-
Zwei US-Soldaten in Jordanien getötet - Iran droht den USA mit "unvergesslichen Lektionen"
-
Pentagon: Zwei US-Soldaten bei iranischen Angriffen in Jordanien getötet - ein Vermisster
-
Ungarns Präsident will Verfassungsänderung für eigene Absetzung unterzeichnen
-
Lipowitz büßt Zeit ein - Pogacar siegt erneut
-
Brasilianisches Gericht: Milei darf Bolsonaro nicht besuchen
-
Formel 1: Antonelli holt Pole in Spa - Verstappen Zweiter
-
Diamond League: Deutsche Rekorde durch Agyekum und Farken
-
Spahn tritt wegen Leihmutter-Affäre zurück - Merz nennt Schritt "unvermeidlich"
-
Zorc: Klopp "das Beste, was Deutschland passieren kann"
-
Behörden: Acht Tote bei ukrainischen Angriffen auf Logistikzentren in Russland
-
Nach 39 Jahren: Agyekum knackt Schmids Hürdenrekord
-
FIFA löscht sieben Millionen Hass-Kommentare
-
Kritik von Verbänden und Opposition trotz Entschärfung der Energiegesetze
-
Hüft-OP: Nationalspielerin Lohmann verpasst Saisonstart
-
Kanzler Merz nennt Spahns Rücktritt "richtig" und "unvermeidlich"
-
USA greifen Iran in siebter Nacht in Folge an - Teheran attackiert Golfstaaten
-
Affäre um Leihmutter: Unionsfraktionschef Spahn tritt zurück
-
Trump droht Kanada kurz vor WM-Finale mit neuen Strafzöllen wegen Waldbränden
-
Fußgänger bei Zusammenstoß mit Streifenwagen in Hanau ums Leben gekommen
-
Klüssendorf will mit Union hart über Vermögensteuer debattieren
-
Trump als Fußball-Kommentator: Kritik an Englands Defensivtaktik im WM-Halbfinale
-
Waldbrand in Müritz-Nationalpark breitet sich weiter aus - Keine Entwarnung
-
CDU-Politiker Bosbach: Spahn muss Union monatelange Debatte ersparen
-
Experte: Rauch in New York "nicht optimal" vor WM-Finale
-
Waldbrände: Trump droht Kanada mit neuen Strafzöllen
-
Grüne kritisieren Energiegesetze von Reiche als "Netzpaket für Netzbetreiber"
-
"Großartig": Trump dankt Infantino im "Fall Balogun"
-
Lederjacke von Nvidia-Chef Huang für fast eine Million Dollar versteigert
-
Dobrindt warnt vor verschärfter Sicherheitslage in Deutschland
-
Iran meldet "Explosion" von Öltankern in Straße von Hormus - USA dementieren
-
Bahn-Mitarbeiter stürzt bei Auseinandersetzung mit Fahrgast aus fahrendem Zug
-
Tuchel verteidigt Mauertaktik: "Ich übernehme Verantwortung"
-
Kane "in die Abwehr"? Trump wundert sich über Tuchels Taktik
-
Trump-Regierung weicht Artenschutzgesetz noch weiter auf
-
Trump und Infantino schwärmen: "Großartigste WM aller Zeiten"
-
Revolutionsgarden: Zwei Öltanker in Minenfeld in Straße von Hormus "explodiert"
-
Messi über Badewannen-Bilder mit Yamal: "Foto ist verrückt"
-
Zusammenstöße in Venedig bei Ankunft von Mega-Jacht von US-Botschafter
-
Revolutionsgarden: Zwei Öltanker durch Minen in Straße von Hormus "explodiert"
-
Grünes Licht von de la Fuente: Yamal fit fürs WM-Finale
-
Rodri warnt vor WM-Finale: "Viel mehr als nur Messi"
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Venezuela auf mehr als 5000 gestiegen
-
Erneut Proteste in Kiew nach Ablösung von beliebtem Verteidigungsminister
-
Golf: Christensen und Wiedemeyer scheitern - Herbert historisch
-
Nvidia überflügelt: Apple kurzzeitig wieder wertvollstes Unternehmen der Welt
Beschwerde gegen Hamburger Bürgerschaftswahl von 2020 in Karlsruhe gescheitert
Nach dem Abweisen seiner Beschwerde gegen die Hamburger Bürgerschaftswahl 2020 durch das Landesverfassungsgericht ist ein früherer Kandidat auch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die dortigen Richter nahmen seine Beschwerde laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss nicht zur Entscheidung an. Sie gehe nicht darauf ein, dass bei Landtagswahlen grundsätzlich das jeweilige Verfassungsgericht des Bundeslands allein für den subjektiven Wahlrechtsschutz zuständig sei. (2 BvR 321/23)
Eingericht hatte die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein früherer Kandidat der FDP-Landesliste in Hamburg. Die FDP war bei der Bürgerschaftswahl knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert. Die Bürgerschaft wies den Einspruch des früheren Kandidaten zurück, woraufhin er sich an das Landesverfassungsgericht wandte.
Dieses wies seine Wahlprüfungsbeschwerde im Februar vergangenen Jahres ab. Es begründete seine Entscheidung damit, dass keine Wahlfehler festgestellt worden seien, welche die Gültigkeit der Wahl berühren könnten. Der frühere Kandidat habe keine Zählfehler dargelegt, die Auswirkungen auf das Überspringen der Fünfprozenthürde haben könnten, erklärte das Gericht damals weiter.
Nach dem Scheitern der Wahlprüfungsbeschwerde wandte sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht. Dieses wies ihn auf einen Beschluss zur Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl in Berlin vom Januar 2023 hin, in dem es sich mit der Unantastbarkeit von landesverfassungsrechtlichen Wahlprüfungsentscheidungen auseinandergesetzt hatte. Auf diesen Grundsatzbeschluss sei der Beschwerdeführer aber nicht eingegangen, erklärte Karlsruhe nun.
Aus der Hamburger Bürgerschaftswahl am 23. Februar 2020 war die SPD mit 39,2 Prozent deutlich als stärkste Kraft hervorgegangen. Es folgten Grüne, CDU, Linkse und AfD. In Hamburg regiert seitdem eine Koalition aus SPD und Grünen unter dem Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD). Die nächste Bürgerschaftswahl steht 2025 an.
Y.Baker--AT