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Bundesgerichtshof entscheidet über Geldstrafen in Hamburger Rolling-Stones-Affäre
Der Leipziger Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entscheidet am Donnerstag (10.00 Uhr) über verhängte Geldstrafen in der Hamburger sogenannten Rolling-Stones-Affäre. Dem hauptangeklagten früheren Bezirksamtsleiter Hamburg-Nord wird vorgeworfen, 100 Freikarten für ein Freiluftkonzert am 9. September 2017 im Hamburger Stadtpark angenommen und behördenintern weitergegeben zu haben. Wegen Vorteilsnahme verurteilte ihn das Landgericht Hamburg zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro. Vor dem BGH will die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechlichkeit erreichen.
Nach den Feststellungen des Hamburger Landgerichts forderte der angeklagte Bezirksamtsleiter im Rahmen der Vertragsverhandlungen von dem Veranstalter die Freikarten. 100 erhaltene Tickets habe er insbesondere an Behördenmitarbeiter weitergegeben. Ein mitangeklagter Dezernatsleiter soll die "Freikartenspende" mit einem rückdatierten Schreiben "genehmigt" haben. Dieser wurde vom Landgericht wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 12.100 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will hier vor dem BGH eine Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue und Bestechlichkeit erreichen.
M.White--AT