-
Netanjahu: Bedrohung durch Iran kann nur durch Regierungssturz beseitigt werden
-
Beispielloser El Niño: Eindringlicher UN-Appell für gemeinsame Schutzvorkehrungen
-
Urteil: 17-Jähriger mit Einkommen muss zu hohen Unterhaltsvorschuss zurückzahlen
-
Frau in Baden-Württemberg in Kopf geschossen: Lebenslange Haft wegen Mordes
-
Moskau zu Verhandlungen mit der Ukraine und den USA Mitte November bereit
-
NS-Parolen in sozialen Netzwerken: Zweieinhalb Jahre Haft in Rheinland-Pfalz
-
Nvidia-Chef Huang fordert von deutscher Wirtschaft Fokus auf KI
-
Selenskyj zum Einfrieren der Front im Ukraine-Krieg bereit
-
Bundeswehr: Personalaufwuchs erstmals über Jahresziel
-
13-Jährige geschwängert: Sechseinhalb Jahre Haft in Kölner Missbrauchsprozess
-
Rendite französischer Staatsanleihen steigt erstmals seit 2002 über fünf Prozent
-
Tausende Schüler und Studenten nehmen an Bildungsprotesten in Griechenland teil
-
Deutscher in Russland festgenommen - US-Bürger Hubbard nach vier Jahren frei
-
Frankreich: Gewerkschaft ruft nach erfolglosem Treffen mit Lecornu zu Streiks auf
-
Steinmeier besucht Ende Oktober China
-
Hubig und Klingbeil legen Eckpunkte für Elementarschadenversicherung vor
-
Panamakanal verzeichnet Rekordjahr
-
Gespräche in Russland: Witkoff legt Putin "Ideen" für Ukraine-Friedensabkommen vor
-
Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage "erheblich" bedroht
-
Arbeiter in Bayern von herabfallenden Brettern erschlagen
-
El Niño: Appell der Vereinten Nationen zu gemeinsamen Schutzvorkehrungen
-
Korruptionsfall in Ungarn: Ex-Zentralbankchef und Orban-Vertrauter festgenommen
-
Institut: Ländliche Regionen stärker von Ruhestand der Babyboomer betroffen
-
Trump: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ohne Gegenleistung freigelassen
-
Niedersachsens AfD-Chef Schledde in Zusammenhang mit Parteispenden angeklagt
-
Nach Wechsel von Schweitzer nach Berlin: Rauschkolb neue SPD-Fraktionschefin in Mainz
-
Verkehrsminister fordern Geld vom Bund für höhere Schienenmaut im Regionalverkehr
-
Macron: Staatenlenker machen nach Ausschreitungen Wahlkampf auf Kosten Frankreichs
-
Mitarbeiterbefragung: Bahn-Angestellte etwas zufriedener - Pessimimus überwiegt
-
Ein Toter nach Explosion in Gewerbegebiet in Nordrhein-Westfalen
-
Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz
-
Erster Ebola-Fall in Nigeria: Gefährlicher Bundibugyo-Virusstamm nachgewiesen
-
Verstöße gegen Parteiengesetz: Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef Schledde
-
Gewalt bei Protesten in Frankreich: Lecornu trfft Gewerkschaftsvertreter
-
Brüssel geht wegen gefälschter Hotelanzeigen gegen Booking vor
-
Service zu Rundfunkbeitrag gegen Geld: BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband
-
Geplante "Gen Z"-Proteste in Deutschland: Warnungen vor linksextremer Einflussnahme
-
Nvidia-Chef Huang fordert schnellen Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Merz betont Bedeutung von Handelsbeziehungen zu China
-
Putin: In Russland inhaftierter US-Bürger Hubbard ist frei
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" nach 50 Jahren ein
-
Söder für stärkere Regulierungen von Social Media
-
Nvidia-Chef Huang fordert Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Britische Regierung genehmigt umstrittene Förderung in Nordsee-Gasfeld
-
FC Bayern: Kimmich fehlt wegen eines Trauerfalls
-
Merz optimistisch hinsichtlich Einigung über Rentenreform
-
Kwarazchelia erleidet Kreuzbandriss
-
Bekannten verwechselt und erschossen - Anklage gegen 43-Jährigen in Rheinland-Pfalz
-
Hessen: Berauschter 15-Jähriger zieht Spur der Verwüstung mit gestohlenem Lastwagen
-
Israel wird Partner des Pazifischen Inselforums
BSG: Keine unzulässige Männerdiskriminierung bei Kindererziehungszeiten
Die Benachteiligung von Vätern bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente ist nicht verfassungswidrig. Dies entspricht weiterhin der Lebensrealität und auch dem gesetzlichen Ziel, die Altersversorgung der Mütter zu stärken, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 5 R 10/23 R)
Nach den bisherigen Regeln können Eltern gemeinsam entscheiden, wem die Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten und auch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten gutschreiben soll. Fehlt eine solche Erklärung, werden sie in der Regel der Mutter angerechnet. Um diese Auffangregel zu durchbrechen, müssen Väter ihre überwiegende Sorge nachweisen.
Im Streitfall gelang dem Vater dies nach Ansicht der Rentenversicherung und auch der Vorinstanzen für die ersten sieben Lebensjahre der Tochter nicht. Danach war die Mutter allerdings aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und in ihr Herkunftsland Georgien zurückgekehrt, ihr derzeitiger Aufenthalt ist unbekannt.
Der klagende Vater aus Südhessen meint, das hinter der Auffangregel stehende Rollen- und Familienbild diskriminiere Väter und entspreche nicht mehr der gesellschaftlichen Realität. Er selbst sei Busfahrer gewesen und eigens möglichst Wochenendschichten gefahren, um eine gleichberechtigte Betreuung der Tochter zu ermöglichen. Im Zweifel müssten die Kindererziehungszeiten und auch die Kinderberücksichtigungszeiten hälftig aufgeteilt werden.
Auch das BSG wies die Klage nun jedoch ab. Zwar würden Väter durch die Auffangregel benachteiligt. Dies sei aber weiterhin durch das Ziel gerechtfertigt, die Altersvorsorge für Frauen zu stärken. Zur Begründung verwiesen die Kasseler Richter auf Mikrozensus-Auswertungen durch das Statistische Bundesamt. Bei gemischtgeschlechtlichen Eltern mit Kindern unter drei Jahren hätten danach 2012 zwei Drittel der Mütter gar nicht gearbeitet und nur zehn Prozent in Vollzeit. Die Väter hätten dagegen zu 80 Prozent weiter voll gearbeitet.
Der Erwerbsanteil bei den Müttern habe bis 2019 zwar etwas von 33 auf 39 Prozent zugenommen, bei den Vätern seien es aber über 90 Prozent gewesen. Solche "typischen Nachteile der Mütter" habe der Gesetzgeber mit der Auffangregel teilweise ausgleichen dürfen, urteilte das BSG.
Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten werden in der Rentenversicherung nur auf Antrag berücksichtigt. Für ab 1992 geborene Kinder werden drei Jahre Kindererziehungszeiten gutgeschrieben, für davor geborene zweieinhalb Jahre. Diese Zeiten wirken sich wie Beitragszeiten unmittelbar erhöhend auf die Rente aus, konkret mit 37,60 Euro Rente pro Jahr und Kind. Die Kinderberücksichtigungszeiten von bis zu zehn Jahren können Lücken im Versicherungsverlauf ausgleichen und zudem zu einer für die Rentenzahlung höheren Bewertung geringer Einkünfte führen.
R.Garcia--AT