-
Golf: Christensen und Wiedemeyer scheitern - Herbert historisch
-
Nvidia überflügelt: Apple kurzzeitig wieder wertvollstes Unternehmen der Welt
-
UN-Generalsekretär: Angriffe auf zivile Infrastruktur im Iran-Krieg "inakzeptabel"
-
Rekordablöse: Manzambi wechselt aus Freiburg zu Aston Villa
-
Merz will parteiintern über Spahn sprechen - Fraktionschef verteidigt Entscheidung für Leihmutter-Baby
-
USA und Iran liefern sich schwerste Angriffe seit Wiederaufflammen des Kriegs
-
Ein Toter bei Schusswaffenvorfall in Dänemark
-
Formel 1: Antonelli Schnellster in Spa - Gasly crasht
-
Deutschland und Frankreich vereinbaren erste gemeinsame Nuklearübung
-
WM-Finale: Organisatoren beobachten Waldbrand-Rauch genau
-
Tour de France: Schmid jubelt am Tag der Ausreißer
-
WM-Organisatoren beobachten Rauch vor Finale "genau"
-
The Open: Christensen und Wiedemeyer scheitern am Cut
-
Merz will parteiintern über Spahn sprechen - Fraktionschef verteidigt Schritt
-
Kanzler Merz will in nächster CDU-Präsidiumssitzung über Fall Spahn sprechen
-
Merz zu möglichem Le-Pen-Wahlsieg: "Deutsche Hand bleibt immer ausgestreckt"
-
Nvidia sackt ab - Apple wieder wertvollstes Unternehmen der Welt
-
Bundeswehr beteiligt sich dieses Jahr erstmals an Nuklearübung der französischen Armee
-
Schließung von Jugendheimen in Brandenburg 2013: Betreiber steht Schadenersatz zu
-
WM-Finale: FIFA-Zweitmarkt treibt Ticketpreise in Millionenhöhe
-
Neue Schulden: Barca leiht sich 105 Millionen
-
Nach Polizeischüssen auf bewaffneten Mann in Dresden: Unterbringung in Psychiatrie
-
Gewalt gegen Journalisten bei Protesten gegen AfD-Parteitag: Verdächtige identifiziert
-
Nach heftigem Gewitter in Süddeutschland: Unwetter noch bis Samstag möglich
-
Verweigerte Dopingprobe: NADA ermittelt gegen Ansah
-
Geldstrafe für russischen Kriegsgegner Nadeschdin - Putin-Kritiker Remeslo festgenommen
-
Rücktrittsforderungen und Kritik: Spahn wegen Leihmutter-Baby unter Beschuss
-
Weitere Eskalation im Iran-Krieg - Teheran meldet acht Tote nach neuen US-Angriffen
-
Designierter Premier: Andy Burnham als Chef der britischen Labour-Partei bestätigt
-
Münchener Gericht weist Verbraucherklage wegen Werbung bei Amazon Prime ab
-
Gericht verurteilt russischen Kriegsgegner Nadeschdin zu Geldstrafe
-
Merz und Macron beraten mit ihren Regierungen über vertiefte Zusammenarbeit
-
"Engste Vertraute": NSU-Unterstützerin Susann E. zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
Mann aus Moldau wegen Spionage mit Drohne bei Rüstungsfirma in München festgenommen
-
Untreueverdacht bei CDU in Sachsen-Anhalt: Potenzielle Beweise werden ausgewertet
-
Italo-Markteintritt: Deutsche Bahn bekommt mehr Konkurrenz im Fernverkehr
-
Polens konservativer Präsident stoppt Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften
-
Ungesunder Waldbrand-Rauch aus Kanada vernebelt New York und Chicago
-
Redeauszüge: Burnham will bei Labour-Sonderparteitag "neuen Weg" ausrufen
-
Leipzig holt französischen Innenverteidiger Estève
-
Leihmutter-Baby: Chef von CDU Mecklenburg-Vorpommern fordert Rücktritt von Spahn
-
EU-Emissionshandel: Industrie soll mehr und länger CO2 ausstoßen dürfen
-
Trump prangert in Rede an die Nation Wahlmanipulationen an und macht China verantwortlich
-
Bundesnetzagentur macht Weg frei für Markteintritt von Italo im Bahn-Fernverkehr
-
Deutsch-französischer Ministerrat hat Beratungen in Brühl aufgenommen
-
ZDF-Krimiserie "Ein Fall für zwei" wird nach mehr als 45 Jahren eingestellt
-
Deutlich mehr Baugenehmigungen - Branche sieht Krise nicht überwunden
-
Nach Hoteleinsturz in Rheinland-Pfalz mit zwei Toten: Anklage gegen Statiker
-
Studie: Mindestvorgaben erzielen gewünschten Effekt bei komplexen Operationen
-
Deutsch-französische Beratungen: Merz und Macron erörtern Nuklearpartnerschaft
Verfassungsbeschwerde zu Encrochat gescheitert - keine Entscheidung in der Sache
Eine Verfassungsbeschwerde wegen der Verwendung von Encrochat-Daten in Strafprozessen ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert Allerdings entschied das Gericht damit nicht grundsätzlich über die Nutzung dieser Daten, wie es am Dienstag in Karlsruhe erklärte. Die Beschwerde sei ebenso wie sieben andere ähnlich gelagerte vielmehr gar nicht erst zur Entscheidung angenommen worden. Weitere fünf Fälle liegen demnach aber noch in Karlsruhe. (Az. 2 BvR 558/22)
Über die mit einer speziellen Software ausgestatteten Encrochat-Handys kommunizierten mutmaßliche Kriminelle europaweit. Französischen und niederländischen Ermittlern gelang in Zusammenarbeit mit den EU-Behörden Europol und Eurojust 2020 ein Hackerangriff auf das Programm. Dadurch konnten die Handys von zehntausenden Verdächtigen überwacht werden. Infolge der Entschlüsselung wurden in Deutschland tausende Strafverfahren eingeleitet.
Als Beispiel für eine nicht zur Entscheidung angenommene Beschwerde veröffentlichte das Gericht nun einen Fall, in dem sich ein wegen Drogenhandels Verurteilter an die Verfassungsrichterinnen und -richter gewandt hatte. Das Landgericht Rostock hatte Chatverläufe des Angeklagten ausgewertet, sich von seiner Täterschaft überzeugt und ihn zu einer Haftstrafe verurteilt.
Der Bundesgerichtshof bestätigte dieses Urteil im Februar 2022. Daraufhin wandte sich der Angeklagte an das Verfassungsgericht. Er argumentierte, dass der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Zulässigkeit und Verwertbarkeit der Encrochat-Daten hätte vorlegen müssen.
Seine Beschwerde sei aber unzulässig, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun. Der Mann hätte die von ihm gerügte Verletzung von Grundrechten schon vor dem Bundesgerichtshof geltend machen müssen. Anhand seiner Beschwerde sei auch nicht erkennbar, dass der Bundesgerichtshof dem Europäischen Gerichtshof Fragen hätte stellen müssen.
O.Ortiz--AT