch ab. Zwar würden Väter durch die Auffangregel benachteiligt. Dies sei aber weiterhin durch das Ziel gerechtfertigt, die Altersvorsorge für Frauen zu stärken. Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf Mikrozensus-Auswertungen durch das Statistische Bundesamt. Bei gemischtgeschlechtlichen Eltern mit Kindern unter drei Jahren hätten danach 2012 zwei Drittel der Mütter gar nicht gearbeitet und nur zehn Prozent in Vollzeit. Die Väter hätten dagegen zu 80 Prozent weiter voll gearbeitet.
Der Erwerbsanteil bei den Müttern habe bis 2019 zwar etwas von 33 auf 39 Prozent zugenommen, bei den Vätern seien es aber über 90 Prozent gewesen. Solche "typischen Nachteile der Mütter" habe der Gesetzgeber mit der Auffangregel teilweise ausgleichen dürfen, urteilte das BSG.
Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten werden in der Rentenversicherung nur auf Antrag berücksichtigt. Für ab 1992 geborene Kinder werden drei Jahre Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, für davor geborene zweieinhalb Jahre. Diese Zeiten wirken sich wie Beitragszeiten unmittelbar erhöhend auf die Rente aus, konkret mit 37,60 Euro Rente pro Jahr und Kind. Die Kinderberücksichtigungszeiten von bis zu zehn Jahren können Lücken im Versicherungsverlauf ausgleichen und zudem zu einer für die Rentenzahlung höheren Bewertung geringer Einkünfte führen.
R.Garcia--AT