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Bayern zieht in Erbschaftsteuer-Streit vor Bundesverfassungsgericht
Im Streit um die Erbschaftsteuer zieht Bayern vor das Bundesverfassungsgericht. Dies kündigte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Donnerstag in der "Bild"-Zeitung an. "Bayern wird vor dem Bundesverfassungsgericht klagen." Damit sollten "die notwendige Erhöhung der Freibeträge und eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer" erzwungen werden.
"Die Erbschaftsteuer steht in voller Höhe den Ländern zu - daher sollten die Länder auch maßgeblich über ihre Ausgestaltung entscheiden können", forderte der bayerische Finanzminister. Die Erbschaftsteuer sei aber ein Bundesgesetz, den Ländern seien dadurch die Hände gebunden. Füracker verwies darauf, dass die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen seien, die persönlichen Freibeträge aber nicht. "Das führt zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür", kritisierte der CSU-Politiker.
Der aktuelle Streit dreht sich um das Jahressteuergesetz. Dieses soll eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, wonach der Immobilienwerte künftig für steuerliche Zwecke möglichst nahe am Verkaufswert veranschlagt werden müssen. Da die Verkaufspreise für Immobilien stark gestiegen sind, könnten die aktuellen Freibeträge bei Vererbungen nicht mehr ausreichen und über diesen Freibeträgen hinaus Erbschaftssteuer fällig werden.
Auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat sich für eine Anhebung der Freibeträge ausgesprochen. In der vergangenen Woche verkündete er, dass es dafür auch in der Koalition einen Durchbruch gegeben habe.
Bayern fordert zudem auch eine Regionalisierung der Steuer. Das Bundesland verweist darauf, dass Grundstückspreise in verschiedenen Regionen unterschiedlich hoch seien.
D.Lopez--AT