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Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung nimmt zum 1. Januar Arbeit auf
Die neue Zentralstelle zur Durchsetzung von Sanktionen nimmt zum 1. Januar ihre Arbeit auf. Dazu habe die Generalzolldirektion einen Aufbaustab eingerichtet, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Donnerstag auf Anfrage. Dieser werde zu Jahresbeginn "mit weiteren Beschäftigten" verstärkt, damit die Stelle "mit der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben beginnen" könne.
Bundestag und Bundesrat hatten in diesem Monat ein neues Gesetz zur Durchsetzung von Sanktionen gebilligt. Mit ihm sollen Probleme beseitigt werden, die bei der Umsetzung von Sanktionen im Zuge des Ukraine-Konflikts etwa gegen russische Oligarchen aufgetreten waren.
Die Zentralstelle soll bisher auf verschiedene Behörden in Bund und Ländern verteilte Informationen zu sanktionierten Personen und ihren Vermögenswerten sammeln. Auch eine Stelle zur Annahme von Hinweisen aus der Bevölkerung soll dort eingerichtet werden.
Im Jahresverlauf solle die Zahl der Mitarbeiter der zunächst beim Zoll angesiedelten Zentralstelle bis auf 91 steigen, teilte der Ministeriumssprecher mit. Dies sei der im Haushalt gebilligte Personalbestand. Zu einem späteren Zeitpunkt werde die Stelle dann in die in eine neue Bundesoberbehörde für Bekämpfung von Finanzkriminalität integriert.
F.Ramirez--AT