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Zwei Männer in Bayern wegen Spionage für Russland festgenommen
Sie sollen in russischem Auftrag Sabotageaktionen in Deutschland geplant haben: In Bayreuth sind zwei Männer unter dem Verdacht der Spionage für Russland festgenommen worden. Den beiden deutsch-russischen Staatsangehörigen werde unter anderem Agententätigkeit zu Sabotagezwecken und die Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen, teilte die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe mit. Die Männer hätten potenzielle Anschlagsziele ausgekundschaftet, darunter auch Einrichtungen der US-Streitkräfte in Deutschland. Ziel sei es gewesen, "die aus Deutschland der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg geleistete militärische Unterstützung zu unterminieren".
Der festgenommene Dieter S. habe in Kontakt zu einer Person gestanden, "die an einen russischen Geheimdienst angebunden ist", erklärte die Bundesanwaltschaft. Mit dieser Person habe sich S. seit Oktober 2023 über mögliche Sabotageaktionen in Deutschland ausgetauscht. Der Beschuldigte habe sich gegenüber seinem Gesprächspartner bereit erklärt, "Sprengstoff- und Brandanschläge vor allem auf militärisch genutzte Infrastruktur und Industriestandorte in Deutschland zu begehen", hieß es in der Erklärung aus Karlsruhe.
Zur Vorbereitung habe S. Informationen über potentielle Anschlagsziele gesammelt, darunter auch Einrichtungen der US-Streitkräfte. Der zweite Festgenommene, Alexander J., habe S. spätestens ab März 2024 dabei geholfen. Einige der ins Visier genommenen Objekte kundschaftete Dieter S. den Angaben zufolge vor Ort aus, wobei er Fotos und Videos, etwa von Militärtransporten und -gütern, anfertigte. Die gesammelten Informationen habe er an seinen Gesprächspartner übermittelt.
Dieter S. sei am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet habe, hieß es aus Karlsruhe. Alexander J. solle am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.
Gegen Dieter S. eröffnete der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Angaben zufolge einen weiteren Haftbefehl, der den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung betrifft. S. soll zwischen Dezember 2014 und September 2016 in der Ostukraine als Kämpfer einer bewaffneten Einheit der "Volksrepublik Donezk" tätig gewesen sein.
Bei dieser selbst proklamierten Volksrepublik handelt es sich nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft um eine pro-russische Vereinigung, die ab Frühjahr 2014 die Kontrolle über den ukrainischen Verwaltungsbezirk Donezk mit dem Ziel der Loslösung von der Ukraine beanspruchte und sich intensive Auseinandersetzungen mit den ukrainischen Streitkräften lieferte. Dabei setzte die Vereinigung immer wieder auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein.
G.P.Martin--AT