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Lebenslange Haft für Hauptangeklagte im Brüsseler Terrorprozess gefordert
Im Prozess um die Brüsseler Terror-Anschläge von 2016 hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haftstrafen für die beiden Hauptangeklagten beantragt. Der 38-jährige Mohamed Abrini und der 33-jährige Salah Abdeslam hätten maßgeblich zu den Attentaten beigetragen, sagten die Staatsanwälte am Dienstag in ihren Plädoyers. Das Schwurgericht hatte sie Ende Juli des vielfachen Mordes, versuchten Mordes und der Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe für schuldig befunden.
In Brüssel hatten sich am 22. März 2016 drei Selbstmordattentäter am Flughafen und in einer U-Bahn-Station in die Luft gesprengt. Dabei wurden 32 Menschen getötet und fast 700 weitere verletzt. Die Geschworenen in dem Prozess gehen sogar von 35 Toten aus, da drei weitere Menschen an Folgen der Anschläge starben. Zu den Taten bekannte sich die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS).
Der aus Marokko stammende Belgier Abrini sollte einen Sprengstoffgürtel am Brüsseler Flughafen zünden. Damit sei er einer der "Pfeiler" der Terrorzelle, sagte Staatsanwalt Bernard Michel in seinem Plädoyer. Abrini hatte in dem Prozess ausgesagt, er habe im letzten Moment vor der Tat zurückgeschreckt, als er in der Warteschlange Frauen und Kinder gesehen habe.
Auch Abdeslam habe Unschuldige töten wollen, sagte die Staatsanwältin Paule Somers, an den Angeklagten gewandt. Nachdem er bereits "Frankreich terrorisiert" habe, habe er seinen Glaubenskrieg in Belgien fortsetzen wollen.
Der Islamist gilt als der einzige Überlebende der Paris-Attentäter. Sie hatten im November 2015 vor dem Fußballstadion Stade de France, im Musikclub Bataclan und auf Terrassen von Restaurants und Bars in der französischen Hauptstadt 130 Menschen getötet. Das Gericht hält Abdeslam für ein wichtiges Mitglied der Brüsseler Terrorzelle. Er bestreitet eine Verwicklung, da er vier Tage vor dem Anschlag in Belgien verhaftet worden war.
Sowohl Abdeslam wie auch Abrini waren bereits in Frankreich zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Abdeslam will seine Strafen in Belgien absitzen, da er die Haftbedingungen in Frankreich als unmenschlich erachtet. Die Justiz will in einigen Wochen darüber entscheiden.
Die belgische Staatsanwaltschaft hatte am Montag mit ihren Plädoyers begonnen. Die Jury dürfte das Strafmaß für die insgesamt acht Verurteilten ab Mitte September festlegen.
A.O.Scott--AT