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Sanktionen gegen Unternehmen nach Zwangslandung von Ryanair-Flug in Belarus rechtens
Nach der erzwungenen Landung eines Ryanair-Flugs in Belarus im Mai 2021 hat das Gericht der Europäischen Union die Sanktionen gegen das für die Luftverkehrskontrolle zuständige staatseigene Unternehmen Belaeronavigatsia bestätigt. Es habe wissen müssen, dass seine Handlungen zu Repressionen gegen Zivilgesellschaft und Opposition beitrugen, erklärte das Gericht am Mittwoch in Luxemburg. Das Flugzeug war unter dem Vorwand einer Bombendrohung mit einem Kampfjet zur Landung in Minsk gezwungen worden. (Az. T-536/21)
An Bord waren der damals im ausländischen Exil lebende Oppositionelle Roman Protassewitsch und seine Freundin Sofia Sapega. Sie wurden nach Ankunft in Minsk festgenommen. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation untersuchte den Vorfall und erklärte später, die angebliche Bombendrohung sei absichtlich falsch gewesen.
Der Rat der EU setzte Belaeronavigatsia auf die Sanktionsliste und fror Gelder des Unternehmens ein. Dazu erklärte er, Belaeronavigatsia verantworte die Umleitung des Flugs und sei daher auch für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich. Gegen diese Entscheidung zog das Unternehmen vor Gericht, um sie für nichtig erklären zu lassen - hatte damit aber nun keinen Erfolg.
Y.Baker--AT