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30 Jahre nach tödlichen Brandanschlag auf Asylbewerber in Saarlouis Festnahme
Mehr als 30 Jahre nach einem tödlichen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis hat die Bundesanwaltschaft einen tatverdächtigen festnehmen lassen. Peter S. sei am Montag von der Landespolizei im Saarland festgenommen worden und solle noch im Laufe des Tages einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt werden, teilte der Generalbundesanwalt am Montag in Karlsruhe mit. S. werde Mord, versuchter Mord und Brandstiftung mit Todesfolge vorgeworfen.
S. soll am 19. September 1991 in Saarlouis in eine Asylbewerberunterkunft gegangen sein und dort aus seiner rassistischen und rechtsextremistischen Gesinnung heraus ein Feuer gelegt haben. Dazu soll er Benzin ausgegossen und entzündet haben. Das Feuer breitete sich den Ermittlern zufolge mit großer Geschwindigkeit im Treppenhaus aus und erfasste im Dachgeschoss einen 27 Jahre alten Flüchtling aus Ghana. Der Mann sei noch am selben Tag an den Folgen seiner Verbrennungen und einer Rauchvergiftung gestorben.
Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten, sie erlitten Knochenbrüche. Die weiteren 18 Bewohner der Unterkunft blieben unverletzt.
Der Angreifer soll sich vor dem Brandanschlag in einer Gaststätte mit anderen Rechtsextremisten über die damaligen rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer im sächsischen Hoyerswerda ausgetauscht haben. Dabei soll die Runde deutlich gemacht haben, dass sie solche Anschläge auch in Saarlouis gut finden würde. Nach der Schließung der Gaststätte soll S. daraufhin zu dem Wohnheim für Asylbewerber gegangen sein und es angezündet haben.
In Hoyerswerda war es im September 1991 über mehrere Tage zu rassistisch motivierten Übergriffen gekommen. Die Ausschreitungen waren der Beginn einer ganzen Serie von rechtsextremen Gewalttaten in Deutschland.
Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen in der Sache erst vor zwei Jahren übernommen. Die ursprünglichen Ermittlungen der Landesjustiz waren bereits eingestellt worden, da kein Täter ermittelt werden konnte. Auf Grundlage neuer Erkenntnisse sei das Verfahren wiederaufgenommen worden. Es hätten sich "gravierende Anhaltspunkte" für einen rechtsextremistischen und rassistischen Hintergrund des Anschlags ergeben. Diese Annahme und der Tatverdacht gegen S. hätten sich in der Folge erhärtet.
Ch.Campbell--AT