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Neuer Prozess gegen IS-Rückkehrerin Jennifer W. in München
In München hat am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht im Fall der IS-Rückkehrerin Jennifer W. die Verhandlung über eine mögliche schärfere Strafe begonnen. Der Bundesgerichtshof sah in der ersten Verurteilung von W. zu insgesamt zehn Jahren Haft Rechtsfehler, weil die IS-Rückkehrerin für den Tod eines von ihrem Mann versklavten jesidischen Mädchens lediglich wegen eines minderschweren Falls verurteilt worden war.
Die aus Niedersachsen stammende W. war 2014 mit 23 Jahren in das Herrschaftsgebiet der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) nach Syrien ausgereist. Die versklavte Fünfjährige starb, als W.s Mann sie im Hof in der prallen Sonne an ein Fenstergitter band. Obwohl W. die Lebensgefahr erkannte, unternahm sie dem Ersturteil zufolge nichts. Der Generalbundesanwalt erreichte das neue Verfahren, für das Termine bis Ende August angesetzt wurden.
Das Ursprungsverfahren war der erste Prozess in Deutschland gegen eine IS-Rückkehrerin. W. wurde für zwei Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung, eins davon mit Todesfolge, sowie für Beihilfe zum Mordversuch durch Unterlassen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Sie ging ebenfalls vor dem Bundesgerichtshof gegen das Urteil vor, weil sie auf eine mildere Strafe hoffte - W. scheiterte allerdings in Karlsruhe.
Zur Beschwerde des Generalbundesanwalts befand der Bundesgerichtshof, dass nicht auszuschließen sei, dass das Oberlandesgericht ohne die Rechtsmängel keinen minderschweren Fall gesehen hätte, so dass eine höhere Strafe hätte verhängt werden müssen. Der Ehemann von W. ist inzwischen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
M.King--AT