-
Formulierungspanne lässt Tabaksteuer auf dem Papier vorzeitig steigen
-
Bericht: Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage direkt bedroht
-
Australische Abgeordnete verliert nach Angriff mit Fahrzeug auch ihr zweites Bein
-
Bayerns Verkehrsminister Bernreiter: Bund muss für höhere Schienennmaut aufkommen
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" ein
-
"Verdammt schnell": James kommen Schröder-Erinnerungen
-
UN-Bericht: Menschheit "gefährlich weit" vom Erreichen ihrer Klimaziele entfernt
-
Doppelter Draisaitl: Oilers schlagen Wild
-
NBA: James und 76ers gewinnen beim Meister
-
Vor Stichwahl in Brasilien: Lula und Bolsonaro wollen Ausschluss des jeweils anderen erreichen
-
VfB enttäuscht: "Zwei verlorene Punkte"
-
"Total verdient": Kovac zufrieden mit seinem BVB
-
Ex-Gunner Mustafi: So ist Arsenal zu knacken
-
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
-
Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa
-
Verkehrsminister der Länder treffen sich ab Mittwoch in Bayern
-
SpaceX verbucht 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn - Musk: Fusion mit Tesla "gute Idee"
-
Trump drängt Selenskyj zu Abkommen mit Russland - Witkoff am Mittwoch bei Putin
-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
NRW-Städte scheitern mit Beschwerde gegen Kosten durch Prostituiertenschutzgesetz
Mit einer Verfassungsbeschwerde gegen zusätzliche Kosten durch das seit 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz sind mehrere nordrhein-westfälische Städte vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster gescheitert. Die Kommunen haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung, wenn keine "wesentliche" Belastung vorliegt, wie das Gericht am Montag erklärte. Der dafür gesetzlich festgelegte Schwellenwert, den die Kläger für zu hoch befanden, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Geklagt hatten die Städte Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen und Köln. Hintergrund ist das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Prostituiertenschutzgesetz, mit dem umfassende Regelungen zum Schutz von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern geschaffen wurden. Damit gingen auch neue behördliche Aufgaben für Kommunen einher.
In deren Zuständigkeitsbereich fällt seitdem etwa die Anmeldung von Prostituierten, die Gesundheitsberatung oder die Erteilung von Betreibererlaubnissen. Für das Jahr 2017 zahlte das Land einmalig rund 6,4 Millionen Euro als Belastungsausgleich für die Anwendung des Gesetzes an alle Kreise und kreisfreien Städte.
Die klagenden Kommunen sahen sich mit den neuen Aufgaben in ihrem Recht der Selbstverwaltung verletzt. Das Land habe zudem "keinen verfassungsmäßigen Ausgleich" für die Mehrkosten geschaffen. Anspruch auf einen Ausgleich besteht erst ab einem bestimmten Schwellenwert, der nach Auffassung des Landes nur im Jahr 2017 überschritten wurde. Die Städte forderten jedoch auch für die Folgejahre einen Ausgleich.
Nach Auffassung des Gerichts ist der Schwellenwert für eine wesentliche Belastung in Höhe von zusätzlichen 25 Cent pro Einwohner pro Haushaltsjahr verfassungsrechtlich nicht zu bestanden. Auch ungleiche Belastungen für die Kommunen seien kein Grund dafür, verschiedene Maßstäbe bei der Bestimmung der Belastung anzulegen.
Da das Land nur für das Jahr 2017 eine wesentliche Belastung prognostiziert habe, sei es auch nicht verfassungswidrig, dass nur für dieses Jahr ein Belastungsausgleich geschaffen wurde. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen.
R.Chavez--AT