Arizona Tribune - Dresdner AfD darf unwahre Angaben über Hilfsorganisation nicht wiederholen

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Dresdner AfD darf unwahre Angaben über Hilfsorganisation nicht wiederholen
Dresdner AfD darf unwahre Angaben über Hilfsorganisation nicht wiederholen / Foto: ROBERT MICHAEL - AFP/Archiv

Dresdner AfD darf unwahre Angaben über Hilfsorganisation nicht wiederholen

Der AfD-Kreisverband Dresden darf nicht weiter erklären, dass der Seenotrettungsverein Mission Lifeline mit Steuergeldern die Überfahrt von Nordafrikanern in die deutschen Sozialsysteme finanziere. Dies sei falsch, und der Verein müsse sie nicht hinnehmen, entschied das Dresdner Oberlandesgericht am Dienstag. Mission Lifeline habe - anders als auf einem Flugblatt angegeben - keinen finanziellen Zuwendungen der Stadt erhalten, als diese der Initiative Sicherer Hafen beitrat.

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Im Rahmen dieser Initiative erklärten sich zahlreiche Kommunen bereit, Flüchtlinge aufzunehmen. Die AfD warb im Oberbürgermeisterwahlkampf 2022 mit dem Flugblatt. Die Flüchtlingshilfsorganisation klagte deswegen und verlor zunächst vor dem Landgericht Dresden. Das Oberlandesgericht änderte dessen Urteil aber nun ab und erließ eine einstweilige Verfügung gegen den AfD-Kreisverband.

G.P.Martin--AT